folgender Sachverhalt:
- Nach Abschluss eines Erststudiums (zur Finanzierung des Zweitstudiums) 5 Jahre an einer deutschen Hochschule beschäftigt als WHK mit mehr als 10 Stunden in der Woche (auch wenn es nicht relevant ist, aber ohne jegliche Promotionsabsicht).
- Danach in 5 Jahren auf einer Drittmittelstelle (da ja bereits 5 Jahre beschäftigt gewesen) in der Schnittmenge der beiden absolvierten Studiengänge an einer deutschen Hochschule promoviert.
- Seit einem Jahr Habilitand/Postdoktorand an einer deutschen Hochschule.
- Bewerbung auf eine Juniorprofessur und Absage trotz authentischem Interesse an einer Einladung aufgrund der „12 Jahresregel“.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die 6 Jahre der neuen Qualifizierungsstufe (Habilitation) nach der Promotion durch Vorbeschäftigungen an deutschen Hochschulen nicht reduziert werden können, was ja inhaltlich auch nur schwer nachvollziehbar wäre. Täusche ich mich da etwa?
Da der Fall recht speziell ist finde ich hierzu leider keine adäquaten Informationen im Netz... Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen/Informationen bezüglich eines solchen Falls. Wäre grandios
VG
BKordy