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Mindestanzahl von Bewerbern bei Berufungsverfahren?

Verfasst: 30.09.2019, 17:16
von trustmeIamajedi
Hallo zusammen,

gibt es bei Berufungsverfahren eine Mindestanzahl von Bewerbern, damit das Verfahren durchgeführt werden kann?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ein Kollege motiviert wurde, sich auf eine Professur zu bewerben, auf die er eigentlich gar nicht so richtig passt. Darüber hinaus kennt er auch niemanden an dieser Uni. Nun vermute ich, dass es bislang nur 1-2 Bewerber gibt und das Verfahren deshalb sonst nicht durchgeführt werden kann. Könnte ihn da jemand als "Sollbruchstelle" installieren wollen, um anschließend "seinen Kandidaten" durchzudrücken? Oder ist das vielleicht zu negativ gedacht?

Könnte es eine derartige Klausel auch nur intern auf Hochschul- oder gar Fakultätsebene geben, falls es dies nicht im Hochschulrecht gibt?

LG

Re: Mindestanzahl von Bewerbern bei Berufungsverfahren?

Verfasst: 01.10.2019, 00:19
von flip
Ich benutze mal kurz den gesunden Menschenverstand:

Wenn es diese Klausel geben würde, warum würden sie sie dann ganz offiziell brechen und im Zweifel das ganze Verfahren riskieren?

Re: Mindestanzahl von Bewerbern bei Berufungsverfahren?

Verfasst: 01.10.2019, 09:42
von trustmeIamajedi
Das finde ich komisch, denn bei uns wurden schon Verfahren mit der Begründung "Mangel an Bewerbern" abgebrochen. Vielleicht habe ich auch nicht genau hingehört und die Begründung lautete korrekt "Mangel an geeigneten Bewerbern".

Mein Kollege wundert sich trotzdem über die Situation...