Mindestanzahl von Bewerbern bei Berufungsverfahren?
Verfasst: 30.09.2019, 17:16
Hallo zusammen,
gibt es bei Berufungsverfahren eine Mindestanzahl von Bewerbern, damit das Verfahren durchgeführt werden kann?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ein Kollege motiviert wurde, sich auf eine Professur zu bewerben, auf die er eigentlich gar nicht so richtig passt. Darüber hinaus kennt er auch niemanden an dieser Uni. Nun vermute ich, dass es bislang nur 1-2 Bewerber gibt und das Verfahren deshalb sonst nicht durchgeführt werden kann. Könnte ihn da jemand als "Sollbruchstelle" installieren wollen, um anschließend "seinen Kandidaten" durchzudrücken? Oder ist das vielleicht zu negativ gedacht?
Könnte es eine derartige Klausel auch nur intern auf Hochschul- oder gar Fakultätsebene geben, falls es dies nicht im Hochschulrecht gibt?
LG
gibt es bei Berufungsverfahren eine Mindestanzahl von Bewerbern, damit das Verfahren durchgeführt werden kann?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ein Kollege motiviert wurde, sich auf eine Professur zu bewerben, auf die er eigentlich gar nicht so richtig passt. Darüber hinaus kennt er auch niemanden an dieser Uni. Nun vermute ich, dass es bislang nur 1-2 Bewerber gibt und das Verfahren deshalb sonst nicht durchgeführt werden kann. Könnte ihn da jemand als "Sollbruchstelle" installieren wollen, um anschließend "seinen Kandidaten" durchzudrücken? Oder ist das vielleicht zu negativ gedacht?
Könnte es eine derartige Klausel auch nur intern auf Hochschul- oder gar Fakultätsebene geben, falls es dies nicht im Hochschulrecht gibt?
LG