Akademische Ratsstellen und WissZeitVG

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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dia
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Akademische Ratsstellen und WissZeitVG

Beitrag von dia »

Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum WissZeitVG.
Ich stehe mehr oder weniger am Ende meines 12-Jahres-Kontingents nach WissZeitVG, so dass es m.a.W. nicht mehr sinnvoll ist, mich auf wissenschaftliche-Mitarbeiter-Stellen zu bewerben, da ich diese gar nicht mehr antreten könnte. Aber wie ist das mit Stellen als „akademischer Rat/akademische Rätin auf Zeit“ (d.i. ein Beamtenverhältnis auf Zeit)? Kann man solche Stellen auch nach Ablauf der 12 Jahre antreten? Ich habe dazu nur wenig informatives bzw. widersprüchliches gefunden. Weiß jemand genaueres?
Besten Dank.
flip
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Re: Akademische Ratsstellen und WissZeitVG

Beitrag von flip »

Schau mir hier:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j& ... f97ay6M-p4

Eine Ernennung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn vor der beabsichtigten Einstellung eine Beschäftigung von weniger als zwei Jahren nach der Promotion vorliegt.

Scheint nicht allgemein geregelt zu sein, aber unabhängig von WissZeitVG.
trustmeIamajedi
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Re: Akademische Ratsstellen und WissZeitVG

Beitrag von trustmeIamajedi »

Zitat aus Wikipedia:

"...
Die Befristung nach WissZeitVG ist auch als Drittmittelbefristung zulässig. Das heißt, dass beliebig viele Befristungen nach WissZeitVG auch über die „12-Jahres-Regel“ (bzw. „15-Jahres-Regel“ in der Medizin) hinaus möglich sind, wenn

die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird und
die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und
der Mitarbeiter überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird.
..."

Wenn Du also ein Drittmittelprojekt hast, dann ist die 12-Jahres-Regel kein Problem. Ein Problem besteht nur, wenn deinem Chef oder der Verwaltung deine Nase nicht mehr gefällt.
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