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DAAD Kurzstipendien (PostDoc-Programm)

Verfasst: 24.02.2019, 20:18
von Zeiteisen
Hallo zusammen,

hat hier jemand Erfahrung mit den DAAD Forschungsstipendien für Nachwuchswissenschaftler (PostDoc-Programm)?

Mich würde natürlich interessieren, wie hoch die Förderquote ist! Kann da jemand was dazu sagen?

Die nächste Deadline ist bereits am 15.03.! Nachdem ich in den ersten drei Jahren meiner PostDoc Zeit gut ausgelastet und für einen Auslandsaufenthalt einfach keine Zeit war, wollte ich das nun in Angriff nehmen. Allerdings liegt meine Promotion schon knapp vier Jahre zurück. Es gibt bei diesem Programm z.B. die Regel, dass die Promotion maximal nur vier Jahre zurückliegen darf - es geht allerdings nicht hervor ob bei Antragstellung oder bei Antritt des Stipendiums. Die Frage an den DAAD ist noch unbeantwortet...

Ich wäre an einen Erfahrungsaustausch sehr interessiert. Ich peile einen Aufenthalt von maximal 4 Monaten in einem asiatischen Land an. Der fünfseitige Forschungsplan bereitet mir dabei allerdings etwas Kopfschmerzen. Das Projekt sollte ja in vier Monaten umsetzbar sein und es sollte auch noch eine gute Begründung vorliegen, weshalb es im Ausland durchzuführen ist. Nebenbei muss es aber auch für meine Forschung in Deutschland einen deutlichen Mehrwert darstellen. Das hört sich für mich erstmal sehr kompliziert an - allerdings habe ich mit Stipendien überhaupt keine Erfahrung!

Besten Dank im Voraus!

Re: DAAD Kurzstipendien (PostDoc-Programm)

Verfasst: 25.02.2019, 22:36
von Johnyrotten
Das hört sich nicht nur kompliziert an, das ist auch kompliziert. Ich hatte mal eine kurzzeitige Förderung durch den DAAD-wenngleich in einer anderen Förderlinie. Diese Anträge sind Bürokratie-Monster. Wenn Du 2 Wochen vor der deadline noch gar keine richtige Vorstellung davon hast, wie Du Dein Vorhaben zuschneiden könntest, dürfte es extrem schwierig werden. Also falls die Frage nach der Bewilligungsquote darauf abziehlt, ob es sich lohnt, einen halbgaren Antrag einfach mal einzureichen – mit Sicherheit nicht! Übrigens müssen beim DAAD, so kenne ich es jedenfalls, die Gutachter ihre Gutachten selbst einreichen und online irgendwelche Fragebögen ausfüllen. Die muss man da auch rechtzeitig und behutsam drauf vorbereiten.
Du fragst: "Es gibt bei diesem Programm z.B. die Regel, dass die Promotion maximal nur vier Jahre zurückliegen darf - es geht allerdings nicht hervor ob bei Antragstellung oder bei Antritt des Stipendiums. Die Frage an den DAAD ist noch unbeantwortet..."
Sie wird auch unbeantwortet bleiben, denn unter Garantie findet sich irgendwo in den ganzen komplizierten Beschreibungen und Regularien genau diese Information. Oder steht da wirklich im Wortlaut "dass die Promotion maximal nur vier Jahre zurückliegen darf" und sonst nichts?

Es wundert mich ehrlich gesagt etwas, dass Du, laut einem älteren Thread, bereits seit drei Jahren Juniorprofessor bist und dann solche Dinge nicht selbst einschätzen/ermitteln kannst. Da muss Deine konkrete Tätigkeit ja ziemlich stark eingegrenzt sein.