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Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 09.10.2018, 07:38
von schommes
Auch ein anderer "Quotient" wäre beamtenrechtlich (nicht arbeitsrechtlich; Arbeitsrecht ist ja insoweit gar nicht einschlägig) ausgeschlossen. Das Nebentätigkeitsrecht ist da recht eindeutig: zulässig ist m.W. eine Nebenbeschäftigung von maximal vier, in Ausnahmefällen von acht Stunden pro Woche (landesrechtlich geregelt). Eine derartige Professur gibt es aber im Beamtenverhältnis nicht, denn das aus dem Lebenszeitprinzip ableitbare Vollzeitprinzip schließt unterhälftige Teilzeit aus.
Entgegen anderslautender Meinungen in diesem Forum ist übrigens die Ausschreibung von Teilzeitstellen im Beamtenverhältnis rechtswidrig (auch wenn man das bei unbedarften Dienstherren immer mal wieder sieht). D.h. eine Beamtenstelle, und insoweit also auch eine Professur im Beamtenverhältnis, ist immer eine Vollzeitstelle und kann nur als solche ausgeschrieben werden. Sie ist für eine Karenzzeit von einem halben bis zu einem Jahr (je nach landesrechtlicher Regelung) auch im Vollzeitverhältnis auszuüben. Erst danach kann ein Antrag auf Teilzeit gestellt werden, dem i. A. entsprochen wird, wenn keine dienstrechtlichen Belange entgegenstehen. Trotzdem wird die Stelle im Stellenplan der Behörde bzw. im maßgeblichen Haushalt weiter als Vollzeitstelle ausgewiesen.
Ist vom Dienstherrn die Ausschreibung einer professoralen Teilzeitstelle gewünscht, so ist dies also ausschließlich in Form eines öffentlichen Beschäftigungsverhältnisses sui generis möglich. Das wiederum ist aber - zumindest meiner Auffassung nach - nur in Sonderfällen, z.B. im Falle der vorübergehenden Verwaltung einer Professur und bei entsprechendem Wunsch des Bewerbers möglich. Üblich ist in solchen Fällen allerdings eher die Ausschreibung einer Gastdozentur.
Bei privaten Hochschulen gelten die oben beschriebenen Regeln nicht, da diese weder dem Beamtenrecht, noch dem Tarifrecht der öffentlich Beschäftigten unterliegen. Und im allgemeinen Arbeitsrecht gilt insoweit bekanntlich der Grundsatz der Privatautonomie.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. iur. Thomas Elbel LL.M. (Emory)
Professor für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Dienstrecht

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 09.10.2018, 18:53
von KaterAusBrasilien
Na, das ist doch prima. Ich hatte auch intuitiv eine private Hochschule vor Augen.

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 09.10.2018, 20:36
von Daphne Nova
Was immer noch das o.g. Problem beinhaltet, dass du auch bei einer privaten Hochschule bei < 50% Anstellung vom Ministerium keinen Professorentitel bekommen dürftest. :roll:

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 09.10.2018, 20:48
von schommes
In der Tat wird der derzeitige Dienstherr aus den genannten nebentätigkeitsrechtlichen Gründen nur bis zu 4 bzw. maximal 8 Stunden Lehrtätigkeit zulassen. Ich halte es vor diesem Hintergrund ebenfalls für eher unwahrscheinlich, dass eine private Hochschule bei diesem Umfang bereits Professuren vergibt. Gleichwohl: Bonne Fortune.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. iur. Thomas Elbel (Emory)
Professor für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Dienstrecht

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 08.02.2019, 16:21
von KaterAusBrasilien
Hallo zusammen,

nachdem ich das Thema eigentlich mal wieder abgeschrieben hatte, scheint ja prinzipiell doch möglich zu sein, was ich suche.

VERÖFFENTLICHT AM 6. FEBRUAR 2019 (VOR 2 TAGEN)

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen Bachelor-Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ eingerichtet.

Im Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung, Campus Hennef, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
nebenamtliche Professur (1/6)
für Digitaler Wandel und Ethik (W2)

auf 5 Jahre zu besetzen.

Ihre Aufgaben:
Sie
übernehmen Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Master-Studiengängen, insbes. im Bachelor-Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“
führen Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet Digitaler Wandel und Ethik durch
unterstützen den Fachbereich bei der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit mit Unternehmen / Organisationen und anderen Fachbereichen, Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen
wirken an Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung sowie Einwerbung entsprechender Drittmittel mit
Unsere Erwartungen:
Sie
erfüllen die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 des Hochschulgesetzes NRW.
führen erfolgreich Lehrveranstaltungen im Fachbereich/Institut auf Deutsch und Englisch durch.
wirken beim Aufbau und der Weiterentwicklung unserer Studiengangsangebote sowie innovativer, digitaler Lehrformen mit.
verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik oder angrenzender Disziplinen oder Philosophie oder Soziologie und eine Promotion auf einem für die ausgeschriebene Professur relevanten Themengebiet.
verfügen über einschlägige Berufserfahrung in Fragen des digitalen Wandels von Gesellschaft und Arbeitswelt sowie über einschlägige Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Publikationen.
Zudem haben Sie wünschenswerterweise bereits Lehrerfahrung an Hochschulen gesammelt und haben Erfahrung beim Einwerben von Drittmitteln für Forschungs- oder Entwicklungsprojekte. Die Bereitschaft, unsere Hochschule und Ihren Fachbereich weiterzuentwickeln und dazu ins lebenswerte Rheinland zu ziehen, zeichnet Sie aus. Ferner sind Kenntnisse und Erfahrung im Bereich autonomer Systeme oder selbstlernender Maschinen oder Methoden und Anwendung des modernen Wissensmanagements wünschenswert.

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 08.02.2019, 17:24
von schommes
KaterAusBrasilien hat geschrieben: 08.02.2019, 16:21 Hallo zusammen,

nachdem ich das Thema eigentlich mal wieder abgeschrieben hatte, scheint ja prinzipiell doch möglich zu sein, was ich suche.

VERÖFFENTLICHT AM 6. FEBRUAR 2019 (VOR 2 TAGEN)

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen Bachelor-Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ eingerichtet.

Im Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung, Campus Hennef, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
nebenamtliche Professur (1/6)
für Digitaler Wandel und Ethik (W2)

auf 5 Jahre zu besetzen.
Gratulation. Ist dann aber keine Verbeamtung.

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 08.02.2019, 18:28
von KaterAusBrasilien
Die Professur brauche ich auch nicht zur Verbeamtung. Ich möchte nur nicht meine Planstelle für eine Professur verlassen, die in der Besoldung weniger wert ist.

Re: FH-Professur - Teilzeit neben Vollzeitjob?

Verfasst: 08.02.2019, 18:52
von schommes
KaterAusBrasilien hat geschrieben: 08.02.2019, 18:28 Die Professur brauche ich auch nicht zur Verbeamtung. Ich möchte nur nicht meine Planstelle für eine Professur verlassen, die in der Besoldung weniger wert ist.
Ich vermute mal, die Professur wird im Angestelltenverhältnis analog W2 vergütet. Eine Sechstel-Stelle wären ca. 7 h die Woche. Ich weiß nicht, wie in Ihrem Bundesland die Nebentätigkeitsregelungen aussehen, aber das ist natürlich schon recht ordentlich. Der Toleranzbereich liegt meist zwischen 4 und 8 h die Woche. Dann sollten sie noch die Frage klären, inwieweit das ganze als Nebenamt (= Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst) zu bewerten wäre und was daraus für die Vergütung folgt, sprich, ob eine Anrechnungs- o. Ablieferungspflicht gilt. Das müsste der Dienstherr der Haupttätigkeit klären.

Beste Grüße, Thomas Elbel