Verbeamtung als FH-Professor wirklich "besser"?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
amoroso
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von amoroso »

oclock hat geschrieben: ↑03.06.2018, 20:24 @amoroso:
Noch ein Hinweis. Auch wenn du zu beginn keine Zulagen bekommst, kannst du sie dir erarbeiten und nach ca 3 jahren erstmals beantragen. Luft nach oben ist also schon noch. Ausserdem hast du einen tag zeit für nebentätigkeiten.
Ja, das versuche ich auch mit einzurechnen. Sehe zu Beginn aber null Zeit für Nebentätigkeiten. EIne Zulage könnte ich frühestens nach 5 Jahren beantragen, wenn ich 4 Jahre lang bestimmte Kriterien erfülle, also auch kein Selbstläufer und in weiter Ferne.
amoroso
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von amoroso »

oclock hat geschrieben: ↑03.06.2018, 20:20 Naha, wenn Du nur über die Öffnungsaktion in die PKV kommst, dann zahlst du zwar nur 30 Aufschlag, aber du bekommst nicht den gleichen Beihilfeergänzungstarif wie als 'normaler'. Diesbzgl. gibt es dann nur eine PKV die in Frage käme weil man dort am wenigsten Abstriche hat.
Die verlagt für mich derzeit 280 euro. Wegen harmlosen Vorerkrankungen käme ich auf 370 euro. In der gkv zahle ich 350 euro mehr.
Wo finde ich dazu Informationen? Ich bin von identischen Verträgen ausgegangen.
oclock
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von oclock »

amoroso hat geschrieben: ↑03.06.2018, 21:45
oclock hat geschrieben: ↑03.06.2018, 20:20 Naha, wenn Du nur über die Öffnungsaktion in die PKV kommst, dann zahlst du zwar nur 30 Aufschlag, aber du bekommst nicht den gleichen Beihilfeergänzungstarif wie als 'normaler'. Diesbzgl. gibt es dann nur eine PKV die in Frage käme weil man dort am wenigsten Abstriche hat.
Die verlagt für mich derzeit 280 euro. Wegen harmlosen Vorerkrankungen käme ich auf 370 euro. In der gkv zahle ich 350 euro mehr.
Wo finde ich dazu Informationen? Ich bin bvon identischen Verträgen ausgegangen.
Ich habe mich von einem Versicherungsmakler beraten lassen. Aber Du kannst auch im Internet suchen, z.b. nach den Worten "beihilfeergänzungstarif öffnungsaktion". Dann findest Du eine ganze Menge dazu, z.B.:

"der Zugang zum Beihilfeergänzungstarif ist im Rahmen der Öffnungsaktion regelmäßig, unabhängig von der Vorerkrankung, ausgeschlossen. Das ist insbesondere bei den Versicherungsgesellschaften problematisch, die wesentliche Leistungsinhalte (z. B. die Hilfsmittelversorgung) weitgehend im Beihilfeergänzungstarif geregelt haben.

Die Thematik der Anpassung des Risikozuschlags bei Wegfall der Beihilfeberechtigung ist unterschiedlich geregelt. Im besten Fall bleibt es bei den 30%, im schlechtetsten Fall kann der Versicherer den Risikozuschlag nach billigem Ermessen (deutlich) erhöhen." Quelle


Etwas offizieller stehts hier:
"Der Versicherungsschutz setzt auf den Leistungen der Beihilfe auf, erweitert sie jedoch nicht.
[...]
Die Öffnungsaktionen gelten für Beihilfeergänzungstarife allerdings nicht.
[...]
Entfällt der Beihilfeanspruch, weil der Beihilfeberechtigte aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet,
[...]
gilt die Begrenzung des Risikozuschlags weiter fort,
[...]
es sei denn, die Versicherungsbedingungen des Versicherers sehen eine andere Regelung vor."

Letztendlich musst Du das Kleingedruckte der Versicherung lesen...

Der Versicherungsberater hat mir am Ende der Beratung eine typische Beamtenversicherung genannt, bei der der "alternative Beihilfeergänzungstarif" ("BG" anstatt "BC") noch ganz brauchbar ist. Bei anderen Versicherungen würde man erheblich schlechter dastehen. Öffnungsaktion bedeutet also nicht, dass Du einem Gesunden gleichgestellt bist und einfach nur 30% mehr zahlst.
Da er bei dieser Versicherung keine Provision bekommt, hat er danach den Kontakt zu mir abgebrochen :D

Zusammenfassung:
* Mit Vorerkrankungen zahlst Du 30% drauf
* Du kannst die Versicherungsgesellschaft nicht frei wählen, wenn Du einen einigermassen vernünftigen Beihilfeergänzungstarif haben möchtest.
* Du stehst mit den alternativen Beihilfetarifen trotzdem schlechter da, als ein Gesunder, der ohne Öffnungsaktion in der PKV gelandet ist.
* Sollte die Beihilfe mal wegfallen, können weitere Risikozuschläge anfallen.
oclock
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von oclock »

amoroso hat geschrieben: ↑03.06.2018, 21:42
Ja, das versuche ich auch mit einzurechnen. Sehe zu Beginn aber null Zeit für Nebentätigkeiten. EIne Zulage könnte ich frühestens nach 5 Jahren beantragen, wenn ich 4 Jahre lang bestimmte Kriterien erfülle, also auch kein Selbstläufer und in weiter Ferne.
Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass man bei den meisten Hochschulen so ca. 1000 Euro zusätzlich über Zulagen dazuverdienen kann. Der Unterschied ist, wie die ca. 1000 Euro in Stufen aufgeteilt werden, was davon bei der Berufung ausgezahlt wird und was davon später beantragt werden kann und was man dafür schaffen muss. Manche Hochschule gewähren bei der Berufung Zulagen, die letztendlich von den zur Verfügungen stehenden Zulagen abgezogen werde. Mehr als ca. 1000 Euro insgesamt waren es nach meinen Recherchen nie.

Bei meiner HS ist es so, dass man die Hälfte davon locker bekommen kann. Es ist quasi ein Selbstläufer, wenn man seinen Job richtig macht. Die andere Hälfte ist bei uns sehr schwer und erfodert eine Menge persönlichen Einsatz. Mach Dich mal schlau, wie das bei Deiner HS geregelt ist. Dazu muss es ein Dokument geben.

Neben Zulagen und Nebentätigkeit kannst Du auch Drittmittelprojekte mit Firmen an Land ziehen und mit den Firmen aushandeln, dass Du eine Provision bekommst.

Wenn Du keine Lust auf den job hast, dann sag das Berufungsgespräch ab, damit der Zweitplatzierte eingeladen werden kann. Der sitzt bestimmt auf heissen Kohlen und freut sich darüber :-)
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von amoroso »

oclock hat geschrieben: ↑04.06.2018, 00:10 Zusammenfassung:
* Mit Vorerkrankungen zahlst Du 30% drauf
* Du kannst die Versicherungsgesellschaft nicht frei wählen, wenn Du einen einigermassen vernünftigen Beihilfeergänzungstarif haben möchtest.
* Du stehst mit den alternativen Beihilfetarifen trotzdem schlechter da, als ein Gesunder, der ohne Öffnungsaktion in der PKV gelandet ist.
* Sollte die Beihilfe mal wegfallen, können weitere Risikozuschläge anfallen.
Also meine erste Recherche bei einem großen deutschen Versicherer mit 3 Buchstaben sagt mir, dass ich einen Beihilfeergänzungstarif eh nicht nehmen würde. Auch jetzt habe ich keine Versicherung für Brille, Heilpraktiker, Einbettzimmer, ... das ist mMn purer Luxus, den ich nicht brauche bzw. eine Brille kaufe ich schon immer auf eigene Kosten und die Zulagen sind auch begrenzt. Also wenn du von derartigen Tarifergänzungen sprichst, kann ich mich entspannen, die brauche ich nicht.
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von amoroso »

Vielleicht noch eine Frage an dich oclock (oder auch an andere Experten):

Gibt es steuerlich einen Unterschied, ob ich mich privat versichere mit Beihilfe oder in der GKV bleibe??? Kann ich etwas geltend machen in meiner Steuererklärung?
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von Nomen Nescio »

Nach meinem Wissen sind Aufwendungen zur GKV voll absetzbar. Bei Privaten gilt dies für den Tarif, der die gleichen Leistungen bietet wie GKV. So mein StB letztens sinngemäss nach mehrmaligem Nachfragen. ;)
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von oclock »

amoroso hat geschrieben: ↑04.06.2018, 21:35 Also meine erste Recherche bei einem großen deutschen Versicherer mit 3 Buchstaben sagt mir, dass ich einen Beihilfeergänzungstarif eh nicht nehmen würde. Auch jetzt habe ich keine Versicherung für Brille, Heilpraktiker, Einbettzimmer, ... das ist mMn purer Luxus, den ich nicht brauche bzw. eine Brille kaufe ich schon immer auf eigene Kosten und die Zulagen sind auch begrenzt. Also wenn du von derartigen Tarifergänzungen sprichst, kann ich mich entspannen, die brauche ich nicht.
Ãœberleg noch mal ganz genau!

Das was Du mit der PKV abschliesst gilt ein Leben lang. Die Beihilfe ist gesetzlichen Regelungen unterworfen und kann sich jederzeit für Dich verschlechtern (genauso wie die Leistungen in der GKV). Der Beihilfeergänzungstarif schliesst diese Lücke. D.h. Du bist immer voll abgesichert, egal was kommt.
An Deiner Stelle würde ich mal mit einem Versicherungsmakler/berater/vertreter sprechen. Bei dem ganzen Tarifjungle blickt man nicht wirklich durch und oft entscheiden Spitzfindigkeiten, ob eine Leistung inklusive ist, oder nicht.
Überall im Netz findet man Infos, dass man über die Öffnungsaktion besser zu einem bestimmten Versicherer geht, weil alle anderen Nachteile haben.
Also blos nicht vorschnell handeln und erst recht nicht einfach irgendwo einen Antrag einreichen. Die Öffnungsaktion gilt nur bei dem Versicherer, bei dem Du den Versicherungsschutz erstmalig beantragst!
amoroso
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von amoroso »

Meine GKV hat mir empfohlen, beim Dienstherren nachzufragen, ob er einen Zuschuss zur GKV zahlen würde!?

Scheint ja manchmal zu funktionieren, obwohl der Hamburger Vorstoß eigentlich vom Tisch ist...ich bin verwirrt :?
amoroso
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Re: Verbeamtung wirklich "besser"?

Beitrag von amoroso »

Je mehr ich lese, desto schlimmer wird es! Wer hat sich eigentlich den Schwachsinn ausgedacht???
  • Wenn ich Pensionär bin und mehr Beihilfe bekomme, dann zahle ich auch mehr selbst dazu, wenn ich z. B. eine neue Krone für einen Zahn brauche?
  • Es gibt eine Kostendämpfungspauschale, so dass ich erstmal fröhlich alles zahle, bis die Grenze erreicht ist?
Ich fall hier gerade vom Glauben ab, gefühlte 100 Seiten Dokument der Beihilfe meines Landes, wo ich jetzt erstmal gucken kann, wo sie mir überall noch das Geld aus der Tasche ziehen. Gab´s nichtmal Zeiten, da hieß es, Beamten sind was besonderes? Bis auf Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung seh ich bisher nur, dass bei Beamten alles möglichst kompliziert, undurchsichtig und im Zweifen nachteilig ist. So, sorry für´s Auskotzen, sehe meine Felle davonschwimmen, macht keinen Spaß gerade :evil:
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