FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Fragen und Antworten rund um die FH-Professur
mm42
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von mm42 »

schommes hat geschrieben: Das mit dem Amtsarzt ist davon getrennt zu betrachten und m.E. eher Ermessenssache im jeweiligen Einzelfall. Aber wenn man mir eine attraktive neue Stelle anbietet, marschiere ich dafür auch gerne noch mal zum Amtsarzt.
Man wird halt nicht jünger, und es kann sein, dass ein Kandidat ein paar Jahre später bei der amtsärztlichen Untersuchung nicht als tauglich für die Verbeamtung auf Lebenszeit erachtet wird. Die Amtsärzte an den verschiedenen Orten sollen auch unterschiedlich streng sein.
mm42
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von mm42 »

Latrino hat geschrieben: ... aber wahrscheinlich wird kein Land mehr einen 55-jährigen FH-Prof aufnehmen wollen, der schon 20 Dienstjahre (und damit ca. 30 Pensions-Anspruchsjahre) hat.
Hängt bei Beamten der Pensionsabspruch nicht einfach vom letzten Gehalt von der Pensionierung ab (ca. 60 % davon oder so), ist also Unabhängig von der Anzahl der Jahre, die als Beamte gearbeitet wurden? (keine Beitragsjahre wie bei Angestellten, wo es für jedes Jahr Renten-Punkte gibt)

Ich habe von einem Fall gehört, wo eine Grundschul-Lehrerin nach 20 Jahren ein Aufbaustudium zur Sonderschul-Lehrerin machen wollte. Sonderschul-Lehrer werden anscheinend wie Gymnasial-Lehrer bezahlt. Sie würde damit soviel Pension bekommen, als hätte sie ihre komplette Lehrerinnen-Tätigkeit (40 Jahre) als höher bezahlte Sonderschul-Lehrerin abgeleistet.
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

mm42 hat geschrieben:Man wird halt nicht jünger, und es kann sein, dass ein Kandidat ein paar Jahre später bei der amtsärztlichen Untersuchung nicht als tauglich für die Verbeamtung auf Lebenszeit erachtet wird. Die Amtsärzte an den verschiedenen Orten sollen auch unterschiedlich streng sein.
Naja, wir werden ja als Professoren berufen und nicht als SEK-Beamter. :wink:
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

mm42 hat geschrieben:Hängt bei Beamten der Pensionsabspruch nicht einfach vom letzten Gehalt von der Pensionierung ab (ca. 60 % davon oder so), ist also Unabhängig von der Anzahl der Jahre, die als Beamte gearbeitet wurden? (keine Beitragsjahre wie bei Angestellten, wo es für jedes Jahr Renten-Punkte gibt)

Ich habe von einem Fall gehört, wo eine Grundschul-Lehrerin nach 20 Jahren ein Aufbaustudium zur Sonderschul-Lehrerin machen wollte. Sonderschul-Lehrer werden anscheinend wie Gymnasial-Lehrer bezahlt. Sie würde damit soviel Pension bekommen, als hätte sie ihre komplette Lehrerinnen-Tätigkeit (40 Jahre) als höher bezahlte Sonderschul-Lehrerin abgeleistet.

Der Pensionsanspruch hängt sowohl vom letzten (ruhegehaltfähigen) Gehalt ab, als auch von der Anzahl der Dienstjahre. D.h. es gibt einen Sockelprozentsatz, der sich pro Dienstjahr bis zu einem gewissen Höchstsatz anhebt, der allerdings seinerseits nicht das volle Aktivegehalt ist, sondern roughly 70% davon (Ich müsste den genauen Prozentsatz im jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz nachschauen).

Das Beispiel mit der Lehrerin mit dem Aufstiegsstudium ist für mich ohne weitere Details nicht nachvollziehbar. Allein durch einen besseren Abschluss wird noch keiner befördert. Sie könnte sich natürlicht mit dem besseren Abschluss quasi komplett umbewerben. Und wenn dann ihr Endgrundgehalt höher ist, resultiert aus dem oben beschriebenen Prinzip natürlich auch eine höhere Pension.
mm42
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von mm42 »

schommes hat geschrieben:Das Beispiel mit der Lehrerin mit dem Aufstiegsstudium ist für mich ohne weitere Details nicht nachvollziehbar. Allein durch einen besseren Abschluss wird noch keiner befördert. Sie könnte sich natürlicht mit dem besseren Abschluss quasi komplett umbewerben. Und wenn dann ihr Endgrundgehalt höher ist, resultiert aus dem oben beschriebenen Prinzip natürlich auch eine höhere Pension.
Die Grundschul-Lehrerin ging davon aus, auf jeden Fall die Beförderung zur Sonderschul-Lehrerin zu bekommen.
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

mm42 hat geschrieben:Die Grundschul-Lehrerin ging davon aus, auf jeden Fall die Beförderung zur Sonderschul-Lehrerin zu bekommen.
Naja, eine Beförderung trifft es hier nicht ganz. Es gibt anhand der Fakten zwei Vermutungen, was sich da abgespielt haben könnte.

Entweder die Dienstherrin war Grund- und Sonderschule in Personalunion. Eher ungewöhnlich, aber denkbar. Dann könnte sie also ohne Dienstherrenwechsel eine neue Stelle anstreben. Eine Beförderung im technischen Sinne kann das gleichwohl nicht gewesen sein. Denn wenn es wirklich so viel lukrativer war, lagen wohl mehrere Besoldungsstufen dazwischen. Eine Sprungbeförderung aber ist im Beamtenrecht verboten. Sie könnte sich dann höchstens um eine Versetzung im untechnischen Sinne auf eine am selben Hause offene Stelle als Sonderschullehrerin regulär beworben haben. D.h. es müsste eine Ausschreibung gegeben haben und ggfs. Konkurrenz gegen die sie sich durchsetzen musste (wobei das bei einer echten Beförderung im Normalfall nicht anders ist). Ihr Optimismus, dass ihre Bewerbung erfolgreich wäre, mag etwas mit der Marktlage zu tun gehabt haben. Vielleicht sind Sonderschullehrer ein rares Gut, ähnlich wie FH-MINT-Professoren.

All das gilt natürlich umso mehr, wenn - wie ich vermute - der Berufswechsel auch einen Schulwechsel bedingte. Dann hat sie sich also von ihrem Posten an der Grundschule auf eine freie Stelle an einer Sonderschule ganz regulär beworben.
flip
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von flip »

schommes hat geschrieben: Der Pensionsanspruch hängt sowohl vom letzten (ruhegehaltfähigen) Gehalt ab, als auch von der Anzahl der Dienstjahre. D.h. es gibt einen Sockelprozentsatz, der sich pro Dienstjahr bis zu einem gewissen Höchstsatz anhebt, der allerdings seinerseits nicht das volle Aktivegehalt ist, sondern roughly 70% davon (Ich müsste den genauen Prozentsatz im jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz nachschauen).
Vorsicht, das gilt nicht für alle Bundesländer. W-Stufen haben nur Bund, Bayern und Hessen.
Die Frage ist eher, was mit den ruhestandsfähigen Leistungsbezügen passiert.
Wittmann

Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Wittmann »

Die Berufungsverfahren an einer FH sind nicht minder "transparent" als bei der großen Schwester. Jetzt kann sich auch jeder denken, warum bestimmte Kandidaten gar nicht eingeladen werden zum Vorsingen. Oftmals solche Kandidaten, die man sofort als Beamter (Lebenszeit) einstellen müsste. Aus Kostengründen sucht man dann die Befristung oder die Einstellung zum Beamten auf Probe. Eigentlich ein Skandal, wie mit höchst qualifizierten Bewerbern umgegangen wird. Oftmals dürfte auch von Anfang an klar sein, dass keine Verlängerung angestrebt wird, betrifft dies jetzt die Befristung oder die Einstellung auf Probe. So kann man die Befristung zeitlich ausbauen und zwar zulasten der Bewerber. Was danach mit den Bewerbern ist, interessiert keine Bohne. Dass nach Auslaufen der Befristung nur schwer eine Stelle gefunden werden kann, interessiert doch die Hochschule nicht und die auf ihren hohen Rössern sitzenden und selbstgefälligen Gremien. Es ist echt ein Skandal. Ein Bewerber bekommt höchste Schwierigkeiten, wenn er nach Befristung bzw. Probe nicht übernommen wird, da bei einer neuen Bewerbung der Makel anhaftet, dass der Grund für die Nichtübernahme in der Person des Bewerbers liegt, nicht in den Motiven der Hochschule. Man kann dies auch als Existenzvernichtung bezeichnen ohne mit einer Wimper zu zucken, was diese hochwohlgeborenen Gremien betreiben.

Das ist aber nur eine Facette. Die Berufungsverfahren sind auch ansonsten von Intransparenz geprägt, der Gewinner steht doch schon im Vorfeld fest. Das Vorsingen ist doch eine einzige Farce. Unabhängig von der Performance steht der Gewinner schon im Vorfeld fest. Häufig handelt es sich dabei um ein Fermion im Allerwertesten des Vorsitzenden der Kommission bzw. um eine nahestehende Person.

Die Sache hier mit der Berufungsliste bestätigt dies wieder eindrucksvoll. Den Günstling aus der eigenen Schmiede hat man auf Platz zwei gesetzt, man war genau in Kenntnis, dass der Erstplatzierte absagt. Welche ein Vorgang. Das Leistungsprinzip gilt doch hier schon lange nicht mehr.

Oftmals werden auch nur Einer- oder Zweierlisten erstellt, um die Bewerber auszubremsen. Die Einladung zu Verfahren erfolgt auch vollkommen intransparent, um Leute aus dem Verfahren fernzuhalten und diese ja nicht auf die Liste zu lassen.
Der ganze Prozess ist nur noch grotesk.

Oftmals findet man auch ein feindseliges Verhalten im Berufungsverfahren gegenüber den Bewerbern wieder, das ganz klar zeigt, dass die Kandidaten nicht erwünscht sind. Sollte man gegen das Verfahren oder die Behandlung Einwendungen haben, wird so getan, als ob der Kandidat schuld sei, nicht die Gremien. Die Schuld liegt immer beim Kandidaten.

Abschließend noch die Frage: Wann kann man den sofort als Beamter auf Lebenszeit eingestellt werden, welche Voraussetzungen sind da notwendig, also ohne Probezeit.

VG

Michael
Wittmann

Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Wittmann »

Ab 5 Jahre Dienstzugehörigkeit als Beamter bekommt man dann schon eine Lebenspension und diese müsste sich auf mindestens 60% vom letzten Gehalt belaufen, oder nicht?

VG

Michael
schommes
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von schommes »

flip hat geschrieben:
schommes hat geschrieben: Der Pensionsanspruch hängt sowohl vom letzten (ruhegehaltfähigen) Gehalt ab, als auch von der Anzahl der Dienstjahre. D.h. es gibt einen Sockelprozentsatz, der sich pro Dienstjahr bis zu einem gewissen Höchstsatz anhebt, der allerdings seinerseits nicht das volle Aktivegehalt ist, sondern roughly 70% davon (Ich müsste den genauen Prozentsatz im jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz nachschauen).
Vorsicht, das gilt nicht für alle Bundesländer. W-Stufen haben nur Bund, Bayern und Hessen.
Die Frage ist eher, was mit den ruhestandsfähigen Leistungsbezügen passiert.
Ich verstehe nicht ganz, wo genau der Widerspruch zwischen Deiner und meiner Aussage ist?! Meine Aussage gilt jedenfalls m.E. unabhängig davon, ob wir über ein Bundesland mit festem Grundgehalt plus Leistungszulagen oder eines mit Erfahrungsstufen reden (wobei es in letzteren ja durchaus auch die Möglichkeit von Leistungsbezügen gibt). Die Formel ist Pension = Sockelsatz + Prozentsatz des Endgrundgehalts (in BY z.B. 1,79 %) * Anzahl Dienstjahre, aber nicht mehr als der Höchstsatz (in BY = 71,75%). Schau Dir mal Art. 26 BayBeamtVG an.
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