FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

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oclock
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von oclock »

Inan01 hat geschrieben:Tag zusammen,

gibt es eigentlich einen Konsens darüber was nun "berufliche Praxis" ist? Zählen (Studien-)Praktika?
Für NRW (und ähnlich auch in anderen Ländern) gilt laut § 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:
[...]
4. für Professorinnen und Professoren sowie für Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten an Universitäten darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet werden; diese Leistungen werden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht; Halbsatz 2 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt;
5. für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das ihren Fächern entspricht; soweit es in besonderen Ausnahmefällen der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, können an die Stelle dieser Voraussetzungen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gemäß Nummer 4 treten;
[...]

Da Berufungskommissionen nicht gerne vom Standard abweichen, dürften 3-5 Jahre Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs in Festanstellung (Vollzeit) in einem verwandten Fach die Regel sein. In dieser Anstellung sollten wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden entwickelt oder angewendet werden. Ein Praktikum würde *ich* nicht dazu zählen. Im Zweifel bei jeder Stellenausschreibung den Vorsitzenden der BK kontaktieren und nachfragen. Wichtig ist, wie die BK das sieht...
Inan01
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Inan01 »

oclock hat geschrieben:
Inan01 hat geschrieben:Tag zusammen,

gibt es eigentlich einen Konsens darüber was nun "berufliche Praxis" ist? Zählen (Studien-)Praktika?
Wichtig ist, wie die BK das sieht...
Da bin ich mir unsicher. Ich hatte mal mit dem Vorsitzenden einer BK gesprochen (und natürlich diese Frage verschwitzt). Auf eine ähnliche Frage antwortete er mir, dass das letztlich jemand vom Bildungsministerium beurteilt, ob oder wie viel als Praxiserfahrung angerechnet wird.
Wäre natürlich super, wenn sich hier ein FH'ler (mit entsprechendem Hintergrund) finden ließe.

Vielen Dank auf jeden Fall für die Antwort
Daphne Nova
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Daphne Nova »

@Inan01 Von mehreren (privaten) FHs hörte und las ich, dass die Berufspraxis NACH dem Studienabschluss (nicht nach der Promotion) erfolgt sein muss. Oft werden sogar Teilzeittätigkeiten nur gemäß des Teilzeit-Prozentsatzes angerechnet und Praktika während des Studiums werden meistens nicht angerechnet. Wobei dies natürlich auf das jeweilige Gesetz des Landes ankommt und auf die Auslegung der BK. Aber standardmäßig geht es um Tätigkeiten nach dem Studium (qualifizierte Berufstätigkeit), alles andere ist die Ausnahme, soweit ich gelesen habe. (siehe z.B.: https://www.h-brs.de/de/berufungsvoraussetzungen, https://www.hs-koblenz.de/hochschule/ka ... professur/ etc..)
oclock
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von oclock »

Inan01 hat geschrieben:
oclock hat geschrieben:
Inan01 hat geschrieben: dass das letztlich jemand vom Bildungsministerium beurteilt, ob oder wie viel als Praxiserfahrung angerechnet wird.
Viele FHs entscheiden mittlerweile eigenständig über Berufungen ohne das das Ministerium dazwischen geschaltet ist.
Zuletzt geändert von oclock am 06.02.2018, 00:54, insgesamt 1-mal geändert.
Inan01
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Inan01 »

oclock hat geschrieben:
Inan01 hat geschrieben:
oclock hat geschrieben:
Viele FHs entscheiden mittlerweile eigenständig über Berufungen ohne das das Ministerium dazwischen geschafltet ist.
Wie ist das denn möglich..? Ich stelle mir vor, dass letztlich das Land überhaupt Professuren "genehmigt". Außerdem wäre es doch komisch, wenn einige FH's sich dann quasi freiwillig eine fremde Entscheidungsinstanz ins Haus holen und damit Macht abgeben.
Daphne Nova hat geschrieben:Von mehreren (privaten) FHs hörte und las ich, dass die Berufspraxis NACH dem Studienabschluss (nicht nach der Promotion) erfolgt sein muss. Oft werden sogar Teilzeittätigkeiten nur gemäß des Teilzeit-Prozentsatzes angerechnet und Praktika während des Studiums werden meistens nicht angerechnet. Wobei dies natürlich auf das jeweilige Gesetz des Landes ankommt und auf die Auslegung der BK. Aber standardmäßig geht es um Tätigkeiten nach dem Studium (qualifizierte Berufstätigkeit), alles andere ist die Ausnahme, soweit ich gelesen habe. (siehe z.B.: https://www.h-brs.de/de/berufungsvoraussetzungen, https://www.hs-koblenz.de/hochschule/ka ... professur/ etc..)
Da lese ich dann aber eher eine Auslegung seitens der FH raus (wozu sie als Einstellende sicherlich berechtigt sind). Der § 100 (1) Nr. 4 b BerlHG ist da z.B. ziemlich vage:
"besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen."

Sicherlich ist der erste Halbsatz Interpretationssache (wobei auch sehr wahrscheinlich ich da keine Praktika sehen würde), aber nichts von "Nach dem Studium". Allerdings weiß ich, dass z.B. Bayern tatsächlich konkret nach Praxiserfahrung nach dem Studium verlangt (Art. 7, Abs. 3, Nr. 3, erster Halbsatz).

Ich schätze aber in Ländern wie Berlin kann das die FH selbst beurteilen und dem Ministerium vorlegen, wenn sie den Kandidaten wirklich haben wollen. Juristisch wäre es das vermutlich nicht wert zu beweisen, dass im Praktikum keine "besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden" erfolgt ist. V.a., bei einem Studienpraktikum.
mantor
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von mantor »

Im Zuge der Stärkung der Hochschulautonomie erfolgen heute die meisten Besetzungsverfahren nur noch "im Einvernehmen" mit dem Ministerium. Soll heißen: Die Stelle beziehungsweise das Stellenprofil und die Ausschreibung werden im Ministerium genehmigt, das Verfahren selbst läuft aber über die Hochschule. Zum Schluss gehen die Unterlagen zumindest in meinem Bundesland dann noch einmal zum Ministerium, das sein placet gibt. Ist in den meisten Fällen reine Formsache. Es beruft aber die Hochschule selbst bzw. der Rektor erteilt den Ruf und er führt auch die Verhandlungen. (Funny fact: Laut dem Hochschulgesetz meines Bundeslandes kann der Rektor übrigens jeden berufen – auch eine Person, die sich nicht beworben hat :D ). Früher war es aber tatsächlich so, dass die Liste zum Ministerium ging und von dort auch der Ruf kam – und manchmal war das nicht der oder die Erstplatzierte, der oder die den Ruf erhielt. Ich kenne auch Kolleginnen und Kollegen, die sogar noch im Ministerium verhandelt haben.

Heute winkt das Ministerium in den meisten Fällen die Sache durch, aber natürlich kann es zu Problemen kommen, falls in den Unterlagen etwas Widersprüchliches zu finden ist oder jemand den Kolleginnen und Kollegen im Ministerium etwas steckt. Ich kenne beispielsweise den Fall, dass eine Liste gecancelt wurde, weil das Ministerium auf einmal fand, dass der Erstplatzierte nicht den Anforderungen entsprach und die Hochschule daraufhin das Verfahren beendet hat, um neu auszuschreiben.

Ich habe immer das Gefühl, die Sache mit der Berufserfahrung ist ein bisschen so wie die Sache mit den "habilitationsäquivalenten Leistungen" an der Uni. Da können in einem Fall, wenn eine Kommission jemanden will, drei Aufsätze eine Habil. ersetzen. In einem anderen Fall reichen drei weitere Bücher nicht, wenn keine Habil. darunter ist. Generell sind Kommissionen aber schon daran gehalten, die Gesetzestexte, die ja hier schon zitiert wurden, möglichst streng auszulegen, um das Verfahren sicher durchzubekommen und auch Klagen von denjenigen zu verhindern, die nicht auf die Stelle gekommen sind. Im Normalfall blickt da auch noch einmal das Justitiariat drauf.

ABER: Man liest ja immer wieder, dass FHs es tatsächlich nicht so einfach haben, ihre Stellen zu besetzen. In diesem Fall bin ich fest davon überzeugt, dass uniinterne als auch uniexterne Gremien wenig Interesse daran haben, das Votum einer Berufungskommission anzugreifen – auch wenn der Kandidat oder die Kandidatin die Anforderungen nicht komplett erfüllt.
mm42
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von mm42 »

Ich krame nochmal das Thema "Residenzpflicht" heraus:
Green Goddess hat geschrieben:Residenzpflicht gibt es im juristischen Sinn nur für handverlesene Berufsgruppen, mir fallen Ärzte, Pfarrer, Soldaten, Notare(?) ein, in dem Umfeld wären wohl diese Gruppen zu suchen.
An einer FH hat man mir gesagt, dass die Umzugskosten laut dem entsprechenden Landes-Gesetz nur dann erstattet werden können, wenn man in den Landkreis zieht, in dem die diese FH liegt. Dieses Gesetz kann für Leute, die von weiter herziehen müssen und sich in einer etwas weiter vom FH-Standort entfernten größeren/attraktiveren Stadt niederlassen wollen, einen finanziellen Nachteil bringen.
oclock
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von oclock »

mm42 hat geschrieben:Ich krame nochmal das Thema "Residenzpflicht" heraus:

An einer FH hat man mir gesagt, dass die Umzugskosten laut dem entsprechenden Landes-Gesetz nur dann erstattet werden können, wenn man in den Landkreis zieht, in dem die diese FH liegt. Dieses Gesetz kann für Leute, die von weiter herziehen müssen und sich in einer etwas weiter vom FH-Standort entfernten größeren/attraktiveren Stadt niederlassen wollen, einen finanziellen Nachteil bringen.
1. Manache FHs gewähren Umzugskosten, andere FHs geben eine Einmalzulage für den Umzug. Andere evtl. gar nix.
2. Der HLB hat mir damals gesagt, dass 50km um den Standort des Dienstortes OK sind. Bei manchen Infoblättern von Universitäten habe ich aber auch mal 30km gelesen. Scheint wohl Hochschulabhängig zu sein.
3. Viel weiter weg macht IMHO auch keinen Sinn, wenn man seine Aufgaben pflichtgemäß wahrnehmen möchte. Wenn man den Statistiken glaubt, wie viel Stunden Profs. in der Woche arbeiten, dann können sie sich so viel Fahrerei gar nicht leisten, weil sie sonst nicht genug schlafen können, was wiederrum die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf den Schirm ruft :-)
4. Jede BK fragt, ob man bereit ist an den Dienstort+Umgebung zu ziehen. Das wird quasi erwartet. Auch beim Berufungsgespräch kommt dieser Punkt auf den Tisch und ich selbst habe sogar noch ein Infoblatt bekommen, auf dem steht, dass erwartet wird, dass ich in die Umgebung ziehe. Ob man Probleme bekommt, wenn man seine Dienst ordnungsgemäß verrichtet, owohl man weiter weg wohnt? Ich glaube nicht... Aber in diesen Fall verstehe ich die Hochschule, wenn sie das nicht unterstützten möchte.
Inan01
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von Inan01 »

Daphne Nova hat geschrieben:@Inan01 Von mehreren (privaten) FHs hörte und las ich, dass die Berufspraxis NACH dem Studienabschluss (nicht nach der Promotion) erfolgt sein muss. Oft werden sogar Teilzeittätigkeiten nur gemäß des Teilzeit-Prozentsatzes angerechnet und Praktika während des Studiums werden meistens nicht angerechnet. Wobei dies natürlich auf das jeweilige Gesetz des Landes ankommt und auf die Auslegung der BK. Aber standardmäßig geht es um Tätigkeiten nach dem Studium (qualifizierte Berufstätigkeit), alles andere ist die Ausnahme, soweit ich gelesen habe. (siehe z.B.: https://www.h-brs.de/de/berufungsvoraussetzungen, https://www.hs-koblenz.de/hochschule/ka ... professur/ etc..)
Selbst in Ländern wo das Hochschulgesetz nicht explizit vorgibt, dass die Erfahrung erst nach erstem Studienabschluss erworben sein muss, ist es wohl inoffizielles Kriterium und Praktika werden wohl in vielen Fällen durchaus angerechnet (habe ich mir kürzlich von einem Vorsitzenden einer Berufungskommission sagen lassen).
Ansonsten sind in den allermeisten Ländern Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung gleichgestellt (mind. 50%). In diesem Sinne wird erst anteilig heruntergerechnet, wenn man regelmäßig unter 50% gearbeitet hat.
neuling2018
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch

Beitrag von neuling2018 »

Vielleicht mal eine Frage in die Runde an alle die schon eine FH-Professur inne haben oder FH-Profs. im Bekanntenkreis haben. Gibt es für euch auch negative Seiten einer FH-Professur? Wenn ja, welche? (Frage ist bewusst allgemein gestellt und nicht im Vergleich zu Uni-Prof. bzw. Job) Danke für die Meinungen!
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