Für NRW (und ähnlich auch in anderen Ländern) gilt laut § 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:Inan01 hat geschrieben:Tag zusammen,
gibt es eigentlich einen Konsens darüber was nun "berufliche Praxis" ist? Zählen (Studien-)Praktika?
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4. für Professorinnen und Professoren sowie für Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten an Universitäten darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die ausschließlich und umfassend im Berufungsverfahren bewertet werden; diese Leistungen werden im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht; Halbsatz 2 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt;
5. für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das ihren Fächern entspricht; soweit es in besonderen Ausnahmefällen der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, können an die Stelle dieser Voraussetzungen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gemäß Nummer 4 treten;
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Da Berufungskommissionen nicht gerne vom Standard abweichen, dürften 3-5 Jahre Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs in Festanstellung (Vollzeit) in einem verwandten Fach die Regel sein. In dieser Anstellung sollten wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden entwickelt oder angewendet werden. Ein Praktikum würde *ich* nicht dazu zählen. Im Zweifel bei jeder Stellenausschreibung den Vorsitzenden der BK kontaktieren und nachfragen. Wichtig ist, wie die BK das sieht...