Und der nächste Thread man direkt sagen kann, dass man das alles nicht beantworten kann, weil es individuell geregelt wird.

Und ja, mir ist bewusst, dass es trotzdem alle wissen wollen.
EDV zahlt die
in der Regel Hochschule und geht nicht über das eigene Budget. Wie das im Detail geregelt wird, ist überall anders.
Die Ausstattungen sind individuell geregelt. Faustregel wäre ein niedriger, vierstelliger Betrag. Alternativ 0 bis Dreistellig.
Drittmittel kann alles sein. Und damit meine ich
alles. Das sind hochschulinterne bzw. sogar fakultätsinterne Ausschreibungen, öffentliche Einreichtungen, Stiftungen, DFG/EU-Förderungen und natürlich die Privatwirtschaft. Das reicht von Aufwendungen für Reisen bzw. Konferenzen bis hin zu Mitarbeiterstellen, Laborausstattung und ganzen Forschungsclustern, wo Uni/FH-Übergreifend kooperiert wird.
Uuund natürlich Einkommensaufbesserungen für den Prof.
Haushaltsmittel für Mitarbeiter gibt es faktisch nicht. Nächste Einschränkung: Ein Bekannter von mir hat es geschafft, dass er eine Stelle bewilligt bekommen hat, weil er damit die FH-interne Lehrsystem verbessern konnte. Die Stelle wurde dann in Kooperation mit einer Uni als Promotionsstelle ausgeschrieben.