Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Verfasst: 18.05.2016, 20:05
PS. Ich fand das Buch "Black Box Berufung" ganz gut, allerdings geht es kaum auf FH-Profesuren ein.
Das Forum zu Doktorarbeit und Promotion
https://doktorandenforum.de/board/
Die 150 Euro werden fällig, sobald Du den telefonischen Beratungstermin wahrgenommen hast,a uch wenn Du danach nicht ernannt werden solltest. Zitat von der hlb.de Webseite:mm42 hat geschrieben: Ich habe eine Frage zur Berufungsberatung vom HLB: Im Anmeldung-Formular "Erklärung über die Beratungsleistung" steht u.a.: "Der Beitritt wird im Fall meiner Ernennung zur Professorin/zum Professor an einer Fachhochschule wirksam".
Wenn man den Ruf also nach der Beratung tatsächlich annimmt, dann muss man also den HLB-Jahresbeitrag bezahlen (je nach Bundesland bis zu 150 Euro/Jahr). Mit der Mitgliedschaft bekommt man übrigens u.a. auch eine Diensthaftpflicht- und Schlüsselversicherung.
Nach erfolgter Beratung wird der Betrag von 149,- Euro per Lastschrift eingezogen. Diese einmalige Gebühr umfasst unsere Beratungsleistungen bis zur Ernennung.
Google nach "hlb satzung <dein bundesland>", also beispielsweise...mm42 hat geschrieben: Ich habe aber keine Infos gefunden, wie man aus dem HLB wieder rauskommt, z.B. mit welcher Frist man die HLB-Mitgliedschaft wieder kündigen kann.
..für Hessen:Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Austritt; dieser ist durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Landesvorstand zu erklären. Die Erklärung wird nach Ablauf desjenigen Geschäftsjahres wirksam, in welchem die Austrittserklärung dem Landesvorstand zugeht;
b) durch Ausschluss; der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Landesvorstandes. Gegen den Beschluss ist Berufung an die Landesdelegiertenversammlung in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Zugang des Ausschlussbeschlusses zulässig. Die Landesdelegiertenversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über die Berufung; bis zu diesem Beschluss ruhen die Rechte des betroffenen Mitgliedes. Der Ausschluss ist möglich, wenn ein Mitglied der Satzung oder satzungsgemäß gefassten Beschlüssen und Richtlinien trotz schriftlicher Aufforderung nicht Folge leistet, ferner bei verbandsschädigendem Verhalten;
c) durch Tod;
d) durch Vertragsablauf im Falle korporativer Mitgliedschaft.
(6) Ausgeschiedene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
...für RLP:§10
Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Kündigung bis zum 30.09 zum Ende des laufenden Geschäftsjahres,
b) durch Ausschluß bei grober Verletzung der Verbandsinteressen,
c) durch Tod.
usw.Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der
Austritt ist zum Schluss eines Kalenderjahres mit ¼-jähriger Kündigungsfrist zulässig.
Soweit ich bisher herausgefunden habe, könnte oder sollte man z.B. die folgenden Dinge besprechen:Basti1234 hat geschrieben:Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen?
vielen dank, das ist sehr ausführlich. an einige punkte hätte ich nicht gedacht.mm42 hat geschrieben:Soweit ich bisher herausgefunden habe, könnte oder sollte man z.B. die folgenden Dinge besprechen:Basti1234 hat geschrieben:Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen?
- Höhe der Berufungszulage (monatlicher Betrag, den man dauerhaft ausgezahlt bekommt, und der m.W. auch jährlich mit der normalen "Gehaltserhöhung" zum Inflationsausgleich erhöht wird).
Das ist die Theorie. Allerdings gelten diese ganzen Verhandlungsspielräume meist nur bei Uni-Berufungen. An FHs wird dieser Vorgang meist auch nicht Berufungsverhandlung, sondern Berufungsgespräch bezeichnet.mm42 hat geschrieben:Soweit ich bisher herausgefunden habe, könnte oder sollte man z.B. die folgenden Dinge besprechen:Basti1234 hat geschrieben:Welche Punkte werden bei der Berufungsverhandlung besprochen?
- Wenn man für die Professur umziehen will/muss:
- Vermittlung einer Wohnung.
- Trennungsgeld.
- Job für berufstätigen Partner, der bei gemeinsamen Umzug seine Stelle aufgeben müsste ("Dual Career Service").
- Höhe der Berufungszulage (monatlicher Betrag, den man dauerhaft ausgezahlt bekommt, und der m.W. auch jährlich mit der normalen "Gehaltserhöhung" zum Inflationsausgleich erhöht wird).
- Reduktion Lehrdeputat in den ersten Semestern, ggf. dafür Teilnahme an didaktischen Fortbildungen.
- Fortführung von (Forschungs-)Projekten (wenn man von einer Forschungseinrichtung oder anderen Hochschule an die FH wechseln will).
- Möglicher Termin der Beschäftigungsaufnahme (wird i.d.R. auch von der BK schon kurz gefragt).
- Erwartungen an die einzuwerbenden Drittmittel und/oder Publikationen (insb. bei forschungs-lastigen FHs).
- Einstellung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis.
- Falls für Fachrichtung/Lehrgebiet relevant: spezielle technische (Labor-)Ausrüstung.