Jahresentgeltgrenze und GKV
Jahresentgeltgrenze und GKV
Hallo zusammen,
mich traf am Samstag beinahe der Schlag, als mir meine Bezügestelle mitteilte, ich wäre ab 1.1.2016 nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wohl weil ich auf E13 Stufe 4 "zu viel" verdiene.
Was heißt das nun genau? was muss ich tun bzw. was ist mir zu raten? Soll ich mir eine PKV suchen? Oder lieber freiwillig in der GKV bleiben? Wenn ich das richtig umrissen habe, muss ich so oder so die ganzen Beträge selbst zahlen (!) und mich um irgendwelche Arbeitgeberanteile selber kümmern bzw. diese beantragen.
Als Wiss. Mitarb. weiß man ja nie so genau, wann und ob und um wieviel Zeit und Wochenstundenpensum der Vertrag verlängert wird, zumindest ist das hier so, so dass ich schon in Sorge bin, irgendwann in naher Zukunft vor einer viel zu teuren Kranken- und Pflegeversicherung zu stehen und nicht mehr raus zu kommen. Ich hoffe, ihr habt da ein paar Tipps für mich
mich traf am Samstag beinahe der Schlag, als mir meine Bezügestelle mitteilte, ich wäre ab 1.1.2016 nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wohl weil ich auf E13 Stufe 4 "zu viel" verdiene.
Was heißt das nun genau? was muss ich tun bzw. was ist mir zu raten? Soll ich mir eine PKV suchen? Oder lieber freiwillig in der GKV bleiben? Wenn ich das richtig umrissen habe, muss ich so oder so die ganzen Beträge selbst zahlen (!) und mich um irgendwelche Arbeitgeberanteile selber kümmern bzw. diese beantragen.
Als Wiss. Mitarb. weiß man ja nie so genau, wann und ob und um wieviel Zeit und Wochenstundenpensum der Vertrag verlängert wird, zumindest ist das hier so, so dass ich schon in Sorge bin, irgendwann in naher Zukunft vor einer viel zu teuren Kranken- und Pflegeversicherung zu stehen und nicht mehr raus zu kommen. Ich hoffe, ihr habt da ein paar Tipps für mich
Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
Du kannst freiwillig bei der GKV bleiben. das ist unproblematisch. Du hast dann den Status "freiwillig versichert". Deine Bezüge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt.
Oder Du wechselst in eine PKV. Da zahlt AG in der Regel den AG-Anteil. Ist auch nicht kompliziert.
Muss man nur wissen, ob man diesen Wechsel will.
Oder Du wechselst in eine PKV. Da zahlt AG in der Regel den AG-Anteil. Ist auch nicht kompliziert.
Muss man nur wissen, ob man diesen Wechsel will.
Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
danke für die schnelle Antwort. Aber woran mach ich fest, ob ich das will? und was, wenn ich wieder auf ne 50% stelle falle, oder mal wieder keinen Folgevertrag habe? da bleibt die PKV ja gleich teuer, die GKV nicht, oder?
Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
Man kann nicht ganz so schnell in die PKV wechseln, da gibt es Fristen. Ich glaube 1 Jahr. Bin da nicht so 100% firm.
Manche Leute bleiben bewusst in der GKV z.B. wegen Familie. Damit Kinder / Partner familienversichert sein können.
Gibt bestimmt irgendwo im Internet eine Auflistung über Vor- und Nachteile PKV / GKV.
Oder Du fragst mal die Krankenkasse / PKV, warum Du das eine oder andere machen solltest.
Manche Leute bleiben bewusst in der GKV z.B. wegen Familie. Damit Kinder / Partner familienversichert sein können.
Gibt bestimmt irgendwo im Internet eine Auflistung über Vor- und Nachteile PKV / GKV.
Oder Du fragst mal die Krankenkasse / PKV, warum Du das eine oder andere machen solltest.
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Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
Wie du richtig festgestellt hast, ist die GKV, als befristet Angestellte/r, alternativlos.bullabü hat geschrieben:danke für die schnelle Antwort. Aber woran mach ich fest, ob ich das will? und was, wenn ich wieder auf ne 50% stelle falle, oder mal wieder keinen Folgevertrag habe? da bleibt die PKV ja gleich teuer, die GKV nicht, oder?
Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
Einen Suchstring wie z.B. "private gesetzliche Krankenversicherung Vergleich" auf Tante google zu werfen, hilft dir sicherlich, einen besseren Ausgangspunkt zu finden als die notwendigerweise bruchstückhaften Ansätze, die du in Foren erhalten kannst.
In diesem Sinne
G_G
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Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
Hallo,
ich kann Flip nur zustimmen. Sofern deine berufliche Zukunft noch unklar ist, macht eigentlich nur die GKV Sinn.
Gruß
Stefan
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Re: Jahresentgeltgrenze und GKV
Ein paar Überlegungen und die maßgeblichen Rechtsgrundlagen habe ich im redaktionellen Teil zusammengetragen: Finanzen / Krankenversicherung / Befreiung.
Vor einem übereilten Wechsel in die private Krankenversicherung sei jedenfalls dringend gewarnt, egal ob auf Basis einer Befreiung oder wegen einer noch nicht notwendig dauerhaft gesicherten und evtl. gar nur knappen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze.
Besagte Grenze wird jährlich an die Lohnentwicklung aller Arbeitnehmer angepasst und steigt damit in der Regel. Wenn die eigene Berufsgruppe (z.B. der öffentliche Dienst) von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt wird ud man zwischenzeitlich doch nicht den geplanten Karrierespung hinbekommt, dann kann einen diese Grenze später wieder einholen. Zwar gibt es dann auch noch abgefederte Übergangsregelungen, jedoch hat die Grenze nach ihrer Historie ja durchaus eine sachliche Berechtigung, nämlich die Frage nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (früher brauchte man bei Überschreitung dieser Grenze überhaupt keine Krankenversicherung mehr, musste dann aber auch jede medizinische Leistung aus eigener Tasche bezahlen). Ändern sich dann auch noch persönliche Umstände wie im Beitrag beschrieben, kann es schon recht unangenehm werden.
Sebastian
Vor einem übereilten Wechsel in die private Krankenversicherung sei jedenfalls dringend gewarnt, egal ob auf Basis einer Befreiung oder wegen einer noch nicht notwendig dauerhaft gesicherten und evtl. gar nur knappen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze.
Besagte Grenze wird jährlich an die Lohnentwicklung aller Arbeitnehmer angepasst und steigt damit in der Regel. Wenn die eigene Berufsgruppe (z.B. der öffentliche Dienst) von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt wird ud man zwischenzeitlich doch nicht den geplanten Karrierespung hinbekommt, dann kann einen diese Grenze später wieder einholen. Zwar gibt es dann auch noch abgefederte Übergangsregelungen, jedoch hat die Grenze nach ihrer Historie ja durchaus eine sachliche Berechtigung, nämlich die Frage nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (früher brauchte man bei Überschreitung dieser Grenze überhaupt keine Krankenversicherung mehr, musste dann aber auch jede medizinische Leistung aus eigener Tasche bezahlen). Ändern sich dann auch noch persönliche Umstände wie im Beitrag beschrieben, kann es schon recht unangenehm werden.
Sebastian
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