Umgang mit dem Doktortitel

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Koenigsportal
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Koenigsportal »

SonicTheHedgehog hat geschrieben:genügt ein derartiges Schreiben, um sich den Dr. in den Personalausweis schreiben zu lassen? Im Gesetzestext stand nur etwas von "angemessenen Nachweisen" - meine Interpretation wäre hier durchaus, das ein Schreiben wie das meine genügt, aber ich erahne bereits, dass im Amt rumdiskutiert wird.
Ich habe (aus konkreten Gründen) den Titel beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen (aber nicht im Personalausweis). Dazu musste ich, wie bei der Krankenkasse, die Originalurkunde vorlegen und die hat man sich auch genau angeschaut. Ein Schreiben reicht da meiner Einschätzung nach nicht. Schon deshalb, weil sich das doch recht leicht selbst herstellen ist. Aber das mag auch überall anders sein. Frag doch einfach nach.
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flip
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von flip »

Was für "Auswirkungen" hat es denn, wenn man den "Dr" beim Einwohnermeldeamt eintragen lässt?
Bekommen dann Finanzämter, Zulassungsstellen, usw. diese Information? Also faktisch alle Behörden?
Sebastian
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Sebastian »

flip hat geschrieben:Was für "Auswirkungen" hat es denn, wenn man den "Dr" beim Einwohnermeldeamt eintragen lässt?
Bekommen dann Finanzämter, Zulassungsstellen, usw. diese Information? Also faktisch alle Behörden?
Änderungsbenachrichtigungen verschickt das Meldeamt m.E. nicht, aber bei Anfragen/Abgleichen wird der Doktorgrad dann mit zurückgemeldet.
Ob die abfragende Stelle ihn dann übernimmt, ist noch eine weitere Frage.
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Koenigsportal »

flip hat geschrieben:Was für "Auswirkungen" hat es denn, wenn man den "Dr" beim Einwohnermeldeamt eintragen lässt?
Bekommen dann Finanzämter, Zulassungsstellen, usw. diese Information? Also faktisch alle Behörden?
Keine Ahnung, ob das weiter geleitet wird. Ich denke nicht. Ich hab's machen lassen, weil ich es merkwürdig fand, dass der Titel auf einem Führungszeugnis fehlte, das ich für Tätigkeiten brauchte, für die er nicht unwichtig ist. Gerade dort wo Lohndumping und prekäre Beschäftigung grassieren (z.B, im öffentlichen Dienst bzw. angegliederten Bereichen), kann der Titel als Ausweis der Qualifikation m.M.n. gar nicht oft und fett genug auftauchen. Außerdem kann ich ihn nun jederzeit in den Personalausweis eintragen lassen.
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Green Goddess

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Green Goddess »

Koenigsportal hat geschrieben:...Ein Schreiben reicht da meiner Einschätzung nach nicht. Schon deshalb, weil sich das doch recht leicht selbst herstellen ist. ...
Nun, es ist ein offizielles Schreiben der für die Erteilung des Dr.-Grades zuständigen Stelle, lediglich das Büttenpapier fehlt. ;) Als fälschungssicher würde ich würde ich die Urkunde nicht bezeichnen, es sei denn wir setzten die Grenze auf "12jährige ohne Zugang zu Computern und Büromärkten". ;) Die Schwelle bzgl der unrechtmässigen Eintragung liegt ja nicht in einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit (geschätzt in der 30€ Region) bei Melderegistereintragungen sondern strafrechtlich deutlich höher. Schlechtgelaunte Staatsanwaltschaften zücken dann noch leicht die "besondere Schwere bzgl krimineller Energie" wg. Urkundenfälschung o.ä. (ATM überfragt, welches Delikt schwerer wiegt). Fazit: Urkunde oder Schreiben sollten ausreichen, die Überprüfung kostet in beiden Fällen die gleiche Zeit.
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von caipirinha11085 »

SonicTheHedgehog hat geschrieben:Hallo liebe Leute,

ich habe es nach einigem Stress und viel Arbeit nun auch gepackt, die Promotion abzuschließen - zumindest Diss, Verteidigung und Verlagsvertrag. Wie viele von euch wissen ist jedoch die Veröffentlichung ein langwieriger Prozess, und ich sehe aktuell keine Chance, die verlangten Exemplare vor 2019 einreichen zu können - vorher gibt es bei uns jedoch keine Urkunde. Allerdings habe ich nach Vorlage des Verlagsvertrages ein Schreiben aus dem Dekanat bekommen, das mir gestattet, den Titel vorläufig zu führen.

Meine Frage lautet - und ja, das ist sicherlich etwas eitel, aber wie ich finde auch nicht völlig unangebracht -: genügt ein derartiges Schreiben, um sich den Dr. in den Personalausweis schreiben zu lassen? Im Gesetzestext stand nur etwas von "angemessenen Nachweisen" - meine Interpretation wäre hier durchaus, das ein Schreiben wie das meine genügt, aber ich erahne bereits, dass im Amt rumdiskutiert wird. Daher die Frage, die sich vor allem an die Juravertrauten von euch richtet: gibt es da einen Präzedenzfall? Sollte ich es versuchen oder ist das ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen?

Vielen Dank!
Ich kann aus eigener Erfahrung rückmelden, dass es meinem Bürgeramt nicht ausgereicht hat, genauso wenig wie meinem AG. ;-)
Schlechtgelaunte Staatsanwaltschaften zücken dann noch leicht die "besondere Schwere bzgl krimineller Energie" wg. Urkundenfälschung o.ä. (ATM überfragt, welches Delikt schwerer wiegt). Fazit: Urkunde oder Schreiben sollten ausreichen, die Überprüfung kostet in beiden Fällen die gleiche Zeit.
Ein Staatsanwalt erfindet nicht irgendwelche Strafverfolgungsgründe, weil er "schlecht gelaunt" ist. Genauso wenig geht er einfach just for fun von einem besonders schweren Fall (was wohl mit "besondere Schwere bzgl krimineller Energie" gemeint ist...?) aus - entweder es deutet alles darauf hin, dass eines der Regelbeispiele erfüllt ist, oder nicht. ;)
Green Goddess

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Green Goddess »

caipirinha11085 hat geschrieben:Ich kann aus eigener Erfahrung rückmelden, dass es meinem Bürgeramt nicht ausgereicht hat, genauso wenig wie meinem AG. ;-)
Ich wiederhole gerne meine Formulierung, um dir das Hochscrollen zu ersparen. Du hast ein offizielles Schreiben der zuständigen Institution. Das Bürgerbüro/-amt/Meldestelle findet das nicht ausreichend? Mein Dad, seines Zeichens seit ein paar Jahrzehnten Anwalt, würde dich nun fragen, was du bis zu deiner Promotion in Jura gemacht hast, wenn du dich damit abspeisen lässt. ;) Was dein AG damit zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. Ich kenne kein Konstrukt, in dem ein AG über die Gültigkeit des (vorläufig erteilten) Grades zu urteilen hätte, nachdem die Uni ihr schriftlches OK gegeben hatte.
caipirinha11085 hat geschrieben:Ein Staatsanwalt erfindet nicht irgendwelche Strafverfolgungsgründe, weil er "schlecht gelaunt" ist. Genauso wenig geht er einfach just for fun von einem besonders schweren Fall (was wohl mit "besondere Schwere bzgl krimineller Energie" gemeint ist...?) aus - entweder es deutet alles darauf hin, dass eines der Regelbeispiele erfüllt ist, oder nicht. ;)
Die Theorie kenne ich wohl. Spätestens beim "es deutet alles darauf hin" sind wir bei dem Menschen, der mit dem falschen Fuss aus dem Bett gestiegen ist, oder halt nicht. ;) Aber was will frau schon erwarten von einer Fraktion deren Sinnbild eine Waagehaltende mit verbundenen Augen ist? Wie zum Henker soll diese wissen, in welcher relativen Position die beiden Waagschalen sind? ;) Das Schwert in der anderen Hand dürfte dabei wenig hilfreich sein.
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Wierus »

Green Goddess hat geschrieben:
caipirinha11085 hat geschrieben:entweder es deutet alles darauf hin, dass eines der Regelbeispiele erfüllt ist, oder nicht. ;)
Die Theorie kenne ich wohl. Spätestens beim "es deutet alles darauf hin" sind wir bei dem Menschen, der mit dem falschen Fuss aus dem Bett gestiegen ist, oder halt nicht. ;)
Stichwort: Rechtsauslegung. Recht muss gedeutet - interpretiert - werden; auch von der Staatsanwaltschaft.
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von flip »

Ich wiederhole gerne meine Formulierung, um dir das Hochscrollen zu ersparen. Du hast ein offizielles Schreiben der zuständigen Institution. Das Bürgerbüro/-amt/Meldestelle findet das nicht ausreichend? Mein Dad, seines Zeichens seit ein paar Jahrzehnten Anwalt, würde dich nun fragen, was du bis zu deiner Promotion in Jura gemacht hast, wenn du dich damit abspeisen lässt.
Typische Elfenbeinturmdiskussion. :blume:

Wie sieht es in der Realität aus? Mitarbeiter im Bürgerbüro weiß, dass er den Doktor eintragen darf, wenn er eine Urkunde vorgezeigt bekommt. Weil "das halt so ist" (Verwaltungserfahrung). Jetzt kommt ein überheblicher Designatus weil er nicht in der Lage ist, noch ein paar Monate zu warten
und wedelt mit irgendwelchen vorläufigen Wischen, die der Kommunalbeamte noch nie gesehen hat.

Was passiert? Ellenlange Diskusion, Vorgesetzter wird eingeschaltet, Designatus erzählt neunmalkluge Jura-Geschichten; davon, dass er aber in einem Online-Forum davon gelesen hat, dass das geht und und und... Um ihn herum schütteln während dessen nur alle mit dem Kopf.
Sorry, aber das ist mir zu blöd. Warte doch einfach die paar Monate und danach rahme dir meinetwegen auch die Promotionsurkunde über der Klohschüssel ein, damit es auch jeder sieht. Oder wenigstens den Personalausweis.

Warum ist eigentlich Klingelschild peinlich und Personalausweis nicht? Bei ersterem weiß der Einbrecher wenigstens wo es sich lohnt.
Wann komme ich in eine Situation, wo der Personalausweis das alleinge Dokument ist, aus dem mein akademischer Grad hervorgeht und von dem ich mir dann etwas erhoffe?
Wierus
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Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Wierus »

flip hat geschrieben:Wie sieht es in der Realität aus? Mitarbeiter im Bürgerbüro weiß, dass er den Doktor eintragen darf, wenn er eine Urkunde vorgezeigt bekommt. Weil "das halt so ist" (Verwaltungserfahrung). Jetzt kommt ein überheblicher Designatus weil er nicht in der Lage ist, noch ein paar Monate zu warten und wedelt mit irgendwelchen vorläufigen Wischen, die der Kommunalbeamte noch nie gesehen hat.

Was passiert? Ellenlange Diskusion, Vorgesetzter wird eingeschaltet, Designatus erzählt neunmalkluge Jura-Geschichten; davon, dass er aber in einem Online-Forum davon gelesen hat, dass das geht und und und... Um ihn herum schütteln während dessen nur alle mit dem Kopf.
Sorry, aber das ist mir zu blöd. Warte doch einfach die paar Monate und danach rahme dir meinetwegen auch die Promotionsurkunde über der Klohschüssel ein, damit es auch jeder sieht. Oder wenigstens den Personalausweis.
Oder der Mitarbeiter im Bürgerbüro macht zwei Klicks und gibt auf der jeweiligen Uni-Seite im Internet den Verifizierungscode des Schreibens ein... et voilà!
flip hat geschrieben:Warum ist eigentlich Klingelschild peinlich und Personalausweis nicht? Bei ersterem weiß der Einbrecher wenigstens wo es sich lohnt.
Wann komme ich in eine Situation, wo der Personalausweis das alleinge Dokument ist, aus dem mein akademischer Grad hervorgeht und von dem ich mir dann etwas erhoffe?
Klingelschild - wem's gefällt. Personalausweis: Kann vorteilhaft beim Zugang zu Museen, Bibliotheken, Archiven, Austellungen sein. Kann, muss natürlich nicht.

Folgende Situation in einer Bibliothek:
Besucher: "In zwei Wochen!? Ginge es denn wirklich nicht etwas schneller? Ich bin Wissenschaftler, ich habe nächste Woche eine Konferenz!"
Bibliothekar: "Ah ja, sie sind Wissenschaftler."
Besucher: "Ja, wirklich! Moment, ich fahre schnell nach hause und bringe ihnen meine eingerahmte Urkunde mit, ja?"
Bibliothekar: "Wir schließen in 20 Minuten."

:D
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