Umgang mit dem Doktortitel

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Sebastian »

Der aufmerksame Meldeamtsmitarbeiter wird den Text lesen und feststellen, dass er nur die vorläufige Befugnis zur Führung des Doktorgrades enthält. Was ja auch richtig ist, weil eine nach den meisten Promotionsordnungen zwingende Bedingung - nämlich die Veröffentlichung - noch nicht erfüllt ist.
Demgegenüber wird in der Promotionsurkunde der "Grad eines Doktors (...) verliehen".
Sprich: Die Bescheinigung hat gleich zwei Minuszeichen im Verhältnis zur endgültigen Promotionsurkunde.
Ohne jetzt in den Verwaltungsvorschriften nachgeblättert zu haben, müsste der Beamte sich wegen der Vorläufigkeit die Sache ansonsten ja auf Wiedervorlage legen. Womöglich könnte er sich einen Spaß daraus machen und Dich alle paar Monate antanzen lassen, damit Du nachweist, dass Du die vorläufige Befugnis immer noch hast. :D

Und im Ergebnis kann ich flip auch nur zustimmen - und empfehle gern nochmal die Lektüre des Artikels "Doktortitel führen" im redaktionellen Teil!
Sebastian

Edit 23:11:
Hab natürlich doch noch nachgesehen, Ziff. 4.1.3 VwV PassG
4.1.3 Doktorgrad
Andere akademische Grade und Titel als der Doktorgrad dürfen nicht eingetragen werden. Doktorgrade müssen nachgewiesen werden (z. B. durch eine Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis), sofern sie sich nicht schon aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melderegister ergeben. Sofern in der Verleihungsurkunde, dem Besitzzeugnis etc. lediglich der Name und Vorname eingetragen sind, ist dies für den Nachweis des Doktorgrades nicht ausreichend. Das Nachweisdokument muss neben dem Namen und Vornamen weitere zur Identitätsfeststellung geeignete Angaben, wie z. B. das Geburtsdatum enthalten.
Doktorgrade werden ohne Zusatz der Fachrichtung in abgekürzter Form mit Punkt eingetragen (DR. oder Dr.; wegen der Schreibweise siehe Ziffer 4.1.1.3). Die Schreibweise des Doktorgrades folgt hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung der Schreibweise des Familiennamens. Ehrendoktortitel (z. B. DR.HC., DR.EH.) sind grundsätzlich nur eintragungsfähig, wenn sie von einer deutschen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehen worden sind. Es gelten die Ausfüllhinweise in der jeweils gültigen Fassung. Andere akademische Grade oder Amtsbezeichnungen, z. B. Dipl.-Ing. oder Prof. dürfen nicht eingetragen werden.
Das mit dem Geburtsdatum in der Promotionsurkunde wusste ich auch nicht :shock: Meine z.B. enthält keines.
Dell
Beiträge: 183
Registriert: 28.04.2015, 16:39
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Dell »

Meine hat auch kein Geburtsdatum :shock:
Vielleicht könnte ich sie ja gewinnbringend an meine Namensvettern verleihen um ihren Ausweis aufzuhübschen? :lol:

Auch finde ich die Idee des vorläufigen Rechts einen Dr. zu führen bevor alle notwendigen Aufgaben erledigt sind reichlich bizarr. Entweder man ist fertig und hat die Urkunde oder eben nicht.
caipirinha11085
Beiträge: 272
Registriert: 29.03.2016, 16:19
Hat sich bedankt: 6 Mal
Danksagung erhalten: 19 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von caipirinha11085 »

Sorry, aber das ist mir zu blöd. Warte doch einfach die paar Monate und danach rahme dir meinetwegen auch die Promotionsurkunde über der Klohschüssel ein, damit es auch jeder sieht. Oder wenigstens den Personalausweis.

Warum ist eigentlich Klingelschild peinlich und Personalausweis nicht? Bei ersterem weiß der Einbrecher wenigstens wo es sich lohnt.
Wann komme ich in eine Situation, wo der Personalausweis das alleinge Dokument ist, aus dem mein akademischer Grad hervorgeht und von dem ich mir dann etwas erhoffe?
Ich bevorzuge warten auch, als jedes Mal die Juristenkeule zu schwingen, zumal mir durchaus einleuchtet, dass eine vorläufige Befugnis, den Grad zu führen nicht ausreicht für ein Dokument, das zehn Jahre gültig ist... :D

Ich finde beides nicht peinlich. Jeder, wie er meint..
Bevor ich mit der Promotion begonnen habe, habe ich über den Peinlichkeitsfaktor eines Doktorgrades am Klingelschild auch nie nachgedacht. :D
SonicTheHedgehog
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2014, 18:04
Status: Verteidigt

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von SonicTheHedgehog »

Vielen Dank für die Hinweise! Ich werde mich also gedulden und auf die Urkunde warten.

Eine kleine Randbemerkung erlaube ich mir aber noch: was genau daran peinlich ist, den Titel irgendwo zu erwähnen, erschließt sich mir nicht ganz - er ist nicht da, um versteckt zu werden. Sicher hat jeder für sich eine ganz eigene Perspektive, wie schön oder unschön sie/er die Erwähnung für sich selbst findet, aber ich finde es recht anmaßend, da wertend zu pauschalisieren. Darüber hinaus handelt es sich nicht um "ein paar Monate", wenn zwischen Verteidigung und Übergabe der Urkunde anderthalb Jahre (oder mehr) liegen - aber auch hier wurde offensichtlich lieber geschossen als gefragt. All jenen, die tatsächlich Ratschläge parat hatten: nochmal lieben Dank! :-)
daherrdoggda
Beiträge: 352
Registriert: 16.08.2015, 21:28
Status: rer nat
Wohnort: USA
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 36 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von daherrdoggda »

Diesen des. kannst du ja immer noch ueberall sonst angeben (Lebenslauf, soziale Netzwerke, Visitenkarten, Mail-Signatur,...), und muesstest ihn halt auf Grund der Vorlaeufigkeit dann schlimmstenfalls wieder entfernen, was ja dort einfach geht. Bei Bewerbungen kommt es ja auf den Ausweis nicht an.
Allgemein finde ich auch, dass Grade (und auch Dienstbezeichnungen usw.) selbstverstaendlich wo immer man will angegeben werden koennen, ohne peinlich zu sein. Peinlich wird es erst, wenn man auf der entsprechenden Ansprache besteht, oder z.B. seinen Doktorgrad als Argument in einer Diskussion verwendet...
SonicTheHedgehog
Beiträge: 10
Registriert: 25.04.2014, 18:04
Status: Verteidigt

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von SonicTheHedgehog »

Tatsächlich ging es mir gar nicht um Dr. des. - nach Vorlage des Verlagsvertrages dürfen wir auf der Grundlage eines vom Dekan unterschriebenen Dokuments den "richtigen" Titel bereits vorläufig führen - in meinem Fall Dr. phil. :-) Bei Dr. des. wäre auf alle Fälle klar gewesen, dass der nicht in den Ausweis darf.

- ansonsten stimme ich völlig mit dir überein; den Dr. ins Spiel zu bringen in einer Diskussion ist in gewisser Weise ein ziemlich sinnloses Totschlagargument. :-D
Aguti
Beiträge: 12593
Registriert: 16.10.2007, 15:02
Status: Dr. phil.
Wohnort: Süddeutschland
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 13 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Aguti »

Ein Hinweis: Schau mal genau in deine Promotionsordnung. Ich habe in meiner die Klausel gefunden, dass ich die Urkunde erhalten kann, wenn ich nachweisen kann, dass mein Manuskript beim Verlag eingegangen ist und ich für die Kosten der Veröffentlichung bürge. Das habe ich damals gemacht, der Verlag musste dann noch ein Schreiben ans Promotionsbüro schicken und dann bekam ich die Urkunde. Das war auch sehr gut so, weil sich das Erscheinen meines Buchs durch Probleme im Verlag um sechs Monate verzögert hat. So war es nur nervig, aber wenigstens hing die Titelführung nicht davon ab.
Viel Erfolg! :blume:
Wierus
Beiträge: 1100
Registriert: 11.05.2009, 20:43
Status: Dr. phil.
Hat sich bedankt: 38 Mal
Danksagung erhalten: 79 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Wierus »

daherrdoggda hat geschrieben:Allgemein finde ich auch, dass Grade (und auch Dienstbezeichnungen usw.) selbstverstaendlich wo immer man will angegeben werden koennen, ohne peinlich zu sein. Peinlich wird es erst, wenn man auf der entsprechenden Ansprache besteht, oder z.B. seinen Doktorgrad als Argument in einer Diskussion verwendet...
Nachdem ich ja das Wort "peinlich" in die Diskussion eingeführt habe, hier ein paar ausführlichere Gedanken dazu: Warum wirkt das "Dr." auf dem Klingelschild meiner Meinung nach tendenziell peinlich? Also wenn es nicht im Rahmen einer Arztpraxis, einer Anwaltskanzlei, eines biochemischen Gutachterbüros o.ä. angebracht wurde, sondern einfach nur Privat an der Wohnungstür o. Hauseingang, dann stellt sich doch die Frage, was damit bezweckt werden soll. Die direkten Nachbarn und Bekannte werden's wohl schon wissen, also wem will man sonst noch imponieren? Diversen Disco-Betthäschen? Den Zeugen Jehovas? Der Drückerkolonne? Dem Schornsteinfeger? Fragen über Fragen...
FerdiFuchs
Beiträge: 150
Registriert: 07.12.2015, 22:51
Status: Assistant Professor
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von FerdiFuchs »

Wierus hat geschrieben:Also wenn es nicht im Rahmen einer Arztpraxis, einer Anwaltskanzlei, eines biochemischen Gutachterbüros o.ä. angebracht wurde, sondern einfach nur Privat an der Wohnungstür o. Hauseingang, dann stellt sich doch die Frage, was damit bezweckt werden soll.
Ein praktisches Argument: Wenn man eine Wohnung vermieten oder verkaufen will (oder gut mit einem Vermieter/Eigentümer steht, der derartige Pläne hat), sind Doktoren im Haus eine prima Werbung gegenüber seriösen Interessenten. Statistisch gesehen ist aus einer Doktorenwohnung weniger lautes Geschrei und dröhnende Bumsmusik am 1. Weihnachtsfeiertag um 4 Uhr nachts zu erwarten.
Zwonk
Beiträge: 10512
Registriert: 28.04.2013, 14:13
Status: Dr. Zwonk
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: Umgang mit dem Doktortitel

Beitrag von Zwonk »

FerdiFuchs hat geschrieben:
Wierus hat geschrieben:Also wenn es nicht im Rahmen einer Arztpraxis, einer Anwaltskanzlei, eines biochemischen Gutachterbüros o.ä. angebracht wurde, sondern einfach nur Privat an der Wohnungstür o. Hauseingang, dann stellt sich doch die Frage, was damit bezweckt werden soll.
Ein praktisches Argument: Wenn man eine Wohnung vermieten oder verkaufen will (oder gut mit einem Vermieter/Eigentümer steht, der derartige Pläne hat), sind Doktoren im Haus eine prima Werbung gegenüber seriösen Interessenten. Statistisch gesehen ist aus einer Doktorenwohnung weniger lautes Geschrei und dröhnende Bumsmusik am 1. Weihnachtsfeiertag um 4 Uhr nachts zu erwarten.
Gerüchteweise haben auch Doktoren manchmal einen sehr fragwürdigen Musikgeschmack :mrgreen:

Viel wichtiger aber: Das wäre allenfalls ein Grund für den Vermieter, seine promovierten Mieter darum zu bitten, den Titel auf dem Türschild zu führen, weniger ein Grund für die promovierten Mieter, ihr Türschild entsprechend anzupassen.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag