Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältnissen

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
oxana

Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältnissen

Beitrag von oxana »

Liebe Leute,

ich frage mich wie ist das überhaupt möglich einen Forschung Förderung Antrag (z.B. DFG) zu stellen aus befristeten Verhältnissen mit einem Arbeitsgeber? So ein Antrag Bearbeitung dauert normalerweise ein Jahr oder mehr. Und wenn ich während diese „Antrag Bearbeitungszeit“ keinen Verlängerung mehr kriege? Was dann? Aufgeben? Gibt es keine Möglichkeit ein DFG Antrag zu stellen ohne einem Uni oder Institute zu zugehören.

Hat jemand mehr Erfahrung mit solchen Situationen? Kann mir jemand sagen ob ich um sonst diesen "nicht dazu zu gehören" Angst habe? Oder ist diese Angst berechtigt? Und wenn es berechtigt ist, bedeutet es dass man eigentlich kein selbständiger Wissenschaftler je werden kann und braucht lebenslang einem Betreuer weil man selbst nur kurz und befristet da ist? Was ist dann mit den Ideen die nicht die Mainstream entsprächen?

Bitte, helfen sie mir. Ich bin kurz davor wegen dieser Fragestellung in der Philosophie (und dann schlisslich im Panik) zu verfallen :)
histosowi
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Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von histosowi »

Hallo Oxana,

die Frage habe ich mir letztes Jahr auch gestellt :wink:

Bei der DFG bin ich zu folgendem Schluß gekommen: ja, man kann sich dort als eigenständiger, promovierter Wissenschaftler um Mittel bewerben. Aber: man muß eine Institution im Rücken haben, an der das Forschungsvorhaben angesiedelt ist. Es spielt keine Rolle, ob man von dieser Institution (z.B. Uni oder uninahes Institut) ein Gehalt erhält, denn man kann ja bei der DFG einen Antrag auf eigene Stelle stellen.

Man muß also (wenn man nicht an einer Uni o.ä. angestellt ist) eine wissenschaftliche Institution finden, an der, unter der Voraussetzung der Bewilligung des Antrages, dann das Forschungsvorhaben durchgeführt wird.

Man kann also nicht selbständig wissenschaftlich forschen, sondern wird zu einer Art "Zwangsehe" gezwungen. Warum das so ist, kann ich allerdings auch nicht sagen. :(

Viele Grüße!
itsme

Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von itsme »

histosowi hat geschrieben: Man kann also nicht selbständig wissenschaftlich forschen, sondern wird zu einer Art "Zwangsehe" gezwungen. Warum das so ist, kann ich allerdings auch nicht sagen. :(
Ich glaube, es ist kaum möglich, dieses Thema aufzugreifen, ohne einen Streit zur Wissenschaftstheorie und -ethik loszutreten. Ich könnte mir drei Gründe vorstellen:

1.) Grundausstattung - Wenn ich mich richtig erinnere, finanziert die DFG nur die eigene Vergütung bzw. Ausgaben für Kongressteilnahme etc. Die Sachmittel müssen von einer Uni eingebracht werden, was in manchen Wissenschaften nur der Arbeitsplatz in anderen aber auch der kostenaufwendige Laborplatz sein kann. Durch diese Ko-Finanzierung verhindert man, dass die Unis alle ihre Post-Docs auf die DFG abwälzen und ihnen dann trotzdem Daueraufgaben in Lehre und Verwaltung aufdrücken, denn "bei Begehungen sieht man sich immer ein zweites Mal ...".
2.) Netzwerkeffekte - Die Anbindung an ein Institut ist eher geeignet, dafür zu sorgen, dass man regelmäßigen Austausch mit Fachkollegen hat und nicht im eigenen Saft schmort und sich vllt. verrennt.
3.) "Wert" - Wenn eine Uni bereit ist, das Vorhaben zu unterstützen, ist das für die DFG ein positives Signal, dass das Projekt im Bereich des wissenschaftlichen Konsens angesiedelt ist. Das kann man jetzt verdammen, wenn man sich von dem Ewiggleichen wegbewegen möchte, aber man muss auch zugeben, dass sich "an den Rändern" der verschiedenen Disziplinen viel Fragwürdiges tummelt. Die DFG möchte vermutlich nicht mit Anträgen überschwemmt werden, in denen das Perpetuum Mobile versprochen wird ... .

Hallo Oxana,

ich würde dir gerne deine Angst nehmen, "aussortiert" zu werden - weiß aber leider nicht, ob das möglich ist. Denn gerade wenn du vom Mainstream weg forschen möchtest, dann musst du dir bewusst machen, dass die DFG-Gutachter genau in diesem angesiedelt sind (so sind sie Gutachter für die DFG geworden). Vielleicht gibt es in einzelnen Disziplinen eine gewisse Offenheit (und ich könnte mir wirklich vorstellen, dass die Philosophie dazugehört). Andere sind dagegen regelrecht abgeschottet gegen neue, unkonventionelle Ideen. Deswegen wäre es vllt. eine Überlegung wert, sich erst noch ein bisschen mit einem konventiollen Thema "freizuschwimmen" und dann mit einer guten Publikationsliste im Rücken mehr zu wagen. Direkt nach der Promotion (falls das bei dir der Fall ist) einen sehr innovativen Antrag zu stellen, wird kaum Chancen auf Erfolg haben.

Das hört sich jetzt vielleicht alles so an, als wäre ich vollkommen überzeugt von der DFG-Vergabepraxis und würde jeden, dessen Ergebnisse nicht direkt in ein Erstsemester-Lehrbuch übernommen werden könnten für einen durchgeknallten Esoteriker halten. So ist es mitnichten.
oxana

Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von oxana »

Danke an Alle noch Mal!

Ich möchte noch kurz mich einmischen und mich entschuldigen – wahrscheinlich blieb meine erste Frage doch mit meinem Philosophischen Gedankenspiel übertönt und damit unerkannt geblieben. Tut mir Leid.

Deswegen muss ich noch mal klar stellen. Ich möchte eigentlich verstehen was passiert, wenn ich als Angestellte der Institution X einen Antrag gestellt habe (an DFG ES, oder mal an andere Öffentliche Förderungsinstitution Y), dem bewilligt gekriegt, aber mein Vertrag mit der Institution X abgelaufen ist, ohne Aussicht auf Verlängerung. Kann ich trotzdem das Geld erhalten, oder wird es ein Grund für eine Absage in letzten Moment werden?

Oxi
oxana

Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von oxana »

Hallo Leute,

nur für den Fall das es noch jemandem interessiert. Habe gerade mit eine Fördre Institution telefoniert und...

Es ist so, wenn ein Antrag gestellt ist, und sogar schon bewilligt ist, man aber selber gerade keine Stelle hat, oder einfach nur kurzfristig in eine Stellen-Unwissenheit tobt, muss man die „gewonnenes“ Gelde erst doch wieder aufgeben! Es geht natürlich hier nur um Sachbeihilfe, nicht um eigene Stelle.

Also ich hatte Recht mit meinem Angst – kurz bist du aus dem Nest, und schon gefressen!
Misst!
itsme

Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von itsme »

oxana hat geschrieben:Hallo Leute,

nur für den Fall das es noch jemandem interessiert. Habe gerade mit eine Fördre Institution telefoniert und...

Es ist so, wenn ein Antrag gestellt ist, und sogar schon bewilligt ist, man aber selber gerade keine Stelle hat, oder einfach nur kurzfristig in eine Stellen-Unwissenheit tobt, muss man die „gewonnenes“ Gelde erst doch wieder aufgeben! Es geht natürlich hier nur um Sachbeihilfe, nicht um eigene Stelle.

Also ich hatte Recht mit meinem Angst – kurz bist du aus dem Nest, und schon gefressen!
Misst!
:?: Ich versuche das mal aufzudröseln:

Ausgangssituation 1: Post-Doc A ist an Institution X angestellt und beantragt eine Sachbeihilfe (z.B. für eine Kongressteilnahme oder die Durchführung einer Umfrage - richtig?) bei der Förderinstitution Y. Während des Bewillungsprozesses läuft die Stelle von Post-Doc A aus und wird nicht verlängert. Frage: Kann die Sachbeihilfe trotzdem gewährt werden?

Mir scheint es eigentlich ziemlich schlüssig, dass das nicht geht. Denn dann müsste Förderinstitution Y ja bereit dazu zu sein, wissentlich jemandem Gelder zur Verfügung zu stellen, der sich selbst irgendwie anders finanziert. Im besten Fall handelt es sich um einen Privatgelehrten, der es sich leisten kann, auf ein Gehalt zu verzichten. Aber wahrscheinlicher wäre, dass Post-Doc A aus einer anderen Quelle (z.B. nicht-wissenschaftlicher Arbeitgeber oder Transferleistungen) finanziert wird.

Ausgangssituation 2: Post-Doc A ist an Institution X angestellt und beantragt Mittel für die eigene Stelle bei der Förderinstitution Y. Während des Bewillungsprozesses läuft die Stelle von Post-Doc A aus und wird nicht verlängert. Frage: Können die Mittel trotzdem gewährt werden?

Käme es dann nicht auf die Kooperationszusage der Institution X an? Im schlimmsten Fall ist Post-Doc A einige Monate arbeitslos, kann dann aber mit der eigenen Finanzierung zurückkehren. Der Fall müsste doch ständig eintreten?
mantor
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Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von mantor »

oxana hat geschrieben:Hallo Leute,

nur für den Fall das es noch jemandem interessiert. Habe gerade mit eine Fördre Institution telefoniert und...

Es ist so, wenn ein Antrag gestellt ist, und sogar schon bewilligt ist, man aber selber gerade keine Stelle hat, oder einfach nur kurzfristig in eine Stellen-Unwissenheit tobt, muss man die „gewonnenes“ Gelde erst doch wieder aufgeben! Es geht natürlich hier nur um Sachbeihilfe, nicht um eigene Stelle.

Also ich hatte Recht mit meinem Angst – kurz bist du aus dem Nest, und schon gefressen!
Misst!
Also ich glaube, hier gehen ein paar Aspekte durcheinander. Bei der DFG zum Beispiel zählt die "eigene Stelle" doch zum Programm "Sachbeihilfe", insofern kann die Aussage, die hier oben steht, so nicht stimmen.

Und wenn ich die Statuten der DFG richtig auslege (und so galt das bisher auch bei den Anträgen, die ich gestellt habe), verpflichtet sich die 'gastgebende' Universität ja bei Antragsstellung explizit dazu, im Falle einer Bewilligung die Durchführung des Projektes zu ermöglichen und den Arbeitsplatz zu stellen, die Abrechnung zu übernehmen, etc.
Cybarb
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Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von Cybarb »

mantor hat geschrieben:
oxana hat geschrieben:Hallo Leute,

nur für den Fall das es noch jemandem interessiert. Habe gerade mit eine Fördre Institution telefoniert und...

Es ist so, wenn ein Antrag gestellt ist, und sogar schon bewilligt ist, man aber selber gerade keine Stelle hat, oder einfach nur kurzfristig in eine Stellen-Unwissenheit tobt, muss man die „gewonnenes“ Gelde erst doch wieder aufgeben! Es geht natürlich hier nur um Sachbeihilfe, nicht um eigene Stelle.

Also ich hatte Recht mit meinem Angst – kurz bist du aus dem Nest, und schon gefressen!
Misst!
Also ich glaube, hier gehen ein paar Aspekte durcheinander. Bei der DFG zum Beispiel zählt die "eigene Stelle" doch zum Programm "Sachbeihilfe", insofern kann die Aussage, die hier oben steht, so nicht stimmen.

Und wenn ich die Statuten der DFG richtig auslege (und so galt das bisher auch bei den Anträgen, die ich gestellt habe), verpflichtet sich die 'gastgebende' Universität ja bei Antragsstellung explizit dazu, im Falle einer Bewilligung die Durchführung des Projektes zu ermöglichen und den Arbeitsplatz zu stellen, die Abrechnung zu übernehmen, etc.
Das Modul "Eigene Stelle" gehört zum Förderinstrument "Sachbeihilfe", ist aber kein obligatorisch zu beantragendes Modul. Das heißt, es kann sein, dass jemand Module aus der Sachbeihilfe beantragt, zu denen aber die Eigene Stelle nicht gehört. In einem solchen Fall ist also wohl möglich, dass jemand erfolgreich Drittmittel bei der DFG einwirbt, selbst aber keine Anstellung mehr hat, um die Mittel sinnvoll nutzen zu können.

Ist doch irgendwie auch plausibel, denn ein Professor oder sonstwer mit einem entfristeten Dienstverhältnis sollte ja in der Lage sein, dieses sehr gängige Förderinstrument zu nutzen, ohne immer auch Geld für die eigene Stelle einwerben zu müssen.
histosowi
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Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von histosowi »

[quote="Cybarb]
Ist doch irgendwie auch plausibel, denn ein Professor oder sonstwer mit einem entfristeten Dienstverhältnis sollte ja in der Lage sein, dieses sehr gängige Förderinstrument zu nutzen, ohne immer auch Geld für die eigene Stelle einwerben zu müssen.[/quote]

Ja, aber das ist dann doch genau das, was Oxana meinte: jeder, der kein Dienstverhältnis an einer Uni o.ä. hat, wird dann auch nicht gefördert. Sprich, nicht ein einzelner Wissenschaftler wird gefördert, sondern immer nur eine wissenschaftliche Institution. Das schließt eine große Menge an Wissenschaftlern von jeglicher Förderung aus. Denn wie viele Absolventen und Doctores gibt es, verglichen mit der Anzahl Promotions- und PostDoc-Stellen oder gar Professuren? Da hat Oxana schon recht: einmal aus der "Nest" raus, ist es mit der Forschung vorbei...

Meiner Meinung nach sollten die großen Förderinstitutionen einen speziellen Pool, für genau solche stellungslosen Wissenschaftler, einrichten. Die Anträge werden ja eh immer genau geprüft, ob sie förderungswürdig sind, warum also nicht auch auf die Art die Wissenschaften fördern? :idea:
itsme

Re: Ein Antrag auf eigene Stelle aus befristeten Verhältniss

Beitrag von itsme »

histosowi hat geschrieben: Meiner Meinung nach sollten die großen Förderinstitutionen einen speziellen Pool, für genau solche stellungslosen Wissenschaftler, einrichten. Die Anträge werden ja eh immer genau geprüft, ob sie förderungswürdig sind, warum also nicht auch auf die Art die Wissenschaften fördern? :idea:
Ich finde die Idee super. So Geschichten wie die von Douglas Prasher (http://en.wikipedia.org/wiki/Douglas_Prasher) müssten ja eigentlich jedem aufrechten Wissenschaftsmanager die Tränen in die Augen treiben. Das ganze System der Forschungsförderung ist viel zu unberechenbar, um sicherzustellen, dass da nicht aus Versehen der nächste Einstein drin zerrieben wird. So ein Pool könnte genau die gleiche Funktion erfüllen wie Risikokapital in der Biotechnologie: Forscht erstmal. Wenn's schiefgeht, dann gibt es einen finanziellen Verlust. Wenn's gutgeht, dann heilen wir Krebs.

In der praktischen Umsetzung stelle ich mir das aber schwierig vor, weil nicht alle Disziplinen "nur" mit einem Arbeitsplatz, einer Bibliothek und einem PC forschen. Wenn Universität A z.B. ein teures Forschungslabor einrichtet, mit viel fancy Schnickschnack, dann prügeln sich schon die Wissenschaftler "in residence" um die Zeit, dieses Labor benutzen zu dürfen. Und die DFG (bspw.) kann das CERN (bspw.) nicht zwingen, Zeit für die Nutzung an junge Wissenschaftler abzutreten.
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