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Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Verfasst: 24.05.2013, 12:16
von Klaus Unruh
Hallo

Ich habe mal eien Frage zur Gliederung des Lebenslaufs für Bewerbungen. Und zwar weiß ich nicht so genau, wo man Vorträge im Rahmen einer Professurbesetzung und ggf. erreichte Listenplätze im Lebenslauf darstellt.

Mir würden folgende Gliederungen einfallen:

a) Allgemeine Angaben (Name, Kontaktdaten etc.) als Deckblatt
b) Wissenschaftlicher Werdegang
-> Hier kann man Vorträge im Rahmen einer Professurbesetzung und Listenplätze integrieren.
c) Beruflicher Werdegang
danach dann wie üblich weiter.

Oder:
a) Allgemeine Angaben (Name, Kontaktdaten etc.) als Deckblatt
b) Wissenschaftlicher Werdegang
c) Listenplatz / -plätze
d) Probevorträge
e) Beruflicher Werdegang

Oder:
a) Allgemeine Angaben (Name, Kontaktdaten etc.) als Deckblatt
b) Wissenschaftlicher Werdegang
c) Listenplatz / -plätze
d) Beruflicher Werdegang
dann weiter wie bisher und unter Vorträge dann den Extrapunkt 'Probevorträge'

Für mich interessant sind die Bereiche Erziehungswissenschaften und Soziale Arbeit.

Viele Grüße,

Klaus

Re: Voringen und Listenplätze im Lebenslauf darstellen

Verfasst: 24.05.2013, 15:30
von Eva
Ich habe keine Ahnung, was möglicherweise üblich ist, aber ich hätte einen Vorschlag: In meiner Bewerbung gibts immer das Beiblatt "Publikationen". Entweder du hast da noch genug Platz, dann würde ich als zweiten Punkt "Probevorträge in Berufungsverfahren" o.ä. aufführen, oder du machst ein eigenes Beiblatt draus. Was willst du denn damit aussagen? Ich kenne es eigentlich nur so, dass Professoren in ihren Lebenläufen (auf Uni-Homepages) aufführen, wenn sie einen Ruf an eine andere Uni bekommen hätten und den abgelehnt haben.

Re: Voringen und Listenplätze im Lebenslauf darstellen

Verfasst: 24.05.2013, 17:14
von Klaus Unruh
Hallo Eva

Es geht mir um einen Lebenslauf bei Bewerbungen und nicht um einen Lebenslauf für eine website. Das hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen. Bei Bewerbungen ist eine Einladung zu einem Probevortrag oder ein Listenplatz, und sei es der dritte, ja insofern eine relevante Kategorie, als dass dies zeigt, das andere Hochschulen / Universitäten mich für qualifiziert genug halten, mich einzuladen.

Gruß,

Klaus

Re: Voringen und Listenplätze im Lebenslauf darstellen

Verfasst: 24.05.2013, 17:30
von Eva
Ja, das habe ich auch so verstanden - siehe mein Vorschlag eines Beiblatts. :wink: Der Verweis auf die Professoren-Webpages war lediglich eine Anregung, sich anzuschauen, wie es dort gemacht wird, da es sich bei abgelehnten Rufen ja zumindest um etwas Ähnliches handelt.

Re: Voringen und Listenplätze im Lebenslauf darstellen

Verfasst: 25.05.2013, 12:50
von Klaus Unruh
Hallo Eva

Da ich bisher zweimal zum Vorsingen eingeladen wurde und bei beiden noch nicht feststeht, ob ich einen Listenplatz bekommen habe, erscheint mir ein Beiblatt mit zwei Einträgen nicht so richtig hilfreich. Aber ich werde nochmal drüber nachdenken, ob das nicht eine Möglichkeit ist.

Hat von denjenigen, die mal an Berufungsverfahren teilgenommen haben jemand eine Idee, wie das gehandhabt wurde?

Lieben Gruß,

Klaus

Re: Vorsingen und Listenplätze im Lebenslauf darstellen

Verfasst: 25.05.2013, 21:59
von fastfertigmitderdiss
hi klaus,
meine arbeit ist es derzeitig, berungsverfahen zu organisieren. deshalb lese ich sehr viele bewerbungen. meine erfahrung: es ist SEHR unüblich, einladungen zum vorsingen zu nennen. listenplätze hingegen werden erwähnt, und zwar sehr oft sehr weit vorne. wo ist aber sehr unterschiedlich. dh es gibt keine regel und du musst dir einfach ein system überlegen, dass für dich schlüssig ist.
viele grüße!

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Verfasst: 27.05.2013, 08:19
von Klaus Unruh
Hallo Eva
Hallo Alle

Eva: herzlichen Dank für die Information.

Können andere diese Information so bestätigen bzw. verwerfen?

Gruß,

Klaus

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Verfasst: 31.05.2013, 20:53
von Nino
Hallo Klaus,

was willst Du mit derlei Einträgen darstellen? Dass Dich andere auch eingeladen haben...?!? (Dich für einladungsfähig halten). Das ist allerdings kein wirkliches Qualitätskriterium - sorry -, hingegen ein erteilter, aber vielleicht abgelehnter Ruf hingegen schon. Ob die neue Kommission Dich einlädt, entscheidet Sie nicht danach, ob es andere schon getan haben. Es ist zudem völlig natürlich, dass ordentliche Bewerber mehrere Verfahren durchlaufen. Es sei denn, Du hast ein Manko in Deiner Vita, wie z. B. fehlende Berufserfahrung oder eine nicht abgeschlossene Diss. Dann wäre es ja idR durchaus überraschend eingeladen zu werden.

Man könnte einen solchen Eintrag übrigens auch anders herum auslegen: Du wurdest zwar schon mehrfach eingeladen, aber andere waren besser und Du hast nicht einmal einen Listenplatz erhalten. Und zweite Wahl möchte letztlich doch auch niemand... nur mal so zum Nachdenken.

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Verfasst: 01.06.2013, 13:16
von Hem
Hallo Nino,
das würde ich anders sehen und mich den Vorrednern anschließen: Ein Listenplatz ist definitiv ein wichtiges Kriterium, das erwähnt werden sollte! So kenne ich das auch nur aus Bewerbungen für Prof. Selbst hervorragende (Neu-)Profs führen die Listenplätze oftmals in ihrem cv auf - besonders gut sind natürlich 'gute' Platzierungen bei einer guten Uni; Platz 2 bei der HU überzeugt Provinzuni XYZ bei der Bewerbung dann doch, oder?!
Bei dem Vorsingen bin ich mir nicht sicher; ich habe immer nur Listenplätze gesehen.
Beste Grüße
-Hem

Re: Lebenslauf : "Vorsingen" und Listenplätze darstellen?

Verfasst: 02.06.2013, 11:31
von Nino
Hallo Hem,

da hast Du mich missverstanden: Listenplätze kann man angeben, das sehe ich durchaus auch so. Diese sind ein Qualitätskriterium durchaus - aber eben nicht bereits die Einladung zum Berufungsvortrag. Zwar ist die Einladung bereits ein Erfolg, da man zum letzten Kreis der gewählten vielleicht 8-15 Bewerber zählt (unterschiedlich, wieviele Bewerber eingeladen werden).

Aber nach Einladung sich ggf. doch nicht auf der Liste wiederzufinden, könnte auch heißen, dass NACH dem Vortrag entweder einfach andere besser waren oder man aber - entgegen der Aktenlage - vielleicht doch gar nicht listenfähig ist... (z. B. mangels ordentlicher Fremdsprachenkenntnisse im Vortrag oder mangels pädagogischen Vermögens...). So was kommt tatsächlich gar nicht so selten vor...

Anders ausgedrückt: Bereits einen Listenplatz an einer anderen Hochschule erhalten zu haben, ist m. E. ein Indiz, dass man listenfähig und offenbar gut ist - und macht den Kandidaten evtl. interessanter. Aber ich kenne keine Berufungskommission, bei der das ein definiertes Auswahlkriterium darstellt.