Plagiat des Herrn zu Guttenberg

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Lotta
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Lotta »

Ich denke, hier sind jetzt die Opposition und die Presse gefragt. Ich glaube nicht, das erstere sich die Gelegenheit entgehen lässt gegen G. vorzugehen.
Und es geht weiter

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... -bundestag


Mich würde ja interessieren, wann diese Umfrage gemacht wurde. Die erste war ja vom Freitag. Da war vieles, zumindest dem Normalbürger, noch gar nicht so bekannt.
Das Thema wird übrigens durch alle Talkshows durchgereicht. Heute Abend wird "Hart aber fair" seinen Beitrag dazu leisten.
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Eva
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Eva »

PHOENIX überträgt am Mittwoch, 23. Februar 2011, ab 14.05 Uhr LIVE die Fragestunde zur Promotion von Karl-Theodor zu Guttenberg aus dem Deutschen Bundestag. Ebenfalls LIVE zeigt PHOENIX ab 15.35 Uhr die Aktuelle Stunde aus dem Bundestag zum selben Thema.
Koenigsportal
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Koenigsportal »

Erinnert sich noch jemand an den Immendorf-Prozess? Da wurde ein todkranker Künstler, der wegen Kokain-Besitzes angeklagt war (soweit ich mich erinnere), inquisitorisch auf seine sexuellen Vorlieben hin befragt, wohl um ein moralisches Exempel zu statuieren. Letztlich entging er (nur knapp?) einer Haftstrafe bzw. sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sonst hätte er seine Professur und entsprechende Pensionsansprüche verloren. Der Mann war geständig und kooperativ, trotz tödlicher Krankheit.
Mir ist schon klar, dass es ganz unterschiedliche Vorwürfe sind, aber Diebstahl geistigen Besitzes, Täuschung bzw. Betrug, Inanspruchnahme des Abgeordnetendienstes usw. sind ja nun auch nicht ohne. Die Debatte wird meist so geführt, als hätte KT nur ein bisschen gelogen als er vor die Presse trat, aber handelt es sich nicht höchst wahrscheinlich um eine Straftat?! Mich würde mal interessieren, was da an Strafe drauf steht, ob er vorbestraft aus der Sache herausgehen könnte usw.usf. Selbst ein kleiner Falschgeldbetrüger landet doch im Knast. (Ich bin keine Juristin, daher vergleiche ich vermutlich Äpfel mit Birnen, letztlich geht's aber doch schlichtweg um Diebstahl und Betrug).

Das von den KT-Anhängern vorgebrachte Argument, wir hätten dringendere Probleme, finde ich übrigens absolut widerwärtig. Merkwürderweise wird da aber immer brav zugestanden. Die Wurzeln für den jetzt schön herbei zititerten Hunger und Krieg in der Welt liegen schließlich auch in Betrug und Machtmissbrauch.
@Sebastian: Ich glaube, wir brauchen endlich einen K*-Smilie … (Naja, verstehe schon, dass es den hier nicht gibt, aber praktisch wäre er :wink: )
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saxomanix

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von saxomanix »

soviel ich weis, hat guttenberg doch schon 2 Verfahren wegen Urheberrechsverletzung oder so ähnlich am Hals? Eigentlich hat er ja verdammt Glueck, dass buyreuth nicht diese "an Eides statt "Klausel hat...*grummel*

Immendorf war doch der alte Kerl mit der jungen Frau oder :wink:
Lotta
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Lotta »

@ Koenigsportal:

Die Zeit hat einen Artikel dazu geschrieben

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2 ... g-bayreuth
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Koenigsportal »

saxomanix hat geschrieben: Immendorf war doch der alte Kerl mit der jungen Frau oder :wink:
na, soo alt war er gar nicht. aber die frau war bzw. ist jung, stimmt. da ging's aber noch um ein paar frauen mehr :roll: :prost:
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Rosa

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Rosa »

@Straftatbestände: Finde ich auch gerade sehr interessant, dass dieses Problem seltsamerweise nicht im Zentrum steht, sondern stattdessen die politische Figur umkämpft wird. Die Gemüter der Massen bewegt die Frage Daumen hoch oder Daumen runter für Guttenberg als Kabinettsmitglied, dies jedoch nicht auf Grundlage der Dinge, die da gerade über ihn bekannt geworden sind. Wir Menschen sind eben viel irrationaler. als wir meinen. Gerecht ist das natürlich nicht, was sich da am Horizont abzeichnet. "Ehrlich währt am längsten" ist für mich trotzdem immer noch eine gültige Maxime.

@Mediendemokratie: Das ganze daher ein gutes Beispiel, dass die Medien zum einen verschiedene Interessenlagen abbilden und bedienen, zugleich aber auch durch die Berichterstattung Trends verstärken (hier zum Beispiel die Tendenz, den Betrug herunterzuspielen zugunsten seiner Qualitäten als Mensch und Minister). Bei Maischberger gab es einen kurzen Ausschnitt, wie er Kindern Märchen vorlas bei einer Veranstaltung. Das war natürlich hochsymbolisch ausgewählt, da er als Märchenerzähler entlarvt werden sollte in der Sendung, aber er ging bei der Leseveranstaltung auf so sympathische Weise auf seine kleinen Zuhörer ein, dass er mit dem Filmchen wohl eher wieder Punkte gemacht hat bei seiner Zielgruppe. Vertrackt, vertrackt...

@Frisurfragen: Der Grund dafür sind nicht Haarprobleme oder unbändige Lockenpracht, sondern in erster Linie Habitus. Wer sowas trägt, fällt zudem auf. Eignet sich daher gut zur Markenbildung, wenn man aus der Menge der Anzugträger hervorstechen will. Zusammen mit der runden Brille ein sehr bekanntes Gesicht, hat doch super funktioniert, ohne dass man zu genau hinter das Auftreten geschaut hat – bis jetzt. Ich muss allerdings auch oft an den schmierigen Kai Diekmann denken, der hat so glattes Haar, dass es bei ihm so richtig schön spiegelt 8)
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Koenigsportal »

Lotta hat geschrieben:@ Koenigsportal:

Die Zeit hat einen Artikel dazu geschrieben

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2 ... g-bayreuth
Danke. Leider bewegen die sich aber auch die ganze Zeit auf der Ebene Titel-Entzug oder nicht. Mich würde mal interessieren, wie das strafrechtlich/beamtenrechtlich aussieht. Also eher dahingehend, ob er vorbestraft werden könnte. Was wäre denn, wenn er nicht beim Klauen für die Diss., sondern fürs eigene Konto erwischt worden wäre. Gab es ja nun auch schon haufenweise.
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Lotta »

Aber im 3. Abschnitt auf der 2. Seite wird auf Urheberrechtsverletzung eingegangen. Der Betroffene ist nur knapp einer Vorstrafe entgangen.
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roberto

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von roberto »

@Königsportal und Rosa:
Königsporta hat geschrieben:Die Debatte wird meist so geführt, als hätte KT nur ein bisschen gelogen als er vor die Presse trat, aber handelt es sich nicht höchst wahrscheinlich um eine Straftat?! Mich würde mal interessieren, was da an Strafe drauf steht, ob er vorbestraft aus der Sache herausgehen könnte usw.usf. Selbst ein kleiner Falschgeldbetrüger landet doch im Knast. (Ich bin keine Juristin, daher vergleiche ich vermutlich Äpfel mit Birnen, letztlich geht's aber doch schlichtweg um Diebstahl und Betrug).

Na, dann will ich mich mal als Strafverteidiger zu Wort melden:
Ich will juristisch nicht zu sehr in die Tiefe gehen, aber KT hat sich nicht erheblich strafbar gemacht:
Strafrechtlich ist das weder Betrug (ist ein Vermögensdelikt), noch Urkundenfälschung. Diebstahl ist es selbstverständlich auch nicht (stehlen i.S.d. StGB kann man nur Sachen, keine Ideen). Auch seine Lügen vor der Presse sind nicht strafbar (Lügen ist strafrechtlich nur vor Gericht o.ä. relevant - und auch dort nur für Zeugen und nicht für den Beschuldigten). Letzlich hat er nur mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen. Das ist zwar grundsätzlich auch strafbar (§ 106 UrhG), allerdings nur auf Antrag des Geschädigten oder bei öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung. Letzteres ist hier m.E. abzulehnen, auch wenn das jetzt komisch klingt im Hinblick auf das allgemeine Interesse an der Kausa. Trotzdem besteht hier kein Interesse des Staates an der Strafverfolgung. Es handelt sich nicht um eine große Urheberrechtsverletzung, sondern um ganz viele ganz kleine (jeweils ein paar Sätze). Der Schaden, der den Geschädigten (nicht der Wissenschaft an sich!) entstanden ist, ist nicht wahrnehmbar. Sie haben keinerlei Vermögens- oder Reputationseinbußen hinnehmen müssen. Falls überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet wird (z.B. auf Antrag), wird dieses wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Mir ist übrigens keine einzige Verurteilung wegen Plagiierens von wissenschaftlichen Texten bekannt. Beamtenrechtlich wird es mangels Verurteilung dann auch keine Konsequenzen geben.

Gruß, Roberto
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