Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?
Verfasst: 16.07.2008, 10:18
Hallo Leute!
Nun ist es endlich so weit - ich bin Doktor des Rechts.
Doch schon lauern die Fettnäpfe: Wie gebrauche ich meinen Titel richtig? Nach dem Schrieb meiner Uni bin ich befugt den Titel Doktor des Rechts (Dr. iur.) zu führen. Heißt das, ich muss das iur. immer mitnennen? Auf den Briefköpfen und Visitenkarten meiner Kollegen steht immer nur Dr. Mustermann, nix mit Dr. iur. Auch die (maschinelle) Unterschrift habe ich noch nie mit Abkürzung für die Fachrichtung gesehen. Andererseits kenne ich es von den Ärzten, dass deren med. immer mitgenannt wird. Ich muss mir nun einen Anwaltsausweis zulegen. Was gebe ich an? Dr. Roberto oder Dr. iur. Roberto? Mein Arbeitgeber hat mir ungefragt neue Visitenkarten mit Dr. ohne iur. drucken lassen. Darf ich den Dr. ohne das iur. überhaupt benutzen?
Für ein wenig Nachhilfe wäre ich dankbar!
LG Roberto
Nun ist es endlich so weit - ich bin Doktor des Rechts.
Doch schon lauern die Fettnäpfe: Wie gebrauche ich meinen Titel richtig? Nach dem Schrieb meiner Uni bin ich befugt den Titel Doktor des Rechts (Dr. iur.) zu führen. Heißt das, ich muss das iur. immer mitnennen? Auf den Briefköpfen und Visitenkarten meiner Kollegen steht immer nur Dr. Mustermann, nix mit Dr. iur. Auch die (maschinelle) Unterschrift habe ich noch nie mit Abkürzung für die Fachrichtung gesehen. Andererseits kenne ich es von den Ärzten, dass deren med. immer mitgenannt wird. Ich muss mir nun einen Anwaltsausweis zulegen. Was gebe ich an? Dr. Roberto oder Dr. iur. Roberto? Mein Arbeitgeber hat mir ungefragt neue Visitenkarten mit Dr. ohne iur. drucken lassen. Darf ich den Dr. ohne das iur. überhaupt benutzen?
Für ein wenig Nachhilfe wäre ich dankbar!
LG Roberto