Namensänderung: Welcher Name auf dem Titelblatt?
Namensänderung: Welcher Name auf dem Titelblatt?
Hallo an alle,
Bitte, ich brauche Hilfe, eine Beratung . Ich werde demnächst meine Doktorarbeit abgeben. Ich habe jedoch eine große Sorge, ich möchte aber den Namens meines Mannes nicht auf dem Titelblatt der Diss. haben. Warum: Die Scheidung steht eben vor uns und ich möchte wirklich nicht.. Mein Mann sagt überall, dass er die Scheidung erst einreichen wird, wenn sein Name auf dem Diss schon steht! der Angeber!ich habe so schlechte Erinnerungen...
Ich muss aber auch sagen, dass ich einen Doppelnamen habe und habe im Februar 2005 geheiratet. Mein Name als Frau steht momentan nur in der Heiratsurkunde, in keinen weiteten Dokumenten. Ich hab keine Ziet dafür gehabt..d.h., um den Namen zu ändern. Wie kann ich machen, damit ich mein Mädchennamen auf meiner Diss habe!
Bitte, ich brauche Hilfe, eine Beratung . Ich werde demnächst meine Doktorarbeit abgeben. Ich habe jedoch eine große Sorge, ich möchte aber den Namens meines Mannes nicht auf dem Titelblatt der Diss. haben. Warum: Die Scheidung steht eben vor uns und ich möchte wirklich nicht.. Mein Mann sagt überall, dass er die Scheidung erst einreichen wird, wenn sein Name auf dem Diss schon steht! der Angeber!ich habe so schlechte Erinnerungen...
Ich muss aber auch sagen, dass ich einen Doppelnamen habe und habe im Februar 2005 geheiratet. Mein Name als Frau steht momentan nur in der Heiratsurkunde, in keinen weiteten Dokumenten. Ich hab keine Ziet dafür gehabt..d.h., um den Namen zu ändern. Wie kann ich machen, damit ich mein Mädchennamen auf meiner Diss habe!
Zuletzt geändert von Sebastian am 10.11.2009, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff für die Suchmaschine geändert.
Grund: Betreff für die Suchmaschine geändert.
Ruhe bewahren! Endgültig ist der Name, der draufsteht, ja erst, wenn die Diss gedruckt ist. Und wenn Du jetzt abgibst, dann kann es ja durchaus mit Erst- und Zweitgutachten und ggf. zwischendurch noch mal kleine oder größere Überarbeitungen noch das Trennungsjahr dauern, bis der Druck ansteht. Kläre einfach Deinen DV bei der Abgabe darüber auf, dass am Ende ein Dein Mädchenname drüberstehen wird.
Übrigens kannst Du die Scheidung doch auch selbst einreichen. Du musst damit nicht auf Deinen Mann warten!
Kopf hoch Das wird schon!
Martin
Übrigens kannst Du die Scheidung doch auch selbst einreichen. Du musst damit nicht auf Deinen Mann warten!
Kopf hoch Das wird schon!
Martin
Abgesehen davon, dass das menschlich echt allerunterste Schublade von ihm ist, sag ihm doch einfach, dass du deine Diss schon abgegeben hast; dass der Name vor der Drucklegung noch verändert werden kann, weiß er ja nicht.
Gäbe es nicht auch die Möglichkeit, unter einem Pseudonym zu veröffentlichen, so dass nur auf den Prüfungsexemplaren dein (zur Zeit noch bestehender) bürgerlicher Name erscheint?
Das müsste eigentlich gehen, oder?
Gäbe es nicht auch die Möglichkeit, unter einem Pseudonym zu veröffentlichen, so dass nur auf den Prüfungsexemplaren dein (zur Zeit noch bestehender) bürgerlicher Name erscheint?
Das müsste eigentlich gehen, oder?
Doktortitel, aber mit dem Mädchennamen!
Hallo,
ich habe vom jemanden erfahren, dass wenn ein anderer Name als der in der Heiratsurkunde auf dem Titelblatt der Diss steht, kann als Betrugsversuch interpretiert werden!? Kann jemand mir näheres darüber erklären? Mein Mädchenname steht abgesehen von der Heiratsurkunde und der Meldebescheinigung in all meinen offiziellen Papieren.
Danke
Maelle
ich habe vom jemanden erfahren, dass wenn ein anderer Name als der in der Heiratsurkunde auf dem Titelblatt der Diss steht, kann als Betrugsversuch interpretiert werden!? Kann jemand mir näheres darüber erklären? Mein Mädchenname steht abgesehen von der Heiratsurkunde und der Meldebescheinigung in all meinen offiziellen Papieren.
Danke
Maelle
Hallo maelle,
Juristen, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege: Betrug keinesfalls, weil keine Vermögensverfügung stattfindet. Urkundenfälschung auch nicht, weil keine Identitätstäuschung vorliegt. Denn du gibst schließlich nicht vor, jemand anderes zu sein. Also brauchst du dir wegen etwaiger strafrechtlicher Relevanz sicher keine Sorgen zu machen. Im übrigen schließe ich mich Sebastian an, ohne jetzt deutlicher werden zu wollen.
Alles Gute für dich und viel Erfolg!
Juristen, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege: Betrug keinesfalls, weil keine Vermögensverfügung stattfindet. Urkundenfälschung auch nicht, weil keine Identitätstäuschung vorliegt. Denn du gibst schließlich nicht vor, jemand anderes zu sein. Also brauchst du dir wegen etwaiger strafrechtlicher Relevanz sicher keine Sorgen zu machen. Im übrigen schließe ich mich Sebastian an, ohne jetzt deutlicher werden zu wollen.

Alles Gute für dich und viel Erfolg!
wemi72 hat Recht: ein Betrug im strafrechtlichen Sinne scheidet hier aus. Was gemeint war ist sicherlich ein "Täuschungsversuch" i.S. der Promotionsordnung. Der lässt sich m.E. aber leicht vermeiden, wenn man mit offenen Karten spielt und sagt, warum man die Arbeit unter dem Namen abgibt. Daher nochmal mein Rat: sprich mit Deinem Doktorvater / Deiner Doktormutter darüber, dann gibt es gar nicht erst Verwirrung!
Hallo.
Ich erlebe den gegenteiligen Fall: ich habe meine Diss vor meiner Hochzeit (bei der ich den Namen meiner Frau annahm) begonnen - mein DV redet mich heute noch mit meinen Geburtsnamen (Bitte - vermeidet den Begriff Mädchennamen - wir leben im 21 Jh, da ändern auch Männer ihre Namen
) an weil er so daran gewöhn ist.
Wollte ich diesen auf Diss zu drucken um keine Verwirrung zu stiften, wäre das eigentlich kein Problem wenn man das mit dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses bespricht so hatte ich das zumindest mal ermittelt....
LG
Alex.
Ich erlebe den gegenteiligen Fall: ich habe meine Diss vor meiner Hochzeit (bei der ich den Namen meiner Frau annahm) begonnen - mein DV redet mich heute noch mit meinen Geburtsnamen (Bitte - vermeidet den Begriff Mädchennamen - wir leben im 21 Jh, da ändern auch Männer ihre Namen

Wollte ich diesen auf Diss zu drucken um keine Verwirrung zu stiften, wäre das eigentlich kein Problem wenn man das mit dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses bespricht so hatte ich das zumindest mal ermittelt....
LG
Alex.
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 13 Antworten
- 15399 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von goingstu