DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko??

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Robert
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Re: DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko?

Beitrag von Robert »

Primavera hat geschrieben: Also habe ich nach der 1. Abgabe sämtliche 2600 Fußnoten geändert hinsichtlich der Zitierweise (war auch Arbeit von 20 oder 30 Stunden?). Das kann man aus meiner Sicht verhindern.
OT: Aus meiner Sicht auch. Das ist der Grund, warum hier auf der HP auch empfohlen wird, sich vor dem Losschreiben über die verwendeten Programme Gedanken zu machen. Ich sollte auch einen bestimmten Kommentar in der ganzen Diss anders zitieren. Der Zeitaufwand zum Ändern waren ca 20 oder 30 Sekunden...

alles eine Frage der Technik ;)
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(René Descartes)
Primavera

Re: DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko?

Beitrag von Primavera »

Tja, Robert, hätte ich das vorher gewusst... Habe dieses Forum aber leider erst nach der 1. Abgabe entdeckt und ob ich ein anderes Programm genommen hätte, keine Ahnung. Weil Word hatte ich nunmal und kam damit auch gut zurecht. Hätte zwar persönlich lieber Word Perfect genommen, aber da ich mir eine elektronische Abgabe damals nicht verbauen wollte und auf der Uni-Website etwas von Word steht, da habe ich dann eben zu Word mir nichts böses gedacht. Egal, ist eben passiert.

Zu der Zitierweise: Kollege von mir hat eine gesellschaftsrechtliche Diss geschrieben und ist ein ziemlicher Formalist. Wenn ich mal ne Frage habe, dann gehe ich auch zu ihm. Und wir sind beide Gesellschaftsrechtler. Und so zitieren wir beide - wie alle bei uns im Büro als Beispiel bei einem Urteil, BGH, Urteil vom ..., Az. ..., NJW 2010, S. 123 ff (125). So hat der Kollege es auch bei seiner Diss gemacht, die bei Duncker & Humblot veröffentlicht ist und den Verlag findet mein DV ja auch so toll. Also war ich völlig sicher, dass da nichts falsches sein kann. Zumal DV ja gesagt hatte, dass sei alles egal, das sei dann schon richtig. Mein DV will nun BGH, NJW 2010, 125. Oder bei der amtlichen Sammlung BGHSt 33, 126. Das kursive hatte ich mitten im Namen der Sammlung auch nicht. Weiteres Beispiel ist: xy, in: Schoenke/Schroeder, 26. Aufl., § 269 Rn. 5. DV möchte: Sch/Schr/xy, 26. Aufl. (falls nicht die aktuelle), § 269 Rn 5.

Das war also eine spaßige Löschaktion, die ganzen überflüssigen Infos rauszufischen. Vielleicht hätte es ja auch einen Trick gegeben, aber das wusste ich dann nicht.
GrafLukas

Re: DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko?

Beitrag von GrafLukas »

Albern finde ich es, auf der Sache mit dem Kursiv rumzureiten, vor allem bei den Urteilen. Ansonsten kann ich die Kritik teilweise nachvollziehen: Allein die Aussage "Wir sind Gesellschaftsrechtler" finde ich merkwürdig. Ich habe Jura studiert, und in Jura wird in allen Lehrbüchern und Zeitschriften ab dem ersten Jahr so zitiert: BGH WRP 2010, 912, 914, ggf. im Wettbewerbsrecht mit Zusatz "Sommer unseres Lebens" oder bei Aufsätzen ganz normal Lorenz, NJW 2007, 1, 5. Ein Az. wird nirgendwo mitzitiert, außer das Urteil ist nicht in Zeitschrift oder Sammlung veröffentlicht. Und bei den Kommentaren ist grundsätzlich sicherlich beides in Ordnung und die meisten DV wäre es sicherlich zu albern, daran rumzukritteln, aber auch hier ist Sch/Sch/Bearbeiter oder Sch/Schr - Bearbeiter zumindest gängig. Wenn man sich an die "offiziellen" Zitiervermerke im Impressum hält dürfte ja keiner was dagegen sagen... Deine Methode (Bearbeiter in: ...) habe ich aber bei einer Monographie mit mehreren Beiträgen auch verwendet. Sicherlich hast du da auch Pech...
Primavera

Re: DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko?

Beitrag von Primavera »

Die Aussage mit den Gesellschaftsrechtlern war aber von meinem DV und nicht von mir / Kollegen. Er hat die Zitierweise kritisiert und meinte, das würde man im Strafrecht so nicht machen, sie arbeiten offensichtlich immer in anderen Bereichen. Da hab ich dann gesagt, ich arbeite größtenteils im Gesellschaftsrecht. Da meinte mein DV dann, na die Zitierweise sei dann offensichtlich eine Gesellschaftsrechtliche Zitierweise.

Mir persönlich ist das völlig egal, man muss die Fundstelle finden. Ich finde eher die Art der Zitierweise mit dem "Bearbeiter, in:" besonders umständlich. Aber wenn es alle so machen im Umfeld, da beugt man sich irgendwann. Erst recht, wenn die entsprechende Noten in ihrer Diss haben, in den Verlagen veröffentlichen, die der DV gut findet, usw..

Mein DV will übrigens auch nicht immer die Zitiervorschläge der Werke. Da habe ich auch schon welche gehabt, die er dann so nicht wollte... Das Musterbuch wurde mein großer Freund, weil daran konnte ich mich wenigstens halten. Hätte er - anstelle zu sagen, es sei ihm egal - einfach gleich gesagt, was er will, wäre es einfacher gewesen. Aber das war ja Gegenstand der Bearbeitung 2008. 2010/2011 sind es andere Sachen, die ihn stören :shock: Aber das schaffe ich nun auch noch, will eigentlich innerhalb des Februars fertig werden. :wink: Denn im März und April warten längst andere arbeitsintensive Prüfungen, die inzwischen sogar einen höheren Stellwert erreicht haben.
GrafLukas

Re: DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko?

Beitrag von GrafLukas »

In jedem Fall ist es nervig und pedantisch, auf so etwas rumzureiten. Wie du schon sagt: Man muss es halt finden können! Und erst recht absurd wird es, wenn die vorgeschlagenen Zitierweisen nicht akzeptiert werden. Naja. Ich wünsche dir viel Glück, dass du es bald hinter dich bringst - und dass dann nicht der Verlag kommt und alles wieder retour muss...
Koenigsportal
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Re: DV sagt, reichen Sie ein, aber es ist ein Risiko?

Beitrag von Koenigsportal »

Ich kenne zwar die Gepflogenheiten bei den Juristen nicht (bei uns gilt: Hauptsache einheitlich), aber für mich klingt das schon fast nach Schikane.
Ich drück die Daumen, dass alles gut geht!
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