Müssen Dissertation und veröffentlichte Fassung gleich sein?

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
perrinchen

Re: Müssen Dissertation und veröffentlichte Fassung gleich s

Beitrag von perrinchen »

Mir wurde von einem Volkswirt in der Schweiß erklärt, dass man nur Rechtschreibfehler korrigieren darf, die den Sinn nicht verändern (also ein vergessenes "k" vor dem "ein" dürfte man nicht korrigieren, da es die Aussage ändert). Also ich würde dir raten an deiner eigenen Uni ganz genau nachzufragen.
GrafLukas

Re: Müssen Dissertation und veröffentlichte Fassung gleich s

Beitrag von GrafLukas »

Das hängt im Zweifel von der Promotionsordnung ab, da muss man in der Tat genau schauen, wie umfangreich Änderungen sein dürfen. Allerdings ist eines klar: Von der Uni geht keine Sau hin und legt beide Versionen nebeneinander. Wenn also das fehlende "k" schon immer falsch war und man zumindest in der Veröffentlichung gerne den richtigen Sinn haben möchte für den Fall, dass die Arbeit doch mal einer liest, wird das niemals auffallen.
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag