Das kommt darauf an, ob das Buch im Selbstverlag erscheint oder über einen Verlag.GrafLukas hat geschrieben:Nur 6? Üblich sind 20!
Was tun mit den Freiexemplaren?
Re: Was tun mit den Freiexemplaren?
Re: Was tun mit den Freiexemplaren?
Was damit dann gemacht wird, ist die andere Frage - es wird eben halt nur eine gewisse Auflage verlangt, die man beim Selbstverlag mangels Vertriebsweg nur dadurch nachweisen kann, indem man die komplette Auflage abliefert.
120 Stück waren es also...Die Promotionsordnung bzgl. Veröffentlichung hat geschrieben:Die Verpflichtung zur Veröffentlichung ist erfüllt durch
(a) die Ablieferung von 120 im Buch- oder Fotodruck vervielfältigten Exemplaren der Prüfungsarbeit an die Fakultät, die diese Exemplare der Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, oder
(b) den Nachweis der Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder
(c) den Nachweis einer Verbreitung der Prüfungsarbeit über den Buchhandel durch einen wissenschaftlichen Verlag und der Abgabe von 20 Exemplaren bei der Fakultät oder
(d) durch die Ablieferung von sechs im Buch- oder Fotodruck vervielfältigten Exemplaren und einer elektronischen Version der Dissertation, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitäts- und Landesbibliothek abzustimmen sind. Der Doktorand/die Doktorandin versichert in diesem Fall schriftlich, dass die abgelieferte elektronische Version und eine gegebenenfalls durch Konvertierung in ein anderes Format hergestellte Nutzerversion mit der vom Promotionsausschuss zur Veröffentlichung freigegebenen Prüfungsarbeit übereinstimmen. Die Universitätsbibliothek veröffentlicht die Dissertation auf ihrem Dokumentenserver und bescheinigt die erfolgte Ablieferung und Veröffentlichung. Die elektronische Version wird auf dem Dokumentenserver der Bibliothek so lange vorgehalten, wie dies technisch und mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
In den Fällen (a) und (d) überträgt der Doktorand/die Doktorandin der Hochschule das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Hochschulbibliotheken weitere Kopien von seiner Dissertation herzustellen und zu verbreiten bzw. in Datennetzen zur Verfügung zu stellen. Die Universitätsbibliothek ist verpflichtet, ein gedrucktes Exemplar zu archivieren und mindestens ein weiteres für die laufende Benutzung bereitzustellen.
Re: Was tun mit den Freiexemplaren?
das halte ich "eben halt" für übertrieben . In Mannheim gilt folgende Regelung:
Von der Dissertation sind 80 gedruckte Exemplare unentgeltlich der Universität
abzuliefern (Pflichtstücke). Die Anzahl der Pflichtstücke beträgt sechs, wenn
1. die Dissertation über den Buchhandel veröffentlicht wird und die Auflage
mindestens 150 Exemplare beträgt oder
2. die Dissertation in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht
wird, oder
3. die Veröffentlichung in einer elektronischen Version erfolgt, deren Datenformat und
deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abgestimmt sind und die auf einem
Server der Universität Mannheim gespeichert wird. Das im Internet veröffentlichte
Exemplar muss mit dem Exemplar, das der Druckfreigabe zugrunde liegt,
übereinstimmen. Den Druck einer gekürzten Fassung kann der Dekan im
Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss in begründeten Fällen zulassen.
Von der Dissertation sind 80 gedruckte Exemplare unentgeltlich der Universität
abzuliefern (Pflichtstücke). Die Anzahl der Pflichtstücke beträgt sechs, wenn
1. die Dissertation über den Buchhandel veröffentlicht wird und die Auflage
mindestens 150 Exemplare beträgt oder
2. die Dissertation in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht
wird, oder
3. die Veröffentlichung in einer elektronischen Version erfolgt, deren Datenformat und
deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abgestimmt sind und die auf einem
Server der Universität Mannheim gespeichert wird. Das im Internet veröffentlichte
Exemplar muss mit dem Exemplar, das der Druckfreigabe zugrunde liegt,
übereinstimmen. Den Druck einer gekürzten Fassung kann der Dekan im
Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss in begründeten Fällen zulassen.
Re: Was tun mit den Freiexemplaren?
In Lüneburg will die Uni auch sechs Exemplare plus eins fürs Dekanat (wenn man in einem Verlag veröffentlicht). Bei 50 Freiexemplaren vom Verlag habe ich also noch Luft Im Selbstverlag hätten sie gerne 150 Stück....
Liebe Grüße
Kaki
Liebe Grüße
Kaki
Re: Was tun mit den Freiexemplaren?
50 Freiexemplare ist doch schön!
Ich habe übrigens - um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen - heute einige meiner Freiexemplare in die Post gegeben, um sie einigen meiner Kernquellen mit einem kleinen Anschreiben zuzusenden. Der Verlag versendet nämlich Rezensionsexemplare nur auf konkrete Anfrage, aber nicht von sich aus, das wurde mir jetzt mitgeteilt.
Vermutlich werde ich jetzt nie wieder etwas davon hören, aber mit etwas Glück werde ich mal zitiert...
Ich habe übrigens - um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen - heute einige meiner Freiexemplare in die Post gegeben, um sie einigen meiner Kernquellen mit einem kleinen Anschreiben zuzusenden. Der Verlag versendet nämlich Rezensionsexemplare nur auf konkrete Anfrage, aber nicht von sich aus, das wurde mir jetzt mitgeteilt.
Vermutlich werde ich jetzt nie wieder etwas davon hören, aber mit etwas Glück werde ich mal zitiert...