Einreichungsexemplar doppelseitig oder einseitig drucken?

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
nK

Re: Diss doppelseitig oder einseitig drucken?

Beitrag von nK »

Wir Juristen sind da mal wieder konservativ: Doppelseitig wäre sehr ungewöhnlich. Frag aber wirklich Deinen DV, was dem lieber ist. Meine waren sich auch bei der Bindeform uneinig. Der eine meinte "auf keinen Fall Spiralbindung, sondern Klebebindung", der andere "auf keinen Fall Klebebindung, sondern Spiralbindung". Ich habe dann die Vorabgabe-Version, in der mein Erstgutachter viel korrigiert hat, in dessen gewünschter Bindeform abgegeben und die endgültige Version dann in der Form, die der Zweitgutachter präferiert.

Aber hey: Sei froh, dass Du Dir inzwischen um sowas Gedanken machen kannst - das heißt nämlich, dass Du durch das gröbste durch bist :D :D
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