Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

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johndoe
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von johndoe »

na das klingt doch prinzipiell mal gut - v.a. im Vergleich zum Beginn des Threads! Und im Sinne des Forums finde ich es super, dass du die Rückmeldung teilst, damit andere in ähnlichen Situationen etwas Orientierung erhalten.

Alles Gute beim weiteren Verlauf!
Harald
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Harald »

So, nun liegt das Ergebnis meines Widerspruchsverfahrens vor. Es wurde nach erneuter Prüfung durch den Promotionsausschuss abgelehnt.

Meine Einwände gegen „non probatum“ mit Hinweis auf die Ermunterung, die Arbeit einzureichen, wurden allesamt mit erwartbaren rechtlichen Argumenten weggewischt. Zur Erinnerung: Bei mir wurde die Arbeit vor der Abgabe von meinem Zweitkorrektor komplett durchgelesen, er sagte vor meinen Augen dem Erstkorrektor, die Arbeit sei in Ordnung, gab mir die Rückmeldung, nach geringfügiger Überarbeitung könne die Arbeit eingereicht werden und schrieb dies sogar auf seinen Zettel: „Theorie und Einführung OK“. Das sollte doch soweit verlässlich sein, dass ein Durchfallen nicht zu erwarten ist. Die Antwort auf diesen Einwand von mir gipfelte in der äußerst irritierenden Aussage: „Bei diesen Rückmeldungen [also der Ermunterung der Einreichung] handelte es sich um eine Meinungsäußerung (…) nicht aber um eine verbindliche - ohnehin unzulässige- Zusage einer positiven Bewertung. Diese Meinungsäußerung vermag somit nicht die später durchgeführte Begutachtung der eingereichten Arbeit vorauszubestimmen.“ Das heißt also, dass man offensichtlich den Aussagen des Professors vor der Abgabe nicht trauen darf. Eine äußerst bedenkliche Erklärung für alle Promovenden, die meinen, es bestünde ein Vertrauensverhältnis. Natürlich garantieren solche Aussagen vor der Abgabe keine Note. Aber sie sollten zumindest die Gewissheit geben, dass man nicht durchfällt.
Auch ist es erstaunlich, dass meine inhaltlichen Einwände gegen die Ablehnungsgründe zum Teil sogar bestätigt wurden, sie seien nachvollziehbar und ich hätte damit recht aber auch dies keine Rolle zu spielen scheint. Schließlich wird der direkte Widerspruch in beiden Gutachten noch vertieft, wenn der eine sagt, das verwendete Theoriemodell sei absolut unbrauchbar und hätte zur Ablehnung mit beigetragen und der zweite genau das Gegenteil sagt, er hätte es „ausdrücklich empfohlen“.
Immerhin schimmert durch die Ablehnungsbegründung immer wieder durch, dass bei der Betreuung seitens des Erstkorrektors einiges „unzulässig“ gelaufen ist. Ich hoffe sehr, dass zumindest intern deutliche Worte gegen den Betreuer gefallen sind.

Ich nehme aus dieser unschönen Erfahrung folgende Erkenntnisse mit, die ich allen Promovenden ans Herz lege:
1.) Alles sofort monieren und melden. Im Zweifelsfall den Betreuer wechseln. Ansonsten bleibt einem nur noch der (aussichtslose) Rechtsweg.

2.) Keine einzige Aussage des Betreuers vor der Abgabe als verlässliche Aussage ernst nehmen. In den Worten des Promotionsausschusses: „Die Qualität der Betreuung stellt kein Element des Promotionsverfahrens dar, da dieses erst mit der Eröffnung des Promotionsverfahrens und somit nach Einreichung der Dissertation beginnt.“
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