1. Was kann ich nun überhaupt noch tun? Ist es möglich nach Eröffnung des Promotionsverfahrens den Betreuer noch zu wechseln?
2. Und was passiert, wenn nach Begutachtung der Betreuer erkrank oder verstirbt. Kann die mündliche Prüfung dann durch jemand anderen abgenommen werden? In unserer Promotionsordnung steht leider eindeutig drin, dass der Betreuer an der mündlichen Prüfung teilzunehmen hat. Aber die Konsequenz kann doch dann auch nicht sein, dass mündliche Prüfung einfach nicht stattfindet

Freue mich über jede Hilfe.