Möglichkeit einer Stellungnahme

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Secoro
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Möglichkeit einer Stellungnahme

Beitrag von Secoro »

Hallo zusammen,

ich lese hier zwar schon länger mit, habe jetzt aber eine Frage und würde mich über eure Einschätzung/Erfahrung sehr freuen.

In meiner Promotionsordnung steht, dass der/die Doktorand/in nach der Erstellung der Gutachten Stellung nehmen kann, bevor die Diss zur Einsichtnahme ausgelegt wird, der Disputationstermin festgelegt wird, etc. Es besteht auch die Option, auf die Stellungnahme zu verzichten.

Unter welchen Umständen würdet ihr die Möglichkeit der Stellungnahme beziehen? Immer? Oder nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn etwas falsch verstanden wurde? Vielleicht hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht und kann darüber berichten?

Dankt euch!
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Re: Möglichkeit einer Stellungnahme

Beitrag von donkeydoeshisphd »

Secoro hat geschrieben: ↑29.08.2021, 15:58 Hallo zusammen,

ich lese hier zwar schon länger mit, habe jetzt aber eine Frage und würde mich über eure Einschätzung/Erfahrung sehr freuen.

In meiner Promotionsordnung steht, dass der/die Doktorand/in nach der Erstellung der Gutachten Stellung nehmen kann, bevor die Diss zur Einsichtnahme ausgelegt wird, der Disputationstermin festgelegt wird, etc. Es besteht auch die Option, auf die Stellungnahme zu verzichten.

Unter welchen Umständen würdet ihr die Möglichkeit der Stellungnahme beziehen? Immer? Oder nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn etwas falsch verstanden wurde? Vielleicht hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht und kann darüber berichten?

Dankt euch!
Kannst du das deine/n Erstbetreuer/in fragen? Es scheint sich ja um Gepflogenheiten speziell an "deiner" Uni zu handeln, die für Aussenstehende schwer einzuschätzen sind.

Falla dein Verhältnis zum Erstbetreuer belastet ist: Gibt es eine weitere Anlaufstelle an deiner Uni, die sagen kann, was hier "üblich" ist, z.b. Graduate School, Mittelbauvertretung o.ä.?
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Re: Möglichkeit einer Stellungnahme

Beitrag von FerdiFuchs »

So richtig sinnvoll erscheint mir eine solche Stellungnahme vor allem dann, wenn die Gutachten unberechtigte Kritik enthalten. Dann hast du durch die Möglichkeit einer Stellungnahme die Gelegenheit, der Kritik den Wind aus den Segeln nehmen, z.B. indem du objektive Fehler in den Gutachten klarstellst (natürlich immer im freundlichen, konstruktiven Tonfall).
Insbesondere könnte das was rausreißen, wenn die Gutachter sich nicht einig sind und für diesen Fall eine Diskussion vorgesehen ist - dann könnte deine Stellungnahme die positiveren Gutachter "mit Monition ausrüsten".

Wenn die Gutachten alle überschwänglich positiv sind, würde ich nichts machen.
Secoro
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Re: Möglichkeit einer Stellungnahme

Beitrag von Secoro »

donkeydoeshisphd hat geschrieben: >
Secoro hat geschrieben: ↑29.08.2021, 15:58 > Hallo zusammen,
>
> ich lese hier zwar schon länger mit, habe jetzt aber eine Frage und würde
> mich über eure Einschätzung/Erfahrung sehr freuen.
>
> In meiner Promotionsordnung steht, dass der/die Doktorand/in nach der
> Erstellung der Gutachten Stellung nehmen kann, bevor die Diss zur
> Einsichtnahme ausgelegt wird, der Disputationstermin festgelegt wird, etc.
> Es besteht auch die Option, auf die Stellungnahme zu verzichten.
>
> Unter welchen Umständen würdet ihr die Möglichkeit der Stellungnahme
> beziehen? Immer? Oder nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn
> etwas falsch verstanden wurde? Vielleicht hat jemand bereits Erfahrung
> damit gemacht und kann darüber berichten?
>
> Dankt euch!
>
>
> Kannst du das deine/n Erstbetreuer/in fragen? Es scheint sich ja um
> Gepflogenheiten speziell an "deiner" Uni zu handeln, die für
> Aussenstehende schwer einzuschätzen sind.
>
> Falla dein Verhältnis zum Erstbetreuer belastet ist: Gibt es eine weitere
> Anlaufstelle an deiner Uni, die sagen kann, was hier "üblich"
> ist, z.b. Graduate School, Mittelbauvertretung o.ä.?
Danke für die Idee, ich schaue mal, ob es eine weitere Anlaufstelle gibt :)

@FerdiFuchs
Danke dir auch für deine Einschätzung!
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Re: Möglichkeit einer Stellungnahme

Beitrag von Wierus »

Ich halte den (vielen PromOrdnungen beigefügten) Passus mit der Stellungnahme zu den Gutachten für eine veraltete Floskel, die bestenfalls dann Sinn macht, wenn alle Gutachter zu dem Schluss kommen, es müsse sich um ein Plagiat handeln oder es lägen sonstige schwere methodische und inhaltliche Mängel vor (Note "insufficienter"). Aber die eigentliche Stellungnahme des Doctor in spe erfolgt schließlich in der Disputation. Da hat man genügend Zeit, seine Sicht der Dinge darzustellen.

Von einer Stellungnahme vor der offiziellen Verteidigung rate ich auch dann ab, wenn die Gutachten notenmäßig weit auseinandergehen (z.B. "summa" und "rite"). Und will man gegen eine zu Unrecht vergebene Note angehen, dann sollte man eher den Anwalt einschalten, als irgendeine "Stellungnahme" einzureichen, die am Ende gegen ihren Verfasser verwendet werden kann. Ist ein "summa cum", "magna cum" oder "cum" zu erwarten, dann empfiehlt es sich, die Füße bis zur Disputation stillzuhalten.

Kurz: Der Auslage der Dissertation eine wie auch immer geartete Stellungnahme zu den Gutachten beizufügen halte ich in den allerwenigsten Fällen für sinnvoll.
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