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Und wieder Mal... Vg-Wort und Verlage

Verfasst: 16.03.2021, 12:27
von DieLetztenMeter
Liebes Forum,

ich sondiere zwischen unterschiedlichen Angeboten von Vergalgen für meine Diss. In zwei Verträgen finde ich wortgleich folgende Klausel:

Der Autor räumt dem Verlag schließlich für die Dauer des Vertrages alle durch die Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan zur gemeinsamen Einbringung ein. Der Autor ist damit einverstanden, dass der Verlag den ihm nach den jeweils geltenden Verteilungsplänen der Verwertungsgesellschaft WORT zustehenden Verlagsanteil direkt ausgezahlt erhält. Der Autorenanteil bleibt davon unberührt.

Vor lauter Recherchieren zu Verlagsbeteiligung und VG Wort habe ich jetzt, glaube ich, ein fettes Brett vorm Kopf :roll: : Heißt das jetzt, dass ich ganz normal meine Diss bei der VG Wort melden kann oder heißt dass, dass ich zwangsläufig den Verlag beteiligen muss und deshalb weniger VG Wort-Ausschüttung erhalten habe? Hat jemand von euch da einen besseren Blick drauf als ich - ohne Juristenkenntnisse schwirrt mir gerade ganz schön das Hirn vor lauter Klauseln, Bedingungen undsowas :stressed:

Re: Und wieder Mal... Vg-Wort und Verlage

Verfasst: 16.03.2021, 15:35
von Eva
Es verhält sich so: Bis vor ein paar Jahren wurden die Ausschüttungsbeträge seitens der VG Wort generell zwischen Verlag und Autor aufgeteilt. Dann hat ein Autor dagegen geklagt, und seitdem haben Autoren Anspruch auf 100% der Ausschüttung, sofern sie nicht bewusst zustimmen, die Verlage an der Ausschüttung zu beteiligen (siehe Zitat unten). Mit den Verträgen, die dir vorliegen, wollen sich die Verlage diese Abtretung von dir als Autor zusichern lassen. Du würdest also als Autor Geld von der VG Wort bekommen, nur eben nicht die dir eigentlich zustehenden 100% des Betrags. Das ist jetzt deine Entscheidung, dem zuzustimmen, bzw. möglicherweise Verhandlungssache. Du musst ja deine Diss nicht bei diesen Verlagen veröffentlichen. Andererseits sind die vielleicht weniger auf dich angewiesen als du auf sie, wenn es renommierte Verlage sind und du was von deren Reputation abhaben willst.
https://irights.info/artikel/weiter-auf-abwegen-die-vg-wort-und-ihre-ausschuettungen/29128 hat geschrieben:Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil „Verlegeranteil“ die jahrzehntelange Praxis der VG Wort, bis zur Hälfte der Autorenanteile an den Erlösen an Verleger auszuschütten, für rechtswidrig erklärt.
vgl. auch https://irights.info/artikel/kopierverg ... tten/27286
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/verteilungsplan/Verteilungsplan_Mai_2019.pdf hat geschrieben:2. Bei der Verteilung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen gelten –vorbehaltlich Abs. 3 – die vorstehenden Anteile nur, soweit der Urheber einer Beteiligung des Verlages gemäß § 4 Abs. 2 zugestimmt hat. Andernfalls wird zu 100 % an den Urheber ausgeschüttet.
§ 5 Aufteilung zwischen Urhebern und Verlagen (S. 6f.)

Re: Und wieder Mal... Vg-Wort und Verlage

Verfasst: 18.03.2021, 20:27
von Sebastian
Eva hat natürlich recht.
Das Thema kann man auch weiter durchrechnen, indem man die Verteilungspläne zur Hand nimmt. Der größte Batzen ist bei gedruckten Werken nach meiner Kenntnis die sog. Bibliothekstantieme für wissenschaftliche Texte. Dort wird - wenn Du es gestattest, 50:50 geteilt. Die älteren Euro-Beträge (vor 2017), die Du auch hier im Forum findest, bezogen sich immer auf nur auf die Autoren-Hälfte dieses Betrages.
Die neueren Beträge, die die VG-Wort veröffentlicht (jedenfalls 2018 ff.), heißen zwar auch nur "Ausschüttung an Autoren", reduzieren sich aber - wenn ich es richtig verstanden habe - bei einer Zustimmung um den abgetretenen Verlagsanteil.(VG Wort Merkblatt für Verlage).
Das würde nach meiner Wahrnehmung auch den deutlichen Sprung bei den Ausschüttungsbeträgen zwischen 2016 (alt) und 2017 (neu) erklären.

Sebastian

Re: Und wieder Mal... Vg-Wort und Verlage

Verfasst: 09.04.2021, 20:55
von simon2021
Soweit ich es mitbekommen habe ist es schwierig, überhaupt Tantiemen von der VG Wort zu bekommen. Die Voraussetzungen kenne ich, gibt es hier Strategien, wie man diese erreichen kann oder ist man einfach auf die Bibliotheken angewiesen?

Re: Und wieder Mal... Vg-Wort und Verlage

Verfasst: 09.04.2021, 22:00
von Sebastian
Hier gab es schon mal einen guten Vorschlag: viewtopic.php?p=222558#p222558.

Es kann auch sinnvoll sein, nicht zu früh nach dem Erscheinen zu melden bzw. vorher selbst in den Online-Katalogen durchzuzählen, ob die Mindestverbreitung erreicht ist. Dabei sorgfältig auf die Meldefristen und -zeiträume achten (Für wissenschaftliche Bücher: § 49 des Verteilungsplanes, hier kann man Bücher auch noch melden, wenn sie im dritten Kalenderjahr vor der Ausschüttung erschienen sind.)
Irgendwie kommt mir die Formulierung anders vor als beim letzten Lesen, darum kopiere ich den Part hier mals aszugsweise ein (Verteilungsplan Stand Mai 2019, derzeit noch aktuell):
III. Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher
§ 49 Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher
1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, die in wis-senschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind.
2. Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutsch-land in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 ver-kauften Werkexemplaren, wenn der Mindestverkaufspreis bei € 10 liegt) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
3. Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erhebli-chen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzun-gen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
4. Schenkungen und Autobiographien werden nicht berücksichtigt.
5. Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind.
Quelle: https://www.vgwort.de/dokumente/verteilungsplaene.html

Viel Erfolg!
Sebastian

Re: Und wieder Mal... Vg-Wort und Verlage

Verfasst: 14.04.2022, 12:50
von SSCI
Hänge mich mal hier dran.

Weiß jemand, ob man VG-Wort Vergütungen bekommt, wenn man als Autor Lehrbriefe für Hochschulen erstellt?