Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

johndoe
Beiträge: 414
Registriert: 31.12.2018, 12:57
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 80 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von johndoe »

Wierus hat geschrieben: ↑02.11.2020, 14:18
johndoe hat geschrieben: ↑02.11.2020, 10:33 Das Thema ist auch nur existent, weil um den Dr als Titel so ein Theater gemacht wird.
Hm, vielleicht. Aber wenn ich an die USA denke, wo der "PhD" ebenfalls sehr prestigeträchtig ist, dann relativiert sich das wieder.
Bekannte Medienfiguren wie Sam Harris oder Jordan B. Peterson gehen ja regelrecht mit ihren PhDs hausieren, um Vertrauen und Aufmerksamkeit zu generieren.
Kann ich nicht beurteilen, da ich mich kaum mit der US-Medienlandschaft beschäftige (außerhalb politischer Themen) und die beiden Personen auch nicht kenne. Ich denke auch, dass nicht nur die klischeehaften Österreicher an ihren Titeln hängen, sondern gerade die USA hier irgendwas überkompensieren. Es gibt keinen Senator oder Kongressabgenordneten, der nicht mit "Sen." oder "Rep." auftritt bzw. in den Medien so betitelt wird. Und selbst Chiropraktiker und Physiotherapeuten schließen ihr Studium mit einem Berufsdoktorat ab und dürfen sich dann im Tagesgeschäft "Dr" nennen. Dabei ist die Chiropraktik ja nun wirklich kein Maßstab für Wissenschaftlichkeit.

Aber bzgl. PhD sehe ich das mal wieder etwas anders. Zumindest im Wirtschafsbereich hat in den USA der PhD keine Bedeutung, zumindest nicht so wie der Dr. in Deutschland. Da erfüllt eher der MBA gekoppelt an das Renommee der verleihenden Institution diese Funktion. Sieht man hier auch schön:
https://www.investopedia.com/articles/p ... egrees.asp

Seit der Trump-Ära steht ja alles Wissenschaftliche sowieso für Fake und Hexerei, insofern weiß ich nicht, ob man dort in diesen Tagen seinen PhD so raushängen lassen sollte...
Nomen Nescio
Beiträge: 1500
Registriert: 31.05.2018, 17:29
Status: Dr. No
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Nomen Nescio »

Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41
Nomen Nescio hat geschrieben: ↑01.11.2020, 20:46 Hast du irgendeinen Beleg dafür, dass Promotionsurkunden in die Klasse von Dokumenten fallen, die ggflls im Original vorzulegen sind
Ja. Als ich meinen Doktorgrad vor nicht allzu langer Zeit in den Personalausweis habe eintragen lassen, wollte die Dame vom Bürgeramt ausdrücklich die Originalurkunde haben, die sie dann auch einscannen musste. So zumindest ihre Aussage.
Diesen "Beleg" werte ich guten Gewissens als Nein. ;)
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41 Ich habe nicht weiter nachgefragt, denn meine Ansicht zu dem Zeitpunkt war und ist bis heute, dass jegliche Einträge in den Personalausweis hochoffzielle Vorgänge sind. Der Personalausweis ist ja immerhin selbst eine ganz zentrale Urkunde in diesem (und jedem anderen) Staat.
Ãœber das "hochoffiziell" bei einem optionalen Feld liesse sich streiten, aber sei's drum, denn das war wohl nur der Auftakt. ;)
Nimmt nat. nichts von der Falschangabe.
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41 Der Personalausweis ist ja immerhin selbst eine ganz zentrale Urkunde in diesem (und jedem anderen) Staat.
Jeder andere Staat, z.B. USA? Dein Argument wird dürftiger und dürftiger.
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41 Oder bist du der Meinung, es sollte jeder erstmal nach Belieben als z.B. "Bruder Pius [Ordensname] Dr. [Namenszusatz] Franz Mustermann, genannt J.K. Rowling [Künstlername]" firmieren dürfen und erst im Zweifelsfall, sowie nach umständlicher behördlicher Feststellung der Tatsachen, als Hochstapler entlarvt werden können?
Es interessiert mich herzlich wenig, ob sich jmd "Bruder Pius vom Orden der ungezügelten Ignoranz" in den Perso schreiben lassen kann, und ausser einem Kopfschütteln ist mir auch ziemlich egal, wieso ein(e) Standesbeamt*in Hrn und Fr. Bobo gestattet hatte, ihren Sohn Dijäh zu nennen. Also 2 von 3 für dich! Aber wieso soll dies dadurch unterbunden werden, dass deine ehem. Uni Mikropartikel auf Spezialpapier streuselt? Und wie kommst du zur These "Die Uni muss nur wollen."? An welcher Stelle wird der Scanner im Bürgerbüro den getunten Toner erschnüffeln? Du schaust eindeutig zuviel CSI! ;) BTW Woher weiss das Bürgerbüro, welchen Toner welche Uni verwendet und auf wieviellagiges Papier Promo-Urkunden von welcher Uni gedruckt werden? All diese Fragen scheinen mir erheblich schwerer im Alltag beantwortbar zu sein als eine DB-Abfrage, die du als "umständliche behördliche Tatsachenfeststellung" einordnest. Einfach mal den Fernseher ausgeschaltet lassen!
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Wierus
Beiträge: 1100
Registriert: 11.05.2009, 20:43
Status: Dr. phil.
Hat sich bedankt: 38 Mal
Danksagung erhalten: 79 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Wierus »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑03.11.2020, 22:16
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41
Nomen Nescio hat geschrieben: ↑01.11.2020, 20:46 Hast du irgendeinen Beleg dafür, dass Promotionsurkunden in die Klasse von Dokumenten fallen, die ggflls im Original vorzulegen sind
Ja. Als ich meinen Doktorgrad vor nicht allzu langer Zeit in den Personalausweis habe eintragen lassen, wollte die Dame vom Bürgeramt ausdrücklich die Originalurkunde haben, die sie dann auch einscannen musste. So zumindest ihre Aussage.
Diesen "Beleg" werte ich guten Gewissens als Nein. ;)
Hm. Wenn das heißen sollte, dass du mir nicht glaubst, warum diskutierst du dann mit mir? :mrgreen:

Nomen Nescio hat geschrieben:
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41 Ich habe nicht weiter nachgefragt, denn meine Ansicht zu dem Zeitpunkt war und ist bis heute, dass jegliche Einträge in den Personalausweis hochoffzielle Vorgänge sind. Der Personalausweis ist ja immerhin selbst eine ganz zentrale Urkunde in diesem (und jedem anderen) Staat.
Ãœber das "hochoffiziell" bei einem optionalen Feld liesse sich streiten
Gut, dann versuch ich's mal mit der Mengenlehre: < offizielles Dokument { Urkunde [ Ausweis ( optionale Angabe ) ] } >

Nomen Nescio hat geschrieben:
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41 Der Personalausweis ist ja immerhin selbst eine ganz zentrale Urkunde in diesem (und jedem anderen) Staat.
Jeder andere Staat, z.B. USA? Dein Argument wird dürftiger und dürftiger.
Schon bisschen kindisch, oder?

Dann also nochmal: Der Personalausweis ist eine zentrale Urkunde in diesem Staat. Auf ein ernsthaftes Gegenargument bin ich wirklich gespannt.

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑03.11.2020, 22:16
Wierus hat geschrieben: ↑01.11.2020, 21:41 Oder bist du der Meinung, es sollte jeder erstmal nach Belieben als z.B. "Bruder Pius [Ordensname] Dr. [Namenszusatz] Franz Mustermann, genannt J.K. Rowling [Künstlername]" firmieren dürfen und erst im Zweifelsfall, sowie nach umständlicher behördlicher Feststellung der Tatsachen, als Hochstapler entlarvt werden können?
Es interessiert mich herzlich wenig, ob sich jmd "Bruder Pius vom Orden der ungezügelten Ignoranz" in den Perso schreiben lassen kann
Dich, wohlgemerkt! :wink:

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑03.11.2020, 22:16An welcher Stelle wird der Scanner im Bürgerbüro den getunten Toner erschnüffeln? Du schaust eindeutig zuviel CSI! ;) BTW Woher weiss das Bürgerbüro, welchen Toner welche Uni verwendet und auf wieviellagiges Papier Promo-Urkunden von welcher Uni gedruckt werden? All diese Fragen scheinen mir erheblich schwerer im Alltag beantwortbar zu sein als eine DB-Abfrage, die du als "umständliche behördliche Tatsachenfeststellung" einordnest. Einfach mal den Fernseher ausgeschaltet lassen!
Sorry, aber bei soviel sinnfreiem Geschreibe verschlägt es mir fast die Sprache. Die Urkunde besitzt nunmal ein bestimmtes 'Wasserzeichen' und wurde im Bürgeramt auf Echtheit überprüft. Ich arbeite nicht beim Bürgeramt, kann dir also den detaillierten Ablauf nicht erläutern.

Aber warum glaubst du partout nicht daran, dass Doktorurkunden mittlerweile Wasserzeichen haben?

Hast du irgendein größeres, tiefer sitzendes Problem damit? :D
daherrdoggda
Beiträge: 352
Registriert: 16.08.2015, 21:28
Status: rer nat
Wohnort: USA
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 36 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von daherrdoggda »

Das Wasserzeichen ist dann jedenfalls nicht ohne Spezialgeraete erkennbar.
flip
Beiträge: 1166
Registriert: 02.11.2012, 02:50
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von flip »

In dem YT-Video wird auch das Problem der "Verifizierung" angesprochen. Es ist rechtlich nicht geregelt, wie die Behörde bei Zweifeln vorgehen soll. §4(4) PAswGes. ihr könnt euch jetzt weiter im Kleinklein verlieren, um zu kaschieren, dass ihr im Grunde nur "Recht haben wollt", oder es einfach lassen.

Das Problem würde sowieso nicht existieren, wenn es einen Zentralregister geben würde (zumindest für die ANABIN-Unis mit Name und Titel der Arbeit, fertig aus) oder man endlich mal dieses elitäre gehabe von "Dr in Perso" abschaffen würde. Mir ist sowieso schleierhaft, in welcher Situation dies hilfreich ist OHNE, dass man es nicht auch irgendwie anders subtil darauf hinweisen kann, wenn man denn will.
Wierus
Beiträge: 1100
Registriert: 11.05.2009, 20:43
Status: Dr. phil.
Hat sich bedankt: 38 Mal
Danksagung erhalten: 79 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Wierus »

flip hat geschrieben: ↑04.11.2020, 14:04Das Problem würde sowieso nicht existieren, wenn es einen Zentralregister geben würde (zumindest für die ANABIN-Unis mit Name und Titel der Arbeit, fertig aus) oder man endlich mal dieses elitäre gehabe von "Dr in Perso" abschaffen würde. Mir ist sowieso schleierhaft, in welcher Situation dies hilfreich ist OHNE, dass man es nicht auch irgendwie anders subtil darauf hinweisen kann, wenn man denn will.
Soweit ich weiß gibt es das quasi schon, denn jede Diss wird in der Nationalbibliothek abgespeichert und lässt sich zumindest als Datensatz mit Infos zum Autor aufrufen. Das ließe sich mit irgendeinem Zahlencode an den Ausweis koppeln, denn der hat ja ohnehin genug Kleingedrucktes auf der Rückseite (mit Platz für mehr).

Hm. Ich kann die Vorbehalte natürlich nachvollziehen. Trotzdem, den "Dr." im Ausweis erachte ich für mich persönlich als sinnvoll und wichtig, doch es gibt auch 'objektive' Argumente dafür. Aber das könnte eine größere Diskussion lostreten... :mrgreen:
johndoe
Beiträge: 414
Registriert: 31.12.2018, 12:57
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 80 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von johndoe »

Wierus hat geschrieben: ↑06.11.2020, 23:04

Hm. Ich kann die Vorbehalte natürlich nachvollziehen. Trotzdem, den "Dr." im Ausweis erachte ich für mich persönlich als sinnvoll und wichtig, doch es gibt auch 'objektive' Argumente dafür. Aber das könnte eine größere Diskussion lostreten... :mrgreen:
Wobei das doch die entscheidende Frage ist: was und wem nützt der Dr im Perso, wenn damit ja doch keine Rechte (z.B. Recht auf Nennung bei Verkehrskontrolle) verbunden sind? Und selbst wenn diese Nennung Pflicht wäre, würde das den Vorgang seitens der Polizisten beeinflussen? Oder beim Check-in am Flughafen? Oder beim Behördengang? Mehr Situationen fallen mir grad gar nicht ein, wo man seinen Ausweis überhaupt praktisch nutzt...

Aber ja, rein subjektiv ist das toll und ich werde bei der nächsten Erneuerung des Perso den Grad wohl auch eintragen lassen.
flip
Beiträge: 1166
Registriert: 02.11.2012, 02:50
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von flip »

Wierus hat geschrieben: ↑06.11.2020, 23:04 Soweit ich weiß gibt es das quasi schon, denn jede Diss wird in der Nationalbibliothek abgespeichert und lässt sich zumindest als Datensatz mit Infos zum Autor aufrufen. Das ließe sich mit irgendeinem Zahlencode an den Ausweis koppeln, denn der hat ja ohnehin genug Kleingedrucktes auf der Rückseite (mit Platz für mehr).

Hm. Ich kann die Vorbehalte natürlich nachvollziehen. Trotzdem, den "Dr." im Ausweis erachte ich für mich persönlich als sinnvoll und wichtig, doch es gibt auch 'objektive' Argumente dafür. Aber das könnte eine größere Diskussion lostreten... :mrgreen:
Nun meine Diss steht da nicht drinnen, aber super Sache. Denn könnte man es ja mal "verpflichtend" machen.
Das mit dem "wichtig" darfst du gerne weiter ausführen, sofern es Argument gibt, außer "wichtig fürs eigene Ego".

Bei den Flugtickets darf der gemeine Doktor nämlich seine Huldigung bereites online eintragen um zu hoffen, dass er hochgestuft wird. Und um ehrlich zu sein - in den Situationen wo ich der Polizei mal den Ausweis vorzeigen musste (also nie), wäre es mir eher peinlich. Also "Herr Dr. flip, wir haben sie mit 1.2 Promille erwischt, aber da ihre Intelligenz amtlich bestätigt ist, belassen wir es bei einer Verwarnung."

Jeder so wie er mag, wenn es denn hilft. Ich kann als Unternehmer aber nur folgendes empfehlen: Wer im Leben tatsächlich etwas geleistet hat, fliegt Business Class. Und wer einen Fehler gemacht hat, steht dazu und pocht nicht auf Sonderbehandlung.
Wierus
Beiträge: 1100
Registriert: 11.05.2009, 20:43
Status: Dr. phil.
Hat sich bedankt: 38 Mal
Danksagung erhalten: 79 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Wierus »

johndoe hat geschrieben: ↑07.11.2020, 09:31das [ist] doch die entscheidende Frage: was und wem nützt der Dr im Perso, wenn damit ja doch keine Rechte (z.B. Recht auf Nennung bei Verkehrskontrolle) verbunden sind? Und selbst wenn diese Nennung Pflicht wäre, würde das den Vorgang seitens der Polizisten beeinflussen? Oder beim Check-in am Flughafen? Oder beim Behördengang? Mehr Situationen fallen mir grad gar nicht ein, wo man seinen Ausweis überhaupt praktisch nutzt...
flip hat geschrieben: ↑07.11.2020, 15:12 Nun meine Diss steht da nicht drinnen, aber super Sache. Denn könnte man es ja mal "verpflichtend" machen.
Das mit dem "wichtig" darfst du gerne weiter ausführen [...]
Ok, dann hier einige Argumente für den "Dr." im Ausweis, die ich für sinnvoll halte:

(1) Mit Blick auf die Gesamtgesellschaft, die sich immer deutlicher als Informations- und Wissensgesellschaft versteht, braucht es über das rein Materielle (wie Haus, Auto, goldene Manschettenknöpfe etc.) hinaus einen Ansporn in Gestalt symbolischen Kapitals. Wer fünf bis zehn Jahre mit sich und der Welt gehadert hat, um diesen Abschluss zu erhalten, wird am Ende tatsächlich nur mit zwei Buchstaben belohnt. Es gibt kein Geld dafür. Das sollte zumindest mit einer gewissen sozialen Anerkennung aufgewogen werden. In diesem Sinne würde der Doktorgrad die völlig undemokratischen, ja reaktionären Adelstitel verdrängen; oder sogar in meritokratischem Sinn ersetzen, denn für diesen "Titel" muss man tatsächlich etwas leisten, den legt einem der Storch nicht mit in die Wiege (Stichwort: Leistungsgesellschaft).

(2) Der Doktorgrad in Perso und Reisepass macht es viel leichter, sich als wissenschaftliches Personal auszuweisen. Man denke nur an hiesige Bibliotheken, Institute und Archive, aber auch an ausländische Universitäten, Flughafenkontrollen, internationale Tagungen, Dienstreisen im Auftrag von Unternehmen etc.pp.

(3) Indirekt ist der Doktorgrad ja ohnehin bereits mit dem Strafregister verkoppelt und bürgt für relative Vertrauenswürdigkeit, da man (a) bei Erwerb keine Strafregistereinträge haben darf und ihn (b) aufgrund schwerer Vergehen wieder verlieren kann (drohender Einzug durch Universität).

(4) Der Doktorgrad im Ausweis ist letztlich eine weitere Information zur besseren erkennungsdienstlichen Erfassung eines Individuums. Allen voran "Klaus Müller", "Anne Schmidt" und viele ähnliche Namensträger erhalten dadurch zumindest mehr individuelles Profil. Wer das gut findet, sollte nicht darin aufgehalten werden, mit persönlichen Daten um sich zu schmeißen. Die Polizei und andere Behörden freuen sich darüber.

Alles in allem macht der Doktorgrad natürlich aus keinem Zeitgenossen einen besseren Menschen. Das muss jedem klar sein.
johndoe
Beiträge: 414
Registriert: 31.12.2018, 12:57
Status: Prof. Dr.
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 80 Mal

Re: Fall Marvin Wildhage - rechtliche Konsequenzen?

Beitrag von johndoe »

flip hat geschrieben: ↑07.11.2020, 15:12 Jeder so wie er mag, wenn es denn hilft. Ich kann als Unternehmer aber nur folgendes empfehlen: Wer im Leben tatsächlich etwas geleistet hat, fliegt Business Class.
Ich hoffe mal, das ist Satire. Ansonsten kann ich mich kaum zurückhalten, um nicht die mal kurz die Corona-Pflegekräfte-Keule zu schwingen... Soll ja auch Leute geben, die wirklich was leisten/geleistet haben, was in unserer Gesellschaft nicht übermäßig monetär gewürdigt wird (klatschen reicht offenbar).
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag