Frist für Endabgabe abgelaufen

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janosch
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Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von janosch »

Moin.
Ich habe mich lange sehr schwer mit meiner Dissertation getan. Nach einigen Jahren ohne wirklichen Fortschritt habe ich im letzten Jahr endliche meine Disputation gehabt und musste „nur“ veröffentlichen. Aus verschiedensten Gründen hat sich das leider immer hingezogen und heute habe Jan die Mitteilung bekommen, dass die Frist für die Endabgabe erloschen ist und ich damit die Rechte aus der Promotion verliere.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Wie ist es da weitergegangen? Bin etwas verzweifelt und niedergeschlagen gerade...
Wilaminah
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Wilaminah »

Hallo Janosch,

Schritt 1: tief durchatmen! Das ist menschlich.

Schritt 2: Ich würde unverzüglich mit den Kontaktpersonen Kontakt aufnehmen (Promotionsbüro, Doktorvater/Mutter?), deine Situation erklären, deutlich machen, dass du ganz unbedingt die Dissertation publizieren möchtest und auch um Hilfe/ Empfehlungen bitten. Frag was du machen kannst, damit das doch noch ein gutes Ende findet. Erkläre deine Situation. Eine Pandemie hilft natürlich auch nicht gerade bei der Einhaltung von Fristen.

Ich habe so was noch nicht selbst erlebt, aber ähnliche Situationen. Meine Erfahrung mit verpassten Fristen etc. ist dass ganz oft eine Lösung gefunden werden kann, wenn man die Verantwortlichen direkt kontaktiert, sich wirklich bemüht, Interesse bezeugt, ehrlich über die Gründe des Versäumnisses ist etc. Wer hat denn wirklich Interesse daran, dass du die Promotion nicht zu Ende bringst? Die wollen doch alle, dass das klappt.

Ganz viel Erfolg!
Schneewittchen
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Schneewittchen »

Ich habe damit zwar auch keine Erfahrung, aber meistens ist es meines Wissens nach so, dass man vor Ablauf der Frist recht unbürokratisch / formlos einen Antrag auf Verlängerung einreichen kann. Wie das nun nach Ablauf der Frist ist, weiß ich nicht. Vielleicht ließe sich hier mit Verweis auf die Pandemiesituation noch eine kulante Lösung finden? Wie ist denn der Stand der Veröffentlichung? Wäre es in dieser Situation nicht am einfachsten, die Dissertation online über den Uni-Server zu veröffentlichen?

Auf jeden Fall dürfte es, wie von Wilaminah gesagt, wichtig sein, schnell aktiv zu werden und sowohl das Promotionsbüro als auch die Betreuer (zwecks Unterstützung) persönlich anzusprechen - schließlich hat niemand ein Interesse daran, dass all die Arbeit umsonst war. Vielleicht hilft auch ein Blick in die Promotionsordnung. In unserer ist z.B. aufgeführt, dass die durch das Promotionsverfahren erworbenen Rechte erst nach zweimaliger schriftlicher Mahnung für erloschen erklärt werden können.

Ich drücke die Daumen!
Wierus
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Wierus »

In so einem Fall so rasch wie möglich alle denkbaren Stellen zu Rate ziehen, und zwar der Reihenfolge nach DV/DM, Zweitprüfer, Drittprüfer, Dekan, Vertrauensdozent. Irgendjemand wird sich schon einschalten in den Prozess und das Schlimmste verhindern.

In der Disputation durchfallen ist schon extrem selten, aber ein Promotionsverfahren aufgrund dieser vergleichsweise unbedeutenden Veröffentlichungsbestimmung nicht zu bestehen, dürfte wirklich so gut wie nie vorkommen.

Deshalb: Wirklich rasch handeln, schnellstens aktiv werden. Notfalls die Arbeit einfach per Bibliotheksserver ins Internet hochladen, das ist meiner Meinung nach im Fall von akademischen Abschlussarbeiten ohnehin der beste Veröffentlichungsweg im Internet- bzw. Onlinezeitalter.

Viel Glück!
Nomen Nescio
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Nomen Nescio »

Wierus hat geschrieben: ↑04.09.2020, 14:29 In so einem Fall so rasch wie möglich alle denkbaren Stellen zu Rate ziehen, und zwar der Reihenfolge nach DV/DM, Zweitprüfer, Drittprüfer, Dekan, Vertrauensdozent. Irgendjemand wird sich schon einschalten in den Prozess und das Schlimmste verhindern.
Bei der Reihenfolge würde ich die Stelle, von der das Schreiben kam, ergo Prüfungsamt, oder wie immer dies bei euch benannt ist, zu allererst kontaktieren, freundlich-zerknirscht, bittstellerisch ohne kriecherisch zu werden. Niemand, du am allerwenigsten(!), will in diesem Prozess Befindlichkeiten, übergangen worden zu sein, erschaffen. Nach dieser Vorbereitung, einerlei, wie das Zwischenergebnis aussehen wird (ausser nat. es gäbe ein klares "Aber sicher, machen sie ..., und gut ist!"), die Liste von @Wierus "abarbeiten". Ob Vertrauensdozent vor oder nach DV/DM steht, hängt meiner Einschätzung nach von deinem Verhältnis zu DV/DM ab.
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Wierus »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑04.09.2020, 15:24 Prüfungsamt [...] zu allererst kontaktieren, freundlich-zerknirscht, bittstellerisch ohne kriecherisch zu werden.
Hm, das Prüfungsamt habe ich bewusst ausgelassen, weil dort meines Wissens rein garnichts wirklich entschieden wird und man dort kaum über Fragen wie eine Fristverlängerung verhandeln kann. Das Prüfungsamt folgt lediglich der Promotionsordnung. Einzig eine nachgereichte offizielle Fristverlängerung kann hier Abhilfe schaffen, am besten unterschrieben vom DV.
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Nomen Nescio »

An welcher Stelle war ich für dich unklar? Es geht nicht um Entscheidungen seitens des PA, lediglich darum, _nich unnötig Befindlichkeiten_ zu kreieren. Denn formal ist wohl gemäß PO mit der Fristverletzung ein Faktum geschaffen worden, das IMHO nicht mit einem Schreiben von DV/DM aus der Welt zu schaffen ist, wenn sich eine der maßgeblichen Stellen querlegt. Ich sehe die Situation des @TE nicht aussichtslos, solange man nicht irgendjmd auf die Füße tritt. Dann allerdings kann es sehr schwierig werden.
PS
DV/DM sind _formal_ mit Erteilung der Imprimatur aus dem Spiel.
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Wierus »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑04.09.2020, 16:19 An welcher Stelle war ich für dich unklar?
An der Stelle mit dem Prüfungsamt.
Sebastian
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Re: Frist für Endabgabe abgelaufen

Beitrag von Sebastian »

Ein Einwurf von mir:
Ich würde mal dringend einen Blick in die Promotionsordnung werfen, um den exakten Status zu überprüfen.
In meiner Referenz-PromO, derjenigen der jur. Fakultät Münster, ist z.B. die Verlängerung der Frist auf Antrag möglich. Ich wüßte nicht, weshalb die Verlängerung dann nicht auch einige Tage/Wochen rückwirkend verlängert werden sollte.

Bei einer anderen (strengeren) Fassung sollte man zumindest kurz checken, ob sich bei der Berechnung der Frist und/oder dem Zugang der Nachricht alles korrekt darstellt. Bei vielen anderen Fristen gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn man unverschuldet nicht zur Einhaltung in der Lage war. Ob/was in diesem Sinne unverschuldet ist, sollte man vorher fachkundig prüfen lassen. In solchen Fällen ist es manchmal günstiger, nicht zuviel zu "quatschen", sondern sich seiner rechtlichen Lage zu vergewissern und richtig formulierte Anträge zu stellen.
Von der Zielsetzung dient die Frist dazu, die Arbeit der Wissenschaft insgesamt zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise eine Befassung mit ihr, ggf. auch eine fachliche Überprüfung, zu ermöglichen. Dieses Schutzziel ist mit ein paar Wochen Verzögerung nicht verletzt, solange gesichert ist, dass sie nun aber wirklich flott erscheinen wird.
Bei dieser Konstellation würde ich auch auf Wohlwollen spekulieren würde - aber der eine Blick in die PromO könnte m.E. schon viel Klarheit schaffen.
Hattest Du denn eigentlich schon eine Druckfreigabe oder waren von den Gutachtern noch größere Überarbeitungen gewünscht, die jetzt noch anstünden?

Sebastian
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