Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

klausm
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von klausm »

Wierus hat geschrieben: ↑19.07.2020, 19:34 Also wenn es sich um die finale Version handelt, dann lass es gut sein. Schluss mit dem Gezeter: Einfach abgeben und durchschnaufen.
Und auch kein Blatt beilegen, wenn es über PA läuft. Oder? Mail schreiben? Ach jetzt werd ich doch wieder unsicherer.

Ich hoffe, das war jetzt auch die letzte Frage dazu... :/
Wierus
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von Wierus »

klausm hat geschrieben: ↑19.07.2020, 20:27
Wierus hat geschrieben: ↑19.07.2020, 19:34 Also wenn es sich um die finale Version handelt, dann lass es gut sein. Schluss mit dem Gezeter: Einfach abgeben und durchschnaufen.
Und auch kein Blatt beilegen, wenn es über PA läuft. Oder?
Nein, nur die fertige Diss abgeben (mitsamt den geforderten Formalia wie Führungszeugnis etc.pp versteht sich).
daherrdoggda
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von daherrdoggda »

Mein Betreuer hat das Ding einmal gelesen und ich hab die Aenderungen gemacht, und dann direkt eingereicht. Weitere Aenderungen auf Eigeninitiative hab ich ihm noch per email kurz erklaert, da gab es keine weitere Reaktion. Allerdings war das alles stilistischer Natur und nicht inhaltlicher.

Bei uns gab es nach dem Einreichen bei positiver Begutachtung keine Aenderungsmoeglichkeiten mehr, die eingereichte Version war die fertige. Nur bei einer Ablehnung konnte man sie neu einreichen.
MelchiorC
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von MelchiorC »

Ich denke, da die Diss ja Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit sein sollte, muss man nicht jeden Satz, den man schreibt, mit dem DV absprechen. Klar, die großen Linien usw. sollten schon abgesprochen sein, um nicht nach der Abgabe ein böses Erwachen zu erleben. Aber ich hätte jetzt nie wegen nem neuen Teilkapitel oder so meinen DV genervt.
N.B.: Ab nem gewissen Punkt bist du der Experte in deinem Forschungsgebiet. Und dann musst du entscheiden, welche Texte nötig sind, damit andre beim Lesen verstehen, was du sagen willst. Schlussendlich zählt bei der Begutachtung nicht, wie deine 5. Vorversion ausgesehen hat, sondern welche Arbeit du hier und heute konkret vorliegen hast.
Und wenn du unsicher bist: Schreib deinem DV ne Mail, wie ers haben möchte. Dann weißt du, woran du bist.
Wierus
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von Wierus »

daherrdoggda hat geschrieben: ↑20.07.2020, 01:32 Mein Betreuer hat das Ding einmal gelesen und ich hab die Aenderungen gemacht, und dann direkt eingereicht. Weitere Aenderungen auf Eigeninitiative hab ich ihm noch per email kurz erklaert, da gab es keine weitere Reaktion. Allerdings war das alles stilistischer Natur und nicht inhaltlicher.
Genau so ist es auch üblich. Und auch die Email im Nachhinein ist überflüssig, eher sogar noch von Nachteil, weil man so von selbst auf Dinge hinweist, die vielleicht nicht aufgefallen wären.

daherrdoggda hat geschrieben: ↑20.07.2020, 01:32Bei uns gab es nach dem Einreichen bei positiver Begutachtung keine Aenderungsmoeglichkeiten mehr, die eingereichte Version war die fertige. Nur bei einer Ablehnung konnte man sie neu einreichen.
Ja, das ist der Regelfall: "Abgabe" bedeutet Einreichen, "Einreichen" bedeutet 'rien ne va plus' - man muss auf die Gutachten warten.

Und diese Gutachten enthalten sehr oft - selbst bei der bestmöglichen Note - noch zahlreiche Verbesserungsvorschläge und v.a. inhaltliche "Auflagen". Das bedeutet: Man wird die Arbeit in den meisten Fällen so oder so kürzen und überarbeiten müssen. Es braucht also kein umständliches Gezeter mit Emails, Extrablättern oder mündlichen Hinweisen, weil Änderungen nach der Begutachtung ohnehin anstehen.

Das habe ich im Prinzip schon in meinem ersten Post geschrieben, aber irgendwie ist die Message beim Fragesteller nicht so wirklich angekommen.
daherrdoggda
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von daherrdoggda »

Bei uns waren die Gutachten erst nach der Verteidigung einsehbar, und die Diss konnte nach der Annahme nicht mehr veraendert werden.
Wierus
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von Wierus »

daherrdoggda hat geschrieben: ↑20.07.2020, 19:01die Diss konnte nach der Annahme nicht mehr veraendert werden.
Das heißt bei euch ist nach der Verteidigung definitv Sense, Schluss und Aus? Also die verteidigte Diss geht dann exakt so in den Druck bzw. wird in der eingereichten Fassung publiziert?
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Re: Abgabe: Deutliche Verbesserung gegenüber der Vorversion für Betreuer kommentieren?

Beitrag von daherrdoggda »

Ja, nach dem Einreichen ist die Diss abgeschlossen, und man kann nur noch im Vortrag bei der Verteidigung neues zeigen. Die Gutachten sieht man nur auf Antrag unter Aufsicht nach Abschluss der Promotion. Die Veroeffentlichung kann mit der Abgabe bereits erledigt sein, wenn man sie elektronisch einreicht oder sie mit bereits erschienenen Publikationen veroeffentlicht wurde.
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