Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

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Mary
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Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Mary »

Ich lese hier seit Jahren mit, nun habe ich selbst mal eine konkrete Frage:
Bisher war ich davon ausgegangen, dass ich trotz Stipendium (1550€) in der StEK einen Verlustvortrag für Werbungskosten, Haushaltsnahe Dienstleistungen, KK, Spenden usw geltend machen kann und habe alles gewissenhaft eingetragen. Nun ist mir durch ein Telefonat mit einem Mitarbeiter des FA aufgefallen, dass die bisherigen Bescheide keinen Verlustvortrag übernommen haben und er sagte mir, dass er das Stipendium als Einkommen berechnet und meine Werbungskosten etc. weit darunter sind, also nicht abzugsfähig sind. Ist das wirklich so? Wie handhabt ihr das in der Steuererklärung?
Wierus
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Re: Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Wierus »

Hm, schwierige Frage.
Sind Stipendien überhaupt steuerbar?

Offen gelassen hat das Finanzgericht die durch die Klägerseite aufgeworfene Frage, ob Zahlungen aus einem Stipendium eher mit den Versorgungsleistungen von Eltern zu vergleichen und damit bereits nicht steuerbar sind. Denn letztgenannte Zahlungen dienen ausschließlich der Finanzierung eines Studiums und werden nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder für Auftragsforschungsvorhaben geleistet. Somit entbehren diese einer Gegenleistung und stellen damit eine nicht steuerbare Vermögensmehrung dar. Im Ergebnis sind die Zahlungen keiner der sieben steuerlichen Einkunftsarten zuzurechnen und können somit die vorweggenommenen Werbungskosten des Studiums auch nicht mindern.

Zu beachten ist dabei jedoch, dass Zahlungen, die mangels Gegenleistung getätigt werden, als Schenkung i.S.d. ErbStG bewertet werden. Es handelt sich damit zwar nicht um einen einkommensteuerlich, aber um einen schenkungsteuerlich steuerpflichtigen Vorgang.

Gemäß der Darlegung des Finanzgerichts liegt jedoch keine freigebige Zuwendung vor, wenn das Stipendium aufgrund einer Satzung gewährt wird und damit an einen Zweck gebunden ist. Vorliegend hatte das vom DAAD zugewendete Stipendium den Zweck, akademische Beziehungen mit dem Ausland zu fördern, so dass kein schenkungsteuerlich relevanter Vorgang vorlag.
https://www.deubner-steuern.de/news/ein ... ndium.html
Sebastian
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Re: Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Sebastian »

Wierus
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Re: Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Wierus »

Mal ganz abgesehen davon: Sollte man sich mit einem derart üppigen Stipendium nicht voll in die Dissertation stürzen bzw. seine Forschung eifrigst vorantreiben anstatt sich mit irgendeinem viertrangigen Steuerkram zu beschäftigen?

Nur ein Gedanke am Rande...
Nomen Nescio
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Re: Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Nomen Nescio »

Als weiteren Gedanken am Rande sehe ich das Ausfüllen einer Einkommenssteuererklärung als ersten Schritts zum Abbruch einer Diss als deutlich überinterpretierend an.
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Mary
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Re: Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Mary »

Danke euch allen schonmal für die Antworten!

Als "viertrangigen Steuerkram" würde ich den Verlustvortrag jetzt nicht einschätzen. Das sind meistens tausende an Euros, die man dann hinterher - wenn man entsprechend mehr verdient - im Nachhinein angerechnet kriegt. Auch wenn es mit dem Stipendium nicht klappen sollte, kann ich das nur jedem ans Herz legen, das bisschen Recherche (Youtube Tutorial) zu investieren und die StEK richtig auszufüllen.
Wierus
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Re: Stipendium + Verlustvortrag in der StEK

Beitrag von Wierus »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑25.02.2020, 08:05 Als weiteren Gedanken am Rande sehe ich das Ausfüllen einer Einkommenssteuererklärung als ersten Schritts zum Abbruch einer Diss als deutlich überinterpretierend an.
Was an dieser Stelle auch keiner behauptet hat...
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