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Auskunft an Dritte durch Betreuer

Verfasst: 20.11.2019, 21:06
von orientphil
Ist es zulässig, dass in Unkenntniss des Promovierenden Auskünfte über den Stand der Promotion durch einen Betreuer an unbeteiligte Dritte ausgegeben werden? :?

Re: Auskunft an Dritte durch Betreuer

Verfasst: 20.11.2019, 22:09
von Sebastian
Diese - letztlich juristische - Frage scheint mir etwas zu allgemein gestellt, um leicht, korrekt und brauchbar beantwortet zu werden. Ein bißchen mehr Fleisch am Knochen wäre schon hilfreich, um die Sache einordnen zu können und hier nicht spekulativ alle denkbaren, möglicherweise gemeinten Konstellationen durchdeklinieren zu müssen.
Sebastian

Re: Auskunft an Dritte durch Betreuer

Verfasst: 21.11.2019, 20:59
von Zwonk
@orientphil: Mir ist der Sachverhalt auch nicht ganz klar. Nach meinem Sprachverständnis wäre das "Weitergeben von Informationen über den Stand der Promotion an Dritte" auch dann gegeben, wenn Dein DV beim Mittagessen einem Kollegen erzählt "ich denke, der orientphil wird im ersten Quartal 2020 einreichen". Und da ist mir nicht ganz klar, wieso er das nicht tun sollte :?

Re: Auskunft an Dritte durch Betreuer

Verfasst: 22.11.2019, 04:32
von Nomen Nescio
@Zwonk Recht flach argumentiert! Ich hätte von dir eine J-getunte Argumentation erwartet, dass der/die a priori "Unbeteiligte Dritte" durch die Information zu einem/-r a posteriori "Beteiligten Dritten" mutieren kann. Wie man/frau sieht, fällt es mir schwer, derartige Wischi-Waschi-Fragen ernsthaft zu betrachten. BTW was wäre der Mehrwert für @OP bei einem "Ja" bzw "Nein" in einem anonymen Forum? Ob "Fleisch am Knochen" oder "Butter bei de Fische", bei der Frage fehlt etwas. ;)

Re: Auskunft an Dritte durch Betreuer

Verfasst: 23.11.2019, 06:12
von orientphil
Ich bitte um Entschuldigung für die knappe Formulierung. Es geht konkret darum, dass Bekannte des Promovierenden, die in keiner Beziehung zu den Betreuern stehen, soll heißen sie haben noch nie voneinander gehört oder gesehen, sich telefonisch oder per Email an die Betreuer wenden und um Angaben zum Status der Dissertation (Einreichung, Diputationstermin etc.) bitten.

Re: Auskunft an Dritte durch Betreuer

Verfasst: 24.11.2019, 20:10
von Dell
Das ist schon eine komische Geschichte. Da sollte der Betreuer an den Doktoranden verweisen.
Aber Abgabetermin und Verteidigung sind doch kein Geheimnis. Da über die Zulässigkeit einer Auskunft zu debattieren hängt das ganze zu hoch auf und ich würde es auf sich beruhen lassen.