Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

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Marmeladenbaum
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Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

Beitrag von Marmeladenbaum »

Liebe alle - insbesondere promovierende Eltern oder Menschen mit juristischen Kenntnissen,

ich promoviere mit einem 65 %-Vertrag und bin bei einem Leibniz-Institut angestellt, wobei die Stelle von der VW-Stiftung finanziert wird. Letztes Jahr habe ich - während der Promotionszeit - ein Kind bekommen, und war nach der Geburt für insgesamt 7 Monate zu Hause in Elternzeit. Nun habe ich von Seiten des Instituts erfahren, dass mein Vertrag lediglich um 5 Monate verlängert wird, da die ersten beiden Monate offiziell Mutterschutz und nicht Elternzeit sind. Und auch die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt werden natürlich nicht an den Vertrag drangehängt. Insgesamt fehlen mir also 14 Wochen von meiner ohnehin schon knapp bemessenen Vertragslaufziet. Mein Mann hingegen hat ebenfalls 7 Monate Elternzeit genommen und bekommt diese voll an seinen Vertrag angehängt (er promoviert ebenfalls). Nun zu meiner Frage: Ist das rechtens? Ist das üblich? Kann ich irgendetwas dagegen tun? Mir ist klar, dass das Institut bzw. die Stiftung für die Mutterschutzmonate im Gegensatz zu der Zeit, in der ich Elterngeld erhalten habe, zahlen musste. Es ist aber anzunehmen, dass man das zusätzliche Geld von Seiten der Stiftung durchaus locker machen könnte. Mit welchen Argumenten könnte ich nun der Verwaltung entgegentreten, worauf könnte ich mich berufen?

Für Tipps und Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße, Annabell
Dell
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Re: Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

Beitrag von Dell »

Der Verwaltung kannst du nur entgegentreten falls es eine auf dich zutreffende Dienstvereinbarung gibt die diesen Fall in deinem Sinn regelt. Falls die für dich vorhandenen Personalmittel Reste aufweisen, sollten sie kulant sein und deinen Vertrag entsprechend verlängern. Leider ist es meist so, dass eher zu wenig als zu viel im Personalkostentitel ist. Geld das man nicht hat, sollte die Verwaltung auch nicht ausgeben.

Die Verwaltung ist auch nicht zuständig, bei der Stiftung eine Verlängerung und Finanzmittel zu beantragen. Das ist die Aufgabe von der Person die die Mittel eingeworben hat (falls die Stiftung solche Tatbestände vorgesehen hat).
liwona90
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Re: Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

Beitrag von liwona90 »

Hallo Annabell!
Eine Frage vorweg: Ist dein Vertrag ein "öffentlicher Dienst"? Also bekommst du TV-L / TVÖD 13 65%? Siehst du auf deiner Lohnabrechnung.
Wenn ja:
Im Grunde steht Mutterschutz über Elternzeit und es ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben, dass eine Arbeitnehmerin aus den gesetzlichen Vorgaben keinen Nachteil haben darf. Die 14 Wochen sind die, die du auf jeden Fall verlängert bekommen müsstest. Ist ja keine Krankschreibung in eigentlichem Sinne, sondern ein gesetzlich vorgegebener Zeitraum, in dem dir untersagt ist zu arbeiten, Verstöße dagegen kosten den AG viel Geld.

Weder das Leibnizinstitut noch die VW Stiftung sind auf den Kopf gefallen und wissen, dass Frauen auch 2019 Kinder bekommen. Daher gibt es normalerweise für solche Fälle extra Töpfe, um Vertragsverlängenrungen wegen Ausfall zu kompensieren - ebenso wie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Informier dich mal, wer Gleichstellungsbeauftragte/r ist. Soweit ich weiß ist die Gleichstellung eine der Grundlagen des TV-L. Schau mal in den Tarifvertrag, was du dort findest.
An der VW Stiftung scheint es jedenfalls nicht zu liegen: https://www.volkswagenstiftung.de/unser ... echtigkeit
zumindest offiziell sprechen sie davon, die Förderung flexibel zu gestalten. Klingt für mich ähnlich wie bei der DFG, bei der ich gute Erfahrung gemacht habe.

Anders sieht es aus, wenn du über ein Stipendium angestellt bist, das sich an einem 65% Vertrag "orientiert" ("... angelehnt an TVL 13"). Dann ist die Verlängerung möglicherweise Kulanz. Trotzdem würde ich auch da mal mit einem Gleichstellungsbeauftragten sprechen, denn wegen genau solcher Dinge gibt es diese Personen. Aber so wie du es schreibst, scheint es sich nicht um ein Stipendium zu handeln.

Mein Fall:
Meine DM hat über einen Projektantrag bei der DFG Mittel eingeworben, die unter anderem die Anstellung eines PhDs vorsieht, sowie Mittel für die Experimente, Räume etc ... Daraufhin wurde ich an der Uni eingestellt. Das Projekt ist für 36 Monate ausgelegt, ebenso wie mein Uni-Vertrag.
Jetzt war ich - wie du - 14 Wochen in Mutterschutz und weitere 3.5 Monate in Elternzeit, Insgesamt 7,5 Monate war ich nicht da, das Projekt ruhte.

Schon vor dem Mutterschutz hat meine DM bei der DFG einen Antrag auf "kostenneutrale Verlängerung" gestellt, da das Geld nicht abgerufen wurde, solange ich in MS und EZ war. Ich kann nicht zu 100% sagen, ob die Uni aus Haushaltsmitteln den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlt hat, oder ob das über die DFG lief. Mein Guess: Haushaltsmittel. Jedenfalls wäre dieser Antrag deutlich schwieriger geworden, wenn ich nur Teil eines größeren Projektes wäre und jemand meine Arbeit zu 100% hätte übernehmen müssen, jemand, der mich vertritt und "mein" Geld bekommt. Aber auch dann hätte man eine Lösung gefunden. Bei der Personalerin der Uni, die für unser Institut zuständig ist, werde ich 6 Wochen vor Ablauf meines ursprünglichen Vertrages einen Antrag auf Verlängerung wegen Mutterschutz und Elternzeit stellen. Mein vertrag wird dann taggenau um die Zeit meiner Abwesenheit verlängert. Das ist eine Regelung aus dem TVL.

Ich verstehe die Argumentation deiner Verwaltung - nämlich dass du während der 14 Wochen Geld gekostet hast. Aber so what, so ist das nunmal und jeder AG weiß das auch. Aber so oder so - es kann nicht sein, dass du für die EZ eine Verlängerung bekommst und für den MS nicht. Das gehört zusammen.
Frag deinen PI wegen der Verlängerung nochmal, sprich mit dem Gleichstellungsbeautragten des Leibniz-Institutes und sonst mit dem entsprechenden Beaftragten bei der VW Stiftung (dazu fordern sie ja direkt auf). Die 14 Wochen zu unterschlagen ist nicht okay!
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Re: Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

Beitrag von Nomen Nescio »

Generelle Zustimmung, nur ein paar Worte zur Klarstellung zu:
liwona90 hat geschrieben: ↑27.01.2020, 14:52 Ist ja keine Krankschreibung in eigentlichem Sinne, sondern ein gesetzlich vorgegebener Zeitraum, in dem dir untersagt ist zu arbeiten, Verstöße dagegen kosten den AG viel Geld.
Es gibt nmW kein generelles Beschäftigungsverbot. Dies richtet sich danach, unverantwortbare Gefahren für die werdene Mutter sowie das Ungeborene zu vermeiden. In erster Instanz hat der AG den Arbeitsplatz so (um)zugestalten, dass obiges erfüllt ist. Wenn dies nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, darf er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Gleiches Recht hat die zuständige Aufsichtsbehörde und der behandelnde Arzt nach Würdigung der individuellen Gesundheitslage.
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Re: Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

Beitrag von liwona90 »

Bitte Beschäftigungsverbot nicht mit dem Mutterschutz verwechseln. Die 6 Wochen vor der Geburt dienen dem Schutz von der Hochschwangeren und ihrem ungeborenen. Und da ist arbeiten erstmal verboten. Es heißt daher aus gutem Grund "Mutterschutz" und nicht "Beschäftigungsverbot".
Einzige Ausnahme seit der Novellierung 2018: die Schwangere darf in bestimmten Fällen auf die 6 Wochen vor der Geburt freiwillig verzichten. Dies muss von ihr ausgehen und darf jederzeit widerrufen werden. Sollte sie nachweisen können, dass der AG sie dazu gedrängt hat, muss dieser hohe Strafen fürchten. (z.B. eine eMail, in der er eine mögliche Vertragsverlängerung in Aussicht stellt, aber nur, wenn sie bis zur ersten Wehe weiter arbeitet).

Desweiteren greift der gesetzliche Mutterschutz nicht für Selbständige und Frauen in Fort- und Weiterbildungen sowie Studium. Diese dürfen ebenfalls entscheiden, an Seminaren, Vorlesungen, Schultagen und Prüfungen teilzunehmen.

Was die gesamte Schwangerschaft angeht hast du natürlich Recht, da gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Aber Annabell und ich bezogen uns immer nur auf die gesetzliche Mutterschtzrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Und solange sie angestellt ist, gilt der natürlich auch für Doktoranden. Nur beim Stipendium ist es anders, weil das als reine Fort-/Weiterbildung gesehen wird und kein Arbeitsverhältnis in dem Sinne ist.
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Re: Promotion mit Kind - Elternzeit - Vertragsverlängerung

Beitrag von Nomen Nescio »

Sorry, ich war missverständlich und wollte mich ausschliesslich auf den vorgeburtlichen Zeitraum der Mutterschutzfrist beziehen. Für diesen halte ich meine Aussage aufrecht. Hintergrund meines Wissens ist, dass meine Frau auf eben diesen Teil verzichtet hat. Es tauchte daraufhin eine Kollegin vom Betriebsrat auf, der gegenüber sie erklären musste, dass (bzw ob) dies ihr eigener Wille sei und nicht von etwaigen Wünschen des AG beeinflusst.
Insofern kann man mMn nicht von einem Verbot, sondern von einer Soll-Regelung sprechen.
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