240 Mio. EUR Nachausschüttungen der VG Wort für die Jahre 2012-2016 (und älter!)

Gesperrt
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

240 Mio. EUR Nachausschüttungen der VG Wort für die Jahre 2012-2016 (und älter!)

Beitrag von Sebastian »

Die VG Wort löst mit der diesjährigen Hauptausschüttung auch ganz erhebliche Rückstellungen auf, die sie für frühere Jahre wegen Streitigkeiten um die Verlegerbeteiligung gebildet hatte (zur Pressemitteilung der VG Wort)
Das hat zur Folge, dass in 2019 auch jene Autoren noch Geld erhalten können, die ihre Bücher in den Jahren 2012-2016 gemeldet haben.
Für Texte im Internet (METIS) reicht der Zeitraum sogar bis in die Jahre 2008 bis 2016 zurück.
Die Beträge sind nennenswert - nach meinem Eindruck für die meisten Jahre fast genau soviel wie die bereits früher ausgeschütteten Beträge.

Daher meine dringende Empfehlung an alle Autoren:
Stellt unbedingt sicher, dass die VG Wort Eure aktuellen Kontaktdaten und Bankverbindung hat!

Die VG Wort ermittelt von sich aus keine Adressen.

Aus der PM:
(...)
Dies führt zu einem sehr großen Kreis von Zahlungsempfängern (ca. 275.000 Rechtsinhaber) und zu einer ungewöhnlich hohen Gesamtausschüttungssumme (ca.240 Mio Euro.).
(...)
Die Überweisungen werden am Freitag, den 28.Juni 2019, ausgelöst. Die Schecks werden ebenfalls am 28.Juni2019 in die Post gegeben.Die VG WORT bittet nochmals alle Urheber um die Angabe ihrer Bankverbindung, da mittelfristig Zahlungen nur noch per Überweisung vorgenommen werden.T.O.M.-Nutzer können die erforderlichen Daten selbständig im Portal eingeben. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit der schriftlichen Übermittlung per Post (VG WORT, Abteilung Buchhaltung, Untere Weidenstraße 5, 81534 München) oder per Email (buchhaltung@vgwort.de)
Sebastian

P.S.: Wer noch keine Bücher veröffentlicht hat und vielleicht gar nicht weiß, was es mit der Verwertungsgesellschaft Wort und den von ihr gezahlten Vergütungen für jedes in Deutschland veröffentlichte Buch auf sich hat, findet Informationen im redaktionellen Teil!

P.P.S.: Für ältere Ausschüttungen (nicht die oben genannten!), die nicht an den Mann/Frau/Menschen gebracht werden konnten, gibt es übrigens auch bei der VG Wort die Möglichkeit einer Ego-Suche für nicht verteilte Einnahmen.
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

Re: Nachausschüttungen der VG Wort für die Jahre 2012-2016 (und älter!)

Beitrag von Sebastian »

*bump*
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

Re: 240 Mio. EUR Nachausschüttungen der VG Wort für die Jahre 2012-2016 (und älter!)

Beitrag von Sebastian »

Zur steuerlichen Behandlung speziell der Nachzahlung gibt es hier einen interessanten Beitrag: https://meedia.de/2019/07/04/viel-geld- ... ersteuern/

Kleinunternehmer müssen auch noch aufpassen, dass sie bei der Ausschüttung nicht über die Umsatzgrenze schießen und dadurch im Folgejahr u.U. in die Mühlen des Umsatzsteuerrechts geraten.

Gibt's hier schon Erfahrungen?

Sebastian
Nomen Nescio
Beiträge: 1500
Registriert: 31.05.2018, 17:29
Status: Dr. No
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: 240 Mio. EUR Nachausschüttungen der VG Wort für die Jahre 2012-2016 (und älter!)

Beitrag von Nomen Nescio »

An der Stelle hat man aus meiner Sicht wenig Gestaltungsspielraum, man bleibt unter 17,5k € (Umsatz!) oder halt nicht; die Ausschüttung liegt ja relativ früh im Geschäftsjahr). ;) Ich halte die KU-Regelung für insgesamt wenig reizvoll, besonders für die Zielgruppe. ;) Man zahlt die 19% ja auch auf Betriebsmittel, nicht nur auf Handelsware. Insgesamt eher nachteilig für die "durchschnittliche" Forumsbelegschaft mit Nebentätigkeit gew./freib. Art. Du hast ja keinerlei "Grauzone", in der der neue Laptop im Zweifel dem Betrieb zugeordnet wird. OK, genug der Seitenpfade bzw Gratwanderungen. :lol:
Sollte man gewerblich/freib. tätig sein ohne KU-Regelung (Die ist ja Opt-in IMHO), so sollte man sich mit VG W in Verbindung setzen und "brutto" Zahlung einfordern. IIRC erfordert dies Übermittlung der USt-ID an VG W. Ich bin mir nicht sicher, ob das den Postweg erfordert. (Graue Erinnerung, dass da mal was war. ;) )
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag