Ethikkommision

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Rayal
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Ethikkommision

Beitrag von Rayal »

Im Rahmen meiner Promotion habe die medizinischen Versorgungsprobleme (Prozess, Struktur und Behandlungsqualität) aus Patientensicht (Depression) dokumentiert und analysiert. Hierbei habe ich die qualitative Methode - Gruppendiskussionsverfahren- angewendet; die Auswertung der kritischen Gruppenmeinungen erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse( Mayring).

Vor der qualitativen Studie habe ich noch die personen Daten erhoben (Alter, Geschlecht, Stadium der Krankheit)


Laut der Ethikkommission (Bayerische Landesärztekammer) ist eine Qualitätssicherung oder anonyme Befragungen nicht beratungspflichtig.

Per E-Mail habe ich diese Nachricht von der Ethikkomission bekommen:

"...beratungspflichtig nach § 15 der Berufsordnung der Ärzte Bayerns sind medizinische Forschungsvorhaben am Menschen, bei denen personenbeziehbare Daten erhoben werden"
www.blaek.de (Ethik-Kommission – Studien – sonstige Studien).


Mein zweiter Gutachter habe bei der Prüfung meiner Arbeit darauf hingewiesen, dass "Geschäftsnummer und Datum des Ethikvotums genannt werden sollen. Ich habe aber keinen Ethikantrag gestellt, nachdem meine Studie als nicht beratungspflichtig beschrieben worden war.

Aus der Internetseite der Ethik-Kommission Bayern:
- Studienvorhaben mit anonymisierten Daten (keine Codeliste vorhanden, kein Personenbezug herstellbar) sind nicht beratungspflichtig
- Forschung: methodengeleitete Suche nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen, ist beratungspflichtig
- Qualitätssicherung (routinemäßige ärztliche Pflichtaufgabe, Kontrolle, Management, Sicherheit der momentan gängigen Praxis, Patientenversorgung) ist somit nicht durch eine Ethik-Kommission beratungspflichtig


Ich frage mich, wer in diesem Fall Recht hat. Gehört meine Studie zu dem Punkt " Forschung: methodengeleitete Suche nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen" ?
Wie würden Sie an meiner Stelle vorgehen?

Vielen Dank im Voraus
Dell
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Dell »

Vor der qualitativen Studie habe ich noch die personen Daten erhoben (Alter, Geschlecht, Stadium der Krankheit)
..beratungspflichtig nach § 15 der Berufsordnung der Ärzte Bayerns sind medizinische Forschungsvorhaben am Menschen, bei denen personenbeziehbare Daten erhoben werden"
Rayal
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Rayal »

Danke)
Wie ist dann mit dieser Behauptung
"eine Qualitätssicherung oder anonyme Befragungen sind nicht beratungspflichtig".
Nomen Nescio
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Nomen Nescio »

Ich versuche mich eurem "kondensierten Stil" halbwegs anzupassen:
Rayal hat geschrieben: ↑27.06.2019, 19:32 Danke)
Wie ist dann mit dieser Behauptung
"eine Qualitätssicherung oder anonyme Befragungen sind nicht beratungspflichtig".
Uninteressant, bis du "personenbeziehbar" (bewiesenermaßen?) entschärft hast. Anonym zählt nicht, falls die Sätze deanonymisierbar sind.
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Rayal
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Rayal »

Anonyme Befragung (aus dem Internet):
"Es werden keine Mitarbeiterdateien verwendet, also können Umfrageantworten nicht mit bestimmten Mitarbeiter/innen in Verbindung gebracht werden. Die Teilnehmer geben bei der Umfrage demografische Informationen an (z.B. Alter, Geschlecht, Beschäftigungsdauer, Stellenebene, Team)."
Grounded
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Grounded »

Rayal hat geschrieben: ↑27.06.2019, 19:32 Wie ist dann mit dieser Behauptung
"eine Qualitätssicherung oder anonyme Befragungen sind nicht beratungspflichtig".
Qualitätssicherung ist nicht beratungspflichtig, wenn sie als routinemäßige ärztliche Aufgabe betrieben wird. D. h. es geht dabei um ärztliche Praxis, nicht um Forschung. Vermutlich will man den Ärzten das Erfülen ihrer Pflichtaufgabe nicht unnötig verkomplizieren.
Bei qualitativer Forschung steht die Gefahr einer Wiedererkennung anhand bestimmter Merkmale im Raum. Hier ein Link zum Thema: https://www.forschungsdaten-bildung.de/ ... t-nr-1.pdf
--> spricht beides für Beratungspflicht
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Nomen Nescio »

Rayal hat geschrieben: ↑27.06.2019, 22:23 Anonyme Befragung (aus dem Internet):
"Es werden keine Mitarbeiterdateien verwendet, also können Umfrageantworten nicht mit bestimmten Mitarbeiter/innen in Verbindung gebracht werden. Die Teilnehmer geben bei der Umfrage demografische Informationen an (z.B. Alter, Geschlecht, Beschäftigungsdauer, Stellenebene, Team)."
google brauchte geschlagene 0,56 sec um als Quelle (nach 1. Verständnis) einen Umfrage- und "xperience management"-Dienstleister zu identifizieren. Das Zitat bezieht sich auf eine unternehmensinterne "anonyme" Umfrage. Und dabei soll sich "47, weibl, 20 Jahre im Unternehmen, Ebene 23 3/4, Team 'Bravo' " anonymisiert fühlen, weil keine Mitarbeiterdateien eingebunden sind? Ich mache einen schnellen Schritt zur Seite, weil hier gleich einige Roflcopter starten. Das ist für eine(n) 6j mit smartphone personalisierbar, und jede Ethikkommission haut dir diesen Ansatz um die Ohren, bevor du "... aber im Internet ..." sagen kannst. Möglicherweise versteht die für dich/deine Studie zuständige Ethikkommission (Bayerische Landesärztekammer) unter Anonymität etwas anderes als ein Dienstleister, der ein Produkt in dem Bereich vertreibt.
Rayal hat geschrieben: ↑26.06.2019, 23:47 Mein zweiter Gutachter habe bei der Prüfung meiner Arbeit darauf hingewiesen, dass "Geschäftsnummer und Datum des Ethikvotums genannt werden sollen. Ich habe aber keinen Ethikantrag gestellt, nachdem meine Studie als nicht beratungspflichtig beschrieben worden war.
An der Stelle wusste ich nicht (mehr), was dein Problem ist. Du hast dein Vorhaben bei der Ethikkommission vorgestellt, inkl. Datenerhebung, Verarbeitung und Methode. (?) Als Antwort kam, dass deine Studie/Diss nicht beratungspflichtig ist (Was heisst an der Stelle "nachdem meine Studie als nicht beratungspflichtig beschrieben worden war"?) . Leg deinem ZG den Schriftverkehr vor und das sollte es gewesen sein.
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
Rayal
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Re: Ethikkommision

Beitrag von Rayal »

Danke für Deine Antwort


Mich qäult die Frage, was personenbezogene Daten bedeutet ??

Wikipedia
"Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind. In der Praxis fallen darunter also sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten."


Beispiel:
Mann, 22 Jahre alt, leichte Deprssion
Ist das eine personenbezierbare Info?


Laut der Etikkomission sind medizinische Forschungsvorhaben, bei den personenbezierbare Daten erhoben werden, beratungspflichtig. Eine Qualitätssicherung oder anonyme Befragungen sind nicht beratungspflichtig



Ich mache keine mdeizinische Studie, sondern ich untersuche die Patientenversorgung

Pro:
-Anonyme Befragung der Probanden in Gruppen; keine persönliche Meinung
Gegen:
-Alter (Z.b. zwischen 30-40 waren 5 Probanden; keine genauen Angaben; Stadium der Krankheit: Z.b. im Stadium 1-3 waren 7 Pat usw)

Ich werde auf jeden Fall alle E-Mails vorlegen :)
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