1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

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Nanami
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1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Nanami »

Moin Ihr,

Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen...
Hatte neulich ein Bewerbungsgespräch auf eine 65%-Stelle (PhD), die über 3 Jahre laufen soll.
Nun ist es so, dass der Prof im Gespräch sagte, dass, wenn ich genommen werde, der Vertrag aber vorläufig auf 1 Jahr laufen soll, als Sicherheit für ihn, sie machen das wohl immer so mit Promotionsstellen.
Ich fand das recht merkwürdig, fragte da nochmal nach, was dann passiert, wenn das Jahr abgelaufen ist, ob ich dann einen neuen bekomme - er meinte, dass danach der Vertrag einfach verlängert wird.

Meine Frage an euch ist nun - ob ihr das so kennt, also ob das normal ist?
Und: Ich habe gesehen, dass man als Doktorand ohne einschlägige Berufserfahrung auf der Stufe 1 (Einsteiger) anfängt, nach einem jahr aber um eine Stufe aufsteigt auf die 2, dass es aber wichtig ist, dass man vorher einen Vertrag hatte, der mdst. 1 Jahr durchgehend war.
Wie wäre das nun im Falle dieses 1jahres-vertages? Würde ich danach auch um eine Stufe aufsteigen, wenn a) der Vertrag verlängert wird oder b) ein neuer Vertrag aufgesetzt werden würde? Würde ich dann auch eine Stufe aufsteigen, ergo eine Gehaltserhöhung bekommen?

Gibt es hier Leute, bei denen das auch so war?


Viele liebe Grüße an Alle die das hier lesen :)
Nanami
Dell
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Dell »

Ja, du steigst eine Stufe auf, egal ob Verlängerung oder ganz neuer Vertrag. (Du nimmst deine Stufen in der Wissenschaft immer mit, auch wenn dazwischen bis zu 1 Jahr keine Anstellung im öffentlichen Wissenschaftsbetrieb war).

Ich kenne einige Gruppen, die generell mit einem Jahresvertrag bei Doktoranden und Postdocs anfangen und ich halte das auch für sinnvoll.
Du solltest nur klären, dass Mittel für mindestens 3 Jahre vorhanden sind, wobei dies bei Doktorandenstellen im Normalfall gegeben ist.
Geuer
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Geuer »

@Dell: Darf zur Stufenmitnahme nur maximal ein Jahr Pause im dt. Wissenschaftsbetrieb eingelegt worden sein? Ich hab bisher angenommen, dass die Stufen immer mitgenommen werden, egal wieviel Zeit dazwischen liegt. Liege ich also falsch? Und wie wird das dann geregelt? Fängt man dann wieder bei null an?
flip
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von flip »

Das wäre mir jetzt komplett neu und ja bedeuten, dass Berufserfahrung "verfällt". Ganz im Gegenteil, die Berufserfahrung, sofern sie denn einschlägig ist, wird auch von außerhalb des Wissenschaftsbetriebes anerkannt.


Das, was der Prof sagt ist meines Wissens nach nicht rechtens, da er gegen die aktuellen Regelung des WissZeitVG verstößt, wonach anfängliche Einstellungen zur Qualifizierung mindestens zwei Jahre Laufzeit haben müssen. Du darfst deinemzukünftigen Chef gerne den Sinn von "Probezeit" erklären. Darauf hat er nämlich ein Anrecht.
Nanami
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Nanami »

super, ich danke dir!
ja, ich schätze es sind 3 jahre, die finanziert sind, werde es aber nochmal klären :)
Nanami
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Nanami »

danke flip. Ja, an die Probezeit-Regelung hatte ich auch gedacht, daher hat mich das auch so verwirrt. Finde es wie gesagt recht merkwürdig.
flip
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von flip »

Mal abgesehen davon, dass es überhaupt keinen Sinn ergibt, was der Prof dort tut. Denn die Stelle ist ja nur für drei Jahre finanziert. Das heißt, isoliert betrachtet würde er ein Problem bekommen, wenn denn danach jemand neues eingestellt wird. Oder anders ausgedrückt, wieso sollte das damit verbundene Risiko niedriger sein, als dich dann zwei Jahre weiter zu beschäftigen?

Klingt nach Max-Planck-Durchlauferhitzer oder ähnliches, wo viele Projekte durchgeschleust werden und man daher diese Freiheit hat. Wäre ich vorsichtig mit.
kal-el
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von kal-el »

Ist bei "uns" leider auch gerade Gang und Gäbe, die Stellen sind da, egal, ob von der Fakultät finanziert oder über Drittmittel (!), aber die neuen bekommen nur ein Jahr, die "alten" nach der 1. Runde auch wieder nur ein Jahr. Mir tut das immer sehr leid, sehe das aktuell an einer Kollegin, die viel investiert, das erste halbe von einem Jahr ist schon um und der "Chef" erklärt ihr jeden zweiten Tag: naja, falls Sie verlängert werden.... wie soll man sich da entwickeln? Sie wird von reiner Angst getrieben und erzählt jedem, der es hören will oder nicht, was sie alles macht und kann....
es ist ihre erste Stelle an der Uni und sie ist voll der Spielball.
Dell
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Dell »

@flip
Der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung ist sehr eng gefasst. Für jemanden der tatsächlich einschlägige Erfahrung außerhalb gesammelt hat, endet die "muss"-Anrechnung trotzdem bei Stufe 3, egal ob sie/er 20 Jahre Erfahrung hat.
Bei Wissenschaftlern im Wissenschaftsbetrieb gibt es die nette Regelung, dass Stufen immer mitgenommen werden (würde ansonsten der Mobilität entgegenwirken).
Aber aus meiner Sicht greift eine schädliche Unterbrechung von 1 Jahr dann trotzdem ein. Da könnte ich aber falsch liegen. Auch gibt es meines Wissens keine Entsprechung dieser Regel außerhalb des TVL, womit man bei außeruniversitären Forschungsinstituten konfrontiert sein könnte.
Ungeachtet dessen kann der Arbeitgeber Zeiten anrechnen und macht das auch oft. Aber ein Anspruch besteht halt nicht.
Dell
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Re: 1-Jahresvertrag für PhD-Stelle - und Gehaltserhöhung bei Verlängerung?

Beitrag von Dell »

Nanami hat geschrieben: ↑17.02.2019, 12:22 danke flip. Ja, an die Probezeit-Regelung hatte ich auch gedacht, daher hat mich das auch so verwirrt. Finde es wie gesagt recht merkwürdig.
Das WissZeitVG schreibt keine Mindestvertragsdauer vor (wobei es der Qualifikation angemessen sein sollte). Aber es gibt auch noch TzBfG um Verträge zu konstruieren. Oft genug werden Stellen aus Schnippseln zusammengebastelt um den Laden effizient am laufen zu halten.

Eine Befristung auf initial 1 Jahr sollte dich nicht abschrecken. Du erwartest ja gute Arbeit abzuliefern und somit weiter beschäftigt zu werden. Wenn es nicht gut läuft ist es besser zu gehen anstatt an einer Stelle festzukleben.
@flip: Lieber werde ich doch einen Minderleister nach 1 Jahr los und finanziere jemanden neuen ein drittes Jahr quer als nochmal 2 Jahre Geld unnütz zu verbrennen.
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