Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

IvyMae
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Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von IvyMae »

Hallo zusammen!

Ich habe es geschafft, Disputation bestanden - kaum zu glauben, dass es (fast) vorbei ist. Nur fast. Jetzt geht es an die Veröffentlichung.

Ich brauche meinen Titel so schnell wie möglich, weil ich eine Postdoc-Stelle antreten werde und damit auch mehr Gehalt erhalte.

Daher werde ich meine Dissertation online bei der Universitätsbibliothek veröffentlichen (ich weiß, nicht sehr fancy, aber das geht schneller - außerdem werde ich noch einige Paper daraus veröffentlichen, diese werden eher in der academia beachtet als eine klassische Monographie...)

Ich habe kumulativ promoviert: einige Paper sind bereits veröffentlicht, andere werden noch veröffentlicht. Meist sind es open access Beiträge, daher mache ich mir bei den Rechten keine Gedanken. Bei den anderen habe ich bereits die Rechte (der Beitrag war ein Jahr gesperrt für eine weitere Veröffentlichung).

Nun meine Frage:

ich werde noch Paper veröffentlichen (in einer anderen Version als in der Diss, dennoch ähnlich). Kann ich trotzdem die Diss hochladen, oder wird es Schwierigkeiten geben mit den zukünftigen Veröffentlichungen?

Jeder Kommentar und jeder Hinweis hilft mir weiter....

Danke an alle!
flip
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von flip »

IvyMae hat geschrieben: ↑15.02.2019, 12:05 Ich brauche meinen Titel so schnell wie möglich, weil ich eine Postdoc-Stelle antreten werde und damit auch mehr Gehalt erhalte.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass für die Anstellung der Termin der Disputation entscheidend ist?

Wenn du kumulativ promovierst, ist doch der Sinn, dass du Fachzeitschriftenbeiträge publizierst. Gemäß deiner Logik würdest du mit dem Hochladen der Diss dein Recht auf Publikationstätigkeit verwirken.

Hä?
IvyMae
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von IvyMae »

Ich brauche aber die Urkunde - und die bekomme ich erst, wenn ich die Paper (auch die veröffentlichten), wie die unveröffentlichten der Uni Bib gebe/hochlade....
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Nomen Nescio »

Ich tappe ein wenig im Nebel.
IvyMae hat geschrieben: ↑15.02.2019, 14:41 Ich brauche aber die Urkunde - und die bekomme ich erst, wenn ich die Paper (auch die veröffentlichten), wie die unveröffentlichten der Uni Bib gebe/hochlade....
(Hervorhebung von mir)
Grundlage der Beurteilung sind die veröffentlichen Einzelartikel, evtl die "kumulierte Fassung". (Es gibt mW derzeit keinen fakultätenübergreifenden Standard.) Ich lasse sämtliche, mir einfallenden Fragen bzg open access und peer review Forderung an Einzelartikel ungefragt, aber wie zum Henker kann ein noch nicht veröffentlichter Artikel für die Ausstellung der Urkunde gefordert werden. ;)
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Wierus »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑15.02.2019, 15:11wie zum Henker kann ein noch nicht veröffentlichter Artikel für die Ausstellung der Urkunde gefordert werden. ;)
Bei uns z.B. sind für kumulative Promotionen noch weitere 60-80 Seiten als Zusammenfassung bzw. "roter Faden" des Forschungsprojekts vorgeschrieben. Vielleicht meint er ja das?
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Nomen Nescio »

@Wierus Das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen, denn welcher Art rechtliche Probleme sollten dabei auftreten können? Dem beschriebenen Verlauf nach, reden wir über bereits erteilte Imprimatur!
Dass die PO fordern soll, neben der zusammengeführten Fassung auch die Einzelpaper hochzuladen, wäre ein weiterer zu hinterfragender Punkt, denn dass die Rechte dafür im Einzelfall möglicherweise gar nicht vorliegen, sollten Verfasser einer PO in Betracht ziehen. ;)
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von daherrdoggda »

Ich denke, es ist andersrum: Nehmen Journals noch Daten an, die als Dissertation schon publiziert sind?
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von BieneSumSum »

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Du: PostDoc Stelle fängt bald an und Titel muss schnell her. Ganz so einfach wie Du das planst, wird das nur leider nichts. Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:

1) Du darfst Deine kumulative Diss erst dann online veröffentlichen, wenn alle Einzelbeiträge (Paper) veröffentlicht sind. Ansonsten gelten die Paper mit der Online-Bereitstellung Deiner Diss als veröffentlicht und dürfen nirgendwo mehr zur Veröffentlichung eingereicht werden (Teufelskreis :roll:).

2) Ich gehe mal davon aus, dass Du auch einen zusammenfassenden Beitrag (bei uns nennt man das Dachbeitrag) schreiben musstest, in dem die Einzelbeiträge inhaltlich in Zusammenhang gebracht werden. DIESEN Dachbeitrag musst Du veröffentlichen, die Einzelbeiträge vermutlich eher nicht.
Das müsste irgendwo in der Promotionsordnung oder in irgendeiner Richtlinie zur Online-Veröffentlichung von Dissertationen an Deiner Uni geregelt sein. Dort müsste drinstehen, ob die Einzelbeiträge online bereitgestellt werden müssen oder ob Du davon befreit werden kannst (z.B. bei Copyright-Restriktionen). Ggf. kann Dir auch einer von der Unibibliothek weiterhelfen.

Die ganze Problematik versuche ich zu umgehen, indem ich die Abgabe meiner Diss nach hinten verschoben habe, bis die Paper alle durch sind. Auch mein Doktorvater hat mir dazu geraten, da das Verfahren dadurch schneller abgeschlossen werden kann. Die Diss frühzeitig abzugeben, bedeutet nicht immer zwangsläufig, dass man den Titel schneller hat, wenn man noch auf die Veröffentlichung von Paper angewiesen ist (so wie das bei Dir nun der Fall ist).
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Nomen Nescio »

daherrdoggda hat geschrieben: ↑16.02.2019, 00:49 Ich denke, es ist andersrum: Nehmen Journals noch Daten an, die als Dissertation schon publiziert sind?
Sicherlich kann auch dies ein Problem sein, aber bei einer bereits begutachteten und per Disp "zwischenabgeschlossenen" Diss, sehe ich diese Richtung hier nicht als gegeben. ;) Ich kenne wohl die Klausel, dass Journale die Zweitnutzung als Teil einer DIss absegnen, bei reiner Wiederveröffentlichung aber deutlich restriktiver eingestellt sind. OP schrieb für einen Artikel von einer Sperrfrist.
BieneSumSum hat geschrieben: ↑16.02.2019, 00:56 1) Du darfst Deine kumulative Diss erst dann online veröffentlichen, wenn alle Einzelbeiträge (Paper) veröffentlicht sind.
Nach meinem Verständnis ist dies die natürliche Reihenfolge bei einer kumulativen Diss. ;) Mitunter wird "veröffentlicht sind" durch Vorliegen der Annahme durch ein Journal ersetzt.
BieneSumSum hat geschrieben: ↑16.02.2019, 00:56 1)Ansonsten gelten die Paper mit der Online-Bereitstellung Deiner Diss als veröffentlicht und dürfen nirgendwo mehr zur Veröffentlichung eingereicht werden (Teufelskreis :roll:).
"Dürfen" scheint mir fraglich gewählt, ansonsten sehe ich es ebenso, ... mit Ausnahme diverser "You pay, we publish" Produkte. ;)
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Wierus »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑15.02.2019, 22:42 @Wierus Das kann ich mir in dem Fall nicht vorstellen, denn welcher Art rechtliche Probleme sollten dabei auftreten können? Dem beschriebenen Verlauf nach, reden wir über bereits erteilte Imprimatur!
So wie ich das verstanden habe will der/die TE die restlichen Diss-relevanten Beiträge nachher kommerziell "verwursten", demnach wäre auch eine für den Abschluss des Diss-Projekts obligate Zusammenfassung ebenfalls in einem Verlag zu publizieren. Eben das könnte dann zu Konflikten mit dem jeweiligen Verlag führen, wenn so ein Text bereits als Teil der Diss im Inet herumschwirrt.
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