Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Geuer
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Geuer »

Ich fange auch bald eine Postdoc-Stelle im Ausland an (USA). Die Verteidigung ist erst knapp drei Wochen her. Da ich ganz klassisch eine Monographie über einen Verlag veröffentlichen muss/möchte, wird die tatsächliche Veröffentlichung, wenns schnell geht, Ende diesen Jahres, voraussichtlich aber sogar erst nächstes Jahr stattfinden. Ich hab zwar mein vorläufiges Promotionszeugnis erhalten, doch das endgültige erhalte ich natürlich erst nach der Veröffentlichung.

Ich hab meinem künftigen Arbeitgeber diese (typisch deutschen!?) Regelungen in einer kurzen E-Mail erläutert und mein vorläufiges Promotionszeugnis für den bürokratischen Nachweis angehangen (auch mit expliziter Mitteilung, dass das richtige Zeugnis frühestens in einem Jahr kommt, das aber kein Problem sein sollte, da das vorläufige Promotionszeugnis ein gültiges (!) Dokument darstellt). Als Rückmeldung kam nur, dass das wohl so in Ordnung gehe. Relevant für sie sei, dass die Disputation vor Stellenantritt erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Ihr solltet also beide, IvyMae und BieneSumSum, noch mal schauen, ob das bei euch nicht auch so geht. Dann spart ihr euch viel Stress, könnt die Stelle schon mal antreten und dann noch immer in Ruhe schauen, inwiefern ihr in nächster Zeit online oder offline veröffentlichen wollt.
Jack24
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Jack24 »

Ich sehe überhaupt keine Probleme. Entweder, ein paper ist bereits von einer Zeitschrift publiziert worden, dann greifen die Copyright Richtlinien der Zeitschrift, die regelmäßig vorsehen, dass man papers in Dissertationen verwenden darf. Die förmliche Erlaubnis kann man online erhalten. Oder das Manuskript ist erst eingereicht, angenommen, im Druck etc, dann kann man das eingereichte Manuskript in der Diss wiedergeben. Viele Journale erlauben ja auch die Platzierung des eingereichten Manuskripts auf Uni-eigenen Servern, der eigenen Homepage, Researchgate etc. Oder, das Manuskript wurde noch nicht eingereicht. Dann wird es darauf ankommen, ob die anvisierte Zeitschrift Preprints erlaubt. Wenn das der Fall ist gibt es auch keine Probleme.
Zu Verlagspublikationen, die hier erwähnt wurden: Die spielen bei Diss. im MINT-Bereich kaum eine Rolle, erst Recht nicht bei kumulativen Diss. Vorgeschrieben ist das schon gar nicht. Meine kumulative Diss. wurde noch von der Bibliothek auf Microfiches "publiziert". CDs oder 20 gebundene Exemplare wären auch möglich gewesen. Das scheint etwas aus der Mode gekommen zu sein. :)
Dell
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von Dell »

Hallo
Hast du mal geschaut, ob deine Uni es erlaubt die Diss mit einem Embargo zu belegen (machen eigentlich alle), so dass sie erst nach der Verwertung öffentlich zugänglich wird?
D.h. du kopierst deine Artikel und unveröffentlichten Manuskripte rein, gibst das ab zum Abschluss der Promotion, aber frei zugänglich wird es erst in ein paar Jahren.
daherrdoggda
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Re: Veröffentlichen bei kumulativen Promotionsverfahren

Beitrag von daherrdoggda »

Ich hab damals bei der Abgabe ein paar Artikel schon publiziert gehabt und noch ein paar in Revision oder noch nicht eingereicht. Fuer die Bewertung war entscheidend, dass ich schon Publikationen hatte. Die noch nicht fertigen Artikel hab ich in der Diss als vorlaeufige Daten eingearbeitet. Als die Artikel dann Monate spaeter fertig publiziert waren, sahen die Daten darin etwas anders aus, weil es ja noch zusaetzliche Experimente zwischen Diss und paper gegeben hat, und Abbildungen und Text in der Diss noch unfertiger waren. Ich erinnere mich auch, dass die Journals irgendwo in ihren Regelungen Hinweise darauf hatten, dass Daten, die nur in Dissertationen verwendet wurden, als noch unveroeffentlicht gelten koennen. Zugaenglich war die Diss dann letztendlich auch nur ueber die Bibliotheken, nicht online.
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