Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

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Eyeyanina
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Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von Eyeyanina »

Hallo zusammen,
meine Disputation ist durch, die Bücher sind veröffentlich, der Verlagsvertrag und die Belegexemplare sind der Uni vorgelegt worden. Die Universitätsbibliothek hat die Belegexemplare als "ok" befunden, der Beleg wurde an die Uni geschickt. Jetzt steht die Terminvergabe an, an der ich die Urkunde ausgehändigt bekomme. Ich habe in der Promotionsordnung geschaut, aber hier wird kein Zeitraum angegeben, innerhalb dessen die Urkunde spätestens übergeben werden muss. Den Rahmen würde ich aber gerne kennen, fall es ihn gibt.

Meine Fragen:
1) Wie lange hat es von der Verlagsveröffentlichung bis zur Urkundenübergabe bei euch gedauert?
2) Kennt jemand einen gesetzlichen Rahmen, innerhalb welchen Zeitraums das passiert sein muss?
3) Gab es hier bei irgendwem Probleme? Falls ja, wie habt ihr sie gelöst?

Danke für eure Einschätzungen
Eyeyanina
flip
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von flip »

Mir scheint, du bist ein ungeduldiger Mensch. ;)

Es handelt sich hierbei, ähnlich der Beantragung eines Reisepasses, um einen reinen Verwaltungsakt. Dadurch gibt es auch keine gesetzlichen Fristen. Kann sein, dass so etwas in der Prüfungsordnung erwähnt wird, aber wenn der Dekan unterschreiben muss und das Dokument genau dann auf seinem Schreibtisch landet, wenn er/sie zwei Wochen im Urlaub ist, dann ist es halt so... :lol: Es gibt ja auch Fakultäten die bestimmte Stichtage (bspw. einem im Quartal) für die Aushändigung haben.
Bei mir hat es damals ziemlich lange, ca. sechs Wochen, gedauert. Bei anderen kam die Urkunde schon nach zwei Wochen.

Rechtliche Gründe kann es nicht mehr geben, da 1. das Promotionsverfahren gar nicht erst eröffnet worden wäre (das prüft der Promotionsausschuss). Du kannst aber nach einem Monat mal im Sekretariat der Fakultät nachfragen, bei welcher unterschriftspflichtigen Person das Dokument gerade liegt.
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von daherrdoggda »

Bei mir waren es ca. 6-7 Wochen
trustmeIamajedi
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von trustmeIamajedi »

Meine Urkunde war auf den Tag des Verteidigungstermins ausgestellt. Bei Abgabe der entsprechenden Nachweise für die Veröffentlichung konnte ich die Urkunde daher direkt und ohne Wartezeit in Empfang nehmen.

Mein Tipp: Im Sekretariat des Dekanats anrufen und freundlich nachfragen. Dort sitzen auch nur Menschen... und die freuen sich, wenn eine Akte geschlossen werden kann... :wink:

edit: zwischen Verteidigung und Empfang der Urkunde lagen etwa 4 Monate
flip
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von flip »

trustmeIamajedi hat geschrieben: ↑28.01.2019, 12:25 Meine Urkunde war auf den Tag des Verteidigungstermins ausgestellt.
Ist das nicht immer so?
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von Nomen Nescio »

Ich kenne es nicht anders. ;) Mancherorts wird die Urkunde direkt nach erfolgreicher Verteidigung überreicht, lediglich den Grad darf der/die frisch Promovierte nicht tragen bis die letzte Formalie erfüllt wurde. ;)

Zu den Fragen:
1) knapp 3 Wochen, Bescheinigung über Veröffentlichung hätte es nicht mehr zum nächsten Termin geschafft, der im Semester alle 14 Tage stattfindet. Das technische All-In-Minimum liegt bei uns bei ca 10 Tagen.
2) Nein, aber niemand will "Altpapier" horten. ;)
3) Das einzige Problem war Ungeduld, dafür ist Warten üblicherweise die Lösung. ;)
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flip
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von flip »

Nomen Nescio hat geschrieben: ↑28.01.2019, 15:28 Ich kenne es nicht anders. ;) Mancherorts wird die Urkunde direkt nach erfolgreicher Verteidigung überreicht, lediglich den Grad darf der/die frisch Promovierte nicht tragen bis die letzte Formalie erfüllt wurde. ;)
Nanu? Die Urkunde ist doch der Nachweis für die Führung und damit auch die letzte Formalie.
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von Nomen Nescio »

Sorry wg. meiner "sloppy" Formulierung, ich bezog mich u.a. auf https://www.uni-muenster.de/imperia/md/ ... trag05.pdf (§13)
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Re: Zeitraum bis Übergabe der Promotionsurkunde nach Veröffentlichung (gesetzlicher Rahmen)

Beitrag von Sebastian »

Ist die Dissertation veröffentlicht, so sind die Promotionsleistungen erbracht. Es wird eine Promotionsurkunde ausgestellt. Die Urkunde enthält den Titel der Dissertation und die Gesamtnote der Promotion. Sie wird auf den Tag der letzten mündlichen Prüfung datiert, von der Dekanin/vom Dekan eigenhändig unterzeichnet und der Bewerberin/dem Bewerber übergeben. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde
erhält sie/er das Recht, den Doktorgrad zu führen.
..sagt die PromO "meines" Referenzbereiches ;-)
Zusätzlich noch mit dem Bonbon, dass man zu dem in der PromO genannten Termin nur eine beglaubigte Abschrift bekam, weil die Originalurkunden, in DIN A 3, gesiegelt und gerollt, in einer Feierstunde der Fakultät (einmal jährlich) überreicht werden.
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