VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

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Sebastian
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VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

Beitrag von Sebastian »

Turnusmäßig mache ich hier wieder darauf aufmerksam, dass allen Autoren, die ein gedrucktes Buch - wie z.B. eine Dissertationsschrift - oder Aufsätze in gedruckten Fachbzeitschriften veröffentlicht haben, neben den eher seltenen Einnahmebeteiligungen des Verlages in jedem Fall eine einmalige Zahlung der Verwertungsgesellschaft Wort zusteht. Für ein "Norm-Buch" geht es hier üblicherweise um 900 Euro, dieses Jahr waren es sogar 1.800 EUR!
Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie man sich vernünftig meldet, steht im redaktionellen Teil unter VG Wort.

Außerdem - und davon insgesamt unabhängig - gibt es vergleichbare Ansprüche auch für Texte, die man im Internet ohne Bezahlschranken veröffentlicht hat. Dieses Thema läuft bei der VG Wort unter dem Stichwort "Texte im Internet". Die Beträge pro Text sind dort zwar wesentlich geringer, dafür werden sie aber in jedem Jahr neu ausgeschüttet, in dem die Mindestzugriffszahl erreicht wird.

Für alle die schon teilnehmen:
https-Umstellung?
Falls Ihr - z.B. wegen der DSGVO - Eure Webseiten von http auf https umstellt, müsst Ihr auch die Zählpixel umstellen. Das erkennt man schon daran, dass der Browser bei Aufruf Eurer https-Seite sonst meckert, weil unsichere Inhalte nachgeladen werden. Lt. VG Wort ist dazu nur die Änderung der Aufruf-URL des Zählpixels von http auf https erforderlich. Für die spätere Meldung muss auch kein neuer Webbereich angelegt werden.

Sebastian
daherrdoggda
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Re: VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

Beitrag von daherrdoggda »

Wie sieht es denn z.B. mit kumulativen Dissertationen aus, die Arbeiten mit Co-Autoren beinhalten, die separat in Fachzeitschriften publiziert wurden? Auf jeder meiner Publikationen sind Co-Autoren mit dabei, auf einigen bin ich Erstautor. In der Diss hab ich dann als alleiniger Autor Teile aus all diesen Publikationen verwendet und mit Hinweisen im Text auf Arbeiten anderer und Zitaten der jeweiligen Originalpublikationen versehen.
Kann ich dann trotzdem die Diss bei der VG Wort anmelden? Und wie werden Fachartikel mit mehreren Autoren gehandhabt?
Sebastian
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Re: VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

Beitrag von Sebastian »

daherrdoggda hat geschrieben: ↑07.10.2018, 05:04 Wie sieht es denn z.B. mit kumulativen Dissertationen aus, die Arbeiten mit Co-Autoren beinhalten, die separat in Fachzeitschriften publiziert wurden? (...)
Und wie werden Fachartikel mit mehreren Autoren gehandhabt?
Soweit ich das sehe, behandelt die VG Wort jedes Werk einzeln nach seiner Kopierwahrscheinlichkeit. Sprich: Wenn Du die Diss als Alleinautor veröffentlicht und die Mindestverbreitung geschafft hast, kannst Du sie melden.
Ob und wie das urheberrechtlich mit Deinen Co-Autoren in Ordnung ist, hat damit m.E. nichts zu tun und wäre ggf. vorher separat abzuklären
Bei Werken (egal ob Buch oder Aufsatz) mit mehreren Autoren wird üblicherweise das Honorar zu gleichen Teilen geteilt, aber nach meiner Kenntnis muss jeder Autor selbstständig melden.
(vgl. § 7 Ziff. 5 und 6 des Verteilungsplanes)
abc82
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Re: VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

Beitrag von abc82 »

kurze frage:
muss ich jetzt automatisch einen wahrnehmungsvertrag abschließen, wenn ich vö's melden möchte? ich finde zumindest in der menüliste nicht mehr die funktion, neue vö's zu melden. was hat man da denn für vor- und nachteile von?
danke! :blume:
Sebastian
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Re: VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

Beitrag von Sebastian »

abc82 hat geschrieben: ↑13.10.2018, 19:07 kurze frage:
muss ich jetzt automatisch einen wahrnehmungsvertrag abschließen, wenn ich vö's melden möchte?
Da war irgendetewas... Hab jetzt nicht mehr eigens nachgeschaut, aber nach meiner Erinnerung hatte die VG Wort umgestellt und in einer Großaktion von allen Berechtigten Vertragsabschlüsse verlangt (und dann monatelang gebraucht, die ganzen gegengezeichneten Exemplare zurückzusenden).
Wirtschaftlich hatte das m.E. keine Nachteile, ob/wie man die moralische Frage der Vertretung und des Kassierens für Urheberrechte bewertet, musss jeder selbst entscheiden. Ich war da opportunistisch :)
BieneSumSum
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Re: VG Wort / Texte im Internet: Lass Dein Geld nicht liegen!

Beitrag von BieneSumSum »

Dieses Jahr möchte ich mich zum ersten Mal an eine Meldung bei der VG Wort wagen, weiß aber nicht so Recht ob sich das für mich lohnt oder nicht.
Da ich kumulativ promoviere, habe ich mittlerweile 6 Publikationen in Fachzeitschriften, die ich melden könnte.

Nun hab ich mich gerade durch die Merkblätter auf der Webseite der VG Wort sowie durch alte Forenbeiträge gekämpft und blicke irgendwie nicht so richtig durch :roll: .

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann habe ich diese beiden Möglichkeiten:

1) Ich kann meine Publikationen als Druckwerke bis zum 31.01. melden, vergütet werden die Beiträge nach Normseiten a 1500 Zeichen, Meldung rückwirkend für 2 Jahre ab Erscheinungsjahr
2) Zusätzliche Meldung der Publikationen als "Texte im Internet" (METIS): Da bei Elsevier, Springer und co aber wohl kaum Zähler der VG Wort eingebaut werden, kann ich hier doch nur an der Sonderausschüttung teilnehmen, oder?

Hat jemand von Euch persönliche Erfahrungswerte und kann berichten, ob sich eine solche Meldung lohnen würde?
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