Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?
Verfasst: 24.07.2018, 12:08
Liebe alle,
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage und hoffe, auf eure Einschätzungen und euer geballtes Erfahrungswissen.
Ich arbeite an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung an meiner Promotion. Mein Vertrag ist nach WissZeitVG befristet bis Ende 2020. Da ich vor dem Beginn meines Vertrags schon durch eine Stiftung gefördert an meiner Promotion gearbeitet habe, bin ich nun schon ziemlich weit und würde gerne (natürlich in Absprache mit meinem Betreuer, der aber nicht in derselben außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig ist) im Oktober diesen Jahres abgeben.
Deshalb nun meine Frage, ob diese Abgabe (Verteidigung wäre dann im Februar 2019) irgendwas an dem Status meines Arbeitsvertrags ändern könnte oder ob der ganz normal weiterlaufen kann. Im Vertrag steht, dass ich "wissenschaftliche Dienstaufgaben" wahrnehme. Außerdem der Satz: "Die Beschäftigung erfolgt zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung durch Promotion."
Meine direkten Chefs wissen auch von den Abgabeplänen und es ist jetzt auch nicht so, dass mir nach der Abgabe langweilig werden würde hier (Ich würde dann Aufsätze schreiben, die Publikation der Arbeit vorbereiten, Tagungen organisieren, an Tagungen teilnehmen etc.). Meine Frage ist aber trotzdem, ob irgendjemand aus der Verwaltung ankommen könnte und die Gültigkeit meines Vertrags anfechten könnte. Bin ich da paranoid oder könnten meine Ängste berechtigt sein? Ich scheue mich, bei der Verwaltung oder der obersten Institutsleitung nachzufragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
ich habe eine arbeitsrechtliche Frage und hoffe, auf eure Einschätzungen und euer geballtes Erfahrungswissen.
Ich arbeite an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung an meiner Promotion. Mein Vertrag ist nach WissZeitVG befristet bis Ende 2020. Da ich vor dem Beginn meines Vertrags schon durch eine Stiftung gefördert an meiner Promotion gearbeitet habe, bin ich nun schon ziemlich weit und würde gerne (natürlich in Absprache mit meinem Betreuer, der aber nicht in derselben außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig ist) im Oktober diesen Jahres abgeben.
Deshalb nun meine Frage, ob diese Abgabe (Verteidigung wäre dann im Februar 2019) irgendwas an dem Status meines Arbeitsvertrags ändern könnte oder ob der ganz normal weiterlaufen kann. Im Vertrag steht, dass ich "wissenschaftliche Dienstaufgaben" wahrnehme. Außerdem der Satz: "Die Beschäftigung erfolgt zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung durch Promotion."
Meine direkten Chefs wissen auch von den Abgabeplänen und es ist jetzt auch nicht so, dass mir nach der Abgabe langweilig werden würde hier (Ich würde dann Aufsätze schreiben, die Publikation der Arbeit vorbereiten, Tagungen organisieren, an Tagungen teilnehmen etc.). Meine Frage ist aber trotzdem, ob irgendjemand aus der Verwaltung ankommen könnte und die Gültigkeit meines Vertrags anfechten könnte. Bin ich da paranoid oder könnten meine Ängste berechtigt sein? Ich scheue mich, bei der Verwaltung oder der obersten Institutsleitung nachzufragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.