Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?

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klippklapp
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Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?

Beitrag von klippklapp »

Liebe alle,

ich habe eine arbeitsrechtliche Frage und hoffe, auf eure Einschätzungen und euer geballtes Erfahrungswissen.

Ich arbeite an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung an meiner Promotion. Mein Vertrag ist nach WissZeitVG befristet bis Ende 2020. Da ich vor dem Beginn meines Vertrags schon durch eine Stiftung gefördert an meiner Promotion gearbeitet habe, bin ich nun schon ziemlich weit und würde gerne (natürlich in Absprache mit meinem Betreuer, der aber nicht in derselben außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig ist) im Oktober diesen Jahres abgeben.

Deshalb nun meine Frage, ob diese Abgabe (Verteidigung wäre dann im Februar 2019) irgendwas an dem Status meines Arbeitsvertrags ändern könnte oder ob der ganz normal weiterlaufen kann. Im Vertrag steht, dass ich "wissenschaftliche Dienstaufgaben" wahrnehme. Außerdem der Satz: "Die Beschäftigung erfolgt zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung durch Promotion."

Meine direkten Chefs wissen auch von den Abgabeplänen und es ist jetzt auch nicht so, dass mir nach der Abgabe langweilig werden würde hier (Ich würde dann Aufsätze schreiben, die Publikation der Arbeit vorbereiten, Tagungen organisieren, an Tagungen teilnehmen etc.). Meine Frage ist aber trotzdem, ob irgendjemand aus der Verwaltung ankommen könnte und die Gültigkeit meines Vertrags anfechten könnte. Bin ich da paranoid oder könnten meine Ängste berechtigt sein? Ich scheue mich, bei der Verwaltung oder der obersten Institutsleitung nachzufragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
spirograph
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Re: Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?

Beitrag von spirograph »

Hi klippklapp,

nun, Du gibst deine Diss bald ab, was super ist. Ehe die Gutachten da sind, ehe die Verteidigung angesetzt ist usw, ehe Du das Ding publiziert hast, kann die Zeit bis Ende 2020 ins Land gehen. Was ich in einer meiner Anstellungen erlebt habe, war Folgendes: Bevor es losging, musste ich einen detallierten Zeitplan über meinen geplanten Promotionsverlauf schreiben. Das Ding war: Die Stelle sollte über drei Jahre in Vollzeit gehen, ich plante lilalaune vor mich hin und hätte laut meinem Plan - naiv wie ich war zu dem Zeitpunkt - nach einem Jahr der drei Jahre Tätigkeit am Ende sein müssen mit meiner Diss. Ich schickte meinen Plan so ab. Daraufhin rief mich meine Personalsachbearbeiterin von der Personalabteilung an und meinte: "Wenn Sie das so planen, endet mit ihrer Promotion der Arbeitsvertrag. Sie wollen doch über die vollen drei Jahre bei uns arbeiten, oder?", ich: "Joah, warum?", sie: "Ihre Stelle ist befristet nach WissZeitgesetz zum Zweck der Promotion. Ist die durch, endet die Stelle", ich: "Soll ich den Plan glatt ziehen, oder wie oder was?". sie: "Sie könnten etwas umfangreicher zeitlich ansetzen, räusper, über die volle Zeit!", ich: "aso, oki doki, dann machsch das ma, in 30 min kriegen Sie meinen neuen Zeitplan!". Und so war es dann auch. Kurios war, dass die Stelle voll war, volles Deputat, ich aber nur 10% der Zeit für die Diss haben sollte, also, muhahahahaha, 4h/Woche. Also laut deren Plan. Unsere Sekretärin bestätigte mir dieses Vorgehen: mit der abgeschlossenen Promotion in dieser Vertragskonstellation müsste der Contract in seiner Befristung erfüllt sein. Thats all I know, dude. Wenn Du ggf. über die volle Länge angestellt sein willst, heija, zieh die Zeit bis zur Veröffentlichung hin bis nah ans Ende der Vetragslaufzeit. Gemach, gemach, gibt immer Möglichkeiten, das Ding in deinem Sinne glattzuziehen.

Alles Gute,

spiro
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aamu
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Re: Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?

Beitrag von aamu »

Das Dissertationsvorhaben ist mit der Einreichung ja noch nicht abgeschlossen, du brauchst dir da also keine Sorgen zu machen.
Sicherlich ist dein Arbeitsaufwand nach Abgabe deutlich geringer - da du ja aber trotzdem die Veröffentlichung planen und die Verteidigung vorbereiten musst, fällt das in den Zuständigkeitsbereich deines Doktorandenvertrags.

Mit anderen Worten: Deine Tätigkeitsstruktur ändert sich etwas, rechtlich gesehen ist die Dissertation aber nicht abgeschlossen und du musst sehr wohl noch Dinge "zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung durch Promotion" tun.

Am Vertrag dürfte sich daher nichts ändern.
Nomen Nescio
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Re: Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?

Beitrag von Nomen Nescio »

Meiner Meinung nach hat es wenig Sinn, solche Fragen im Netz zu stellen, insbesondere wenn du, aus verständlichen Gründen, die Quantität und Qualität der übermittelten Informationen minimierst. Auch die hier mitlesenden Dr. jur. werden sich schwer tun, aus 2 Bruchstücken deines Arbeitsvertrags qualifizierte Aussagen über die Modalitäten der Beendigung zu tätigen.
Die Personaler der Uni sind Angestellte selbiger und haben in erster Linie die Interessen der Uni zu vertreten. Ich glaube nicht, dass sie dich direkt anlügen würden, aber es könnte eine Schwelle geben, dir notwendige Informationen mitzuteilen.
Nach mindestens 1 PO, die ich irgendwann und irgendwo gelesen habe, (ich bin kein PO-Fetischist ^^ UPPS^^) endet die Promotion mit der erfolgreichen Verteidigung, lediglich das Tragen des "Titels" ist dir bis zur Veröffentlichung noch untersagt. Generalaussagen wie "Veröffentlichung gehört mit zur Promotion" sind in meinen Augen unverzeihlich oberflächlich, unqualifiziert und dumm dreist. (Jetzt kann ja wieder jemand einen Mimimi-thread aufmachen.)
Ich bin kein Jurist, tue mich aber schwer damit, aus "Die Beschäftigung erfolgt zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung durch Promotion." eine automatische Beendigung der Beschäftigung nach erfolgter Promotion herauszulesen. An sich erwartete ich an der Stelle ein "... und endet nach erfolgter Promotion.", wenn solches angestrebt wäre.
Trollschutzerklärung: Ich halte mich aus threads mit erhöhtem Trollpotential heraus. Im Fehlerfall möge der Troll bitte "NEIN, ich bin nicht einverstanden." drücken.
engineer
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Re: Ende Promotion = Ende Arbeitsvertrag?

Beitrag von engineer »

Hallo,
Meiner Meinung nach ist der Promotion wichtiger als die Stelle. Möchtest du ein paar Jahre arbeiten und Gehalt bekommen aber keine Promotion haben? Du weißt nicht was passiert falls du nicht deine Dissertation richtigzeitig abgenen.
Außerdem glaube ich, niemand aus Verwaltung weiss oder interessiert.
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