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Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 23.07.2018, 15:31
von goglmogl
Liebe alle,

mich treibt zurzeit eine Frage um. Ich habe bereits einen Betreuer für mein Promotionsvorhaben (Jura) gefunden. Allerdings schreibe ich im kommenden Oktober, wie dies bei uns nicht unüblich ist, einen Normalversuch, in dem ich die Chance habe, meine Examensnote zu verbessern. Das erste Staatsexamen habe ich dennoch bereits sicher in der Tasche. Aus diesem Grund bin ich auch an meiner bisherigen Uni als Student immatrikuliert, und zwar noch bis zum 31.03.2019.

Steht dies einer Annahme als Promovend entgegen? In der Sache habe ich ja bereits ein abgeschlossenes Studium, was ich in erster Linie mit dem Staatsexamenszeugnis belege. Ich konnte hierzu nirgendwo etwas Gescheites finden.

Vielen Dank!
goglmogl

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 23.07.2018, 20:49
von caipirinha11085
Was genau ist die Frage - ob es der offiziellen Annahme als Doktorand entgegensteht, der inoffiziellen Annahme durch deinen Prof, der Einschreibung als Promotionsstudent oder der Arbeit als WissMit an einem Lehrstuhl?

Nach meiner Erinnerung musste man bei uns gar nicht als Student eingeschrieben sein, um den Verbesserungsversuch abzulegen. Zur Not kannst du dich also einfach exmatrikulieren lassen und die Annahme als Doktorand beantragen sowie (falls du möchtest - soweit nicht obligatorisch an deiner Fakultät -) als Promotionsstudent einschreiben, wenn das bei euch genauso ist.
Und falls nicht: Ob du gleichzeitig Jurastudent sein kannst und die Annahme als Doktorand beantragen kannst, kann dir dein Dekanat sagen. Einfach mal eine Mail hinschicken und um Auskunft bitten. Du bist sicher nicht der Erste, der diese Frage stellt. ;)

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 13:55
von spirograph
Hi,

herzlichen Glückwünsch zum beanstandenem 1.Stex in Jura! Hammerleistung. Ich habe immer gehört, dass sich die Leute ein Jahr bei Kaffee-Wanne und Kekskisten einschließen...

Na, hast Du schon einen Bescheid über dein bestandenes Examen? Ggf. ist die Note für die Annahme als Doktorand wichtig. Irgendwie muss dein Doktorbetreuer/in ja wissen, dass du schon abgeschlossen hast und ich glaube mich zu erinnern, dass ich eine Kopie meines Zeugnisses mit zum formlosen Antrags-Annahmeformular beigeben musste. Denn das geht ja durch die Hände der gesamten Promotionskommission; über deine Zulassung entscheidet ja nicht nur eine/r. Für die Einschreibung als Promotionsstudent brauchst Du dann das volle Ordinat: Zeugnisse, beglaubigt, ausgefüllte Imma-Anträge, Kohle überweisen für Semesterbeitrag, kennste ja.

Viele Grüße,

spiro

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 14:53
von caipirinha11085
Soweit ich TE verstanden habe, ist sein Problem nicht der Vorgang der Annahme als Doktorand an sich, sondern ob seine Einschreibung als Student der Rechtswissenschaften bis zum sogenannten Verbesserungsversuch einer Annahme als Doktorand durch die Fakultät entgegensteht.

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 16:16
von spirograph
Hi,


pfff, was weiß eine Hand (Professoren-Rige) von der organisatorischen Hand (Studierendenabteilung)!? Aaaaber, beide Einschreibungen geht nicht gleichzeitig: Student und Promotionsstudent. Sind ja zwei Regelungen, die auf je eigenen Anträgen beruhen. Für die Annahme als Doktorand braucht man n Abschlusszeugnis, es kann sein, dass man ne Kopie von seiner Imma-Bescheingung broocht. Das is von Uni zu Uni unterschiedlich. Manchmal muss man nachweisen, dass man 2 Semester eingeschrieben war....

Hand zum Helm,

spiro

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 16:34
von caipirinha11085
Die Annahme als Doktorand ist an vielen Fakultäten nicht zwangsläufig verbunden mit einer Einschreibung als Promotionsstudent. Daher meine Ausgangsfrage, ob es dem TE (nur) um die Annahme als Doktorand durch die Fakultät geht. Ich gehe davon aus, dass TE vorher selbst geprüft hat, ob der Annahme andere Hinderungsgründe (Note, fehlende Zeugnisse, Nichterreichen von Pflichtsemestern und co) als die Immatrikulation als Jurastudent entgegensteht. ;)

Von dieser Prämisse ausgehend ergeben sich folgende Möglichkeiten:

1. Das Bundesland verpflichtet nicht dazu, für den Verbesserungsversuch immatrikuliert zu sein, die Fakultät verlangt eine Exmatrikulation vor der Annahme als Doktorand --> TE kann sich exmatrikulieren, falls Studentenstatus gewünscht als Promotionsstudent immatrikulieren, und die Annahme als Doktorand beantragen.

2. Das Bundesland verpflichtet dazu, für den Verbesserungsversuch immatrikuliert zu sein (mir ist nicht bekannt, ob es Bundesländer gibt, die das tun): mE ist es wahrscheinlich, dass die Fakultät unter diesen Voraussetzungen eine Annahme als Doktorand nicht von der Exmatrikulation aus dem Studienfach Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen abhängig macht. Dann müssten ja auch einige Rechtsreferendare zugleich den Status als Jurastudenten beibehalten.. Falls doch, bleibt dem TE nicht mehr, als die Pille zu schlucken und erstmal inoffiziell an seinem Thema zu forschen, bis der Verbesserungsversuch durch ist.

3. Bundesland verpflichtet nicht zur Immatrikulation, Fakultät verlangt keine Exmatrikulation. TE ist glücklich und hat die Qual der Wahl.

Ergo: Schritt 1 ist, die Regelungen des jeweiligen Bundesland zum Studentenstatus & Verbesserungsversuch anzusehen und Schritt 2 ist, nach Durchsicht der einschlägigen PromO, Kontaktaufnahme mit dem Dekanat oder der sonst zuständigen Stelle.

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 16:37
von user0
Ob du eingeschrieben sein musst, um prüfungsberechtigt zu sein, sollte in der fachspezifischen und/oder der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung deiner Uni stehen. Also nachlesen und wenn du nicht sicher bist, nachfragen.

Viel Erfolg!

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 16:57
von Nomen Nescio
spirograph hat geschrieben: 24.07.2018, 16:16 Hi,


pfff, was weiß eine Hand (Professoren-Rige) von der organisatorischen Hand (Studierendenabteilung)!? Aaaaber, beide Einschreibungen geht nicht gleichzeitig: Student und Promotionsstudent. Sind ja zwei Regelungen, die auf je eigenen Anträgen beruhen. Für die Annahme als Doktorand braucht man n Abschlusszeugnis, es kann sein, dass man ne Kopie von seiner Imma-Bescheingung broocht. Das is von Uni zu Uni unterschiedlich. Manchmal muss man nachweisen, dass man 2 Semester eingeschrieben war....

Hand zum Helm,

spiro
Auch mir ist nicht entgangen, dass Otto kürzlich seinen 70. feiern durfte, ich halte dies allerdings für kein tragfähiges Argument, @TE mit wackligem Halbwissen zuzuballern. Er/Sie hat an keiner Stelle von Aufnahme Promo-Studium geschrieben, der universitätsseitige Abschluss der Juristen hat nur bedingt etwas mit dem Staatsexamen zu tun, das zweite erlaubt den Master of Jura "lediglich", RA, zu werden oder sich für den "rechtsverfolgenden" Staatsdienst zu qualifizieren. (Kein Jurist, man/frau möge mich korrigieren.) Selbst die Frage ob Promo-Studium an 2. Uni, so @TE im OP ohne Exmatrikulation aus Originalstudium möglich ist, kann dir kaum jmd sicher beantworten. Mir ist der Status des Promo-Studierenden nicht geläufig, da ich "im Fach-Kanon" geblieben bin. Bspweise kann man Gasthörer (z.B. FeU HAgen) sein und gleichzeitig eingeschrieben. Was also brachten deine postings dem TE an Mehrwert, nachdem @Cai
Ob du gleichzeitig Jurastudent sein kannst und die Annahme als Doktorand beantragen kannst, kann dir dein Dekanat sagen. Einfach mal eine Mail hinschicken und um Auskunft bitten. Du bist sicher nicht der Erste, der diese Frage stellt.
geschrieben hatte? Karl Valentin (und Otto) lassen grüßen.

Re: Annahme als Promovend (Jura) trotz Verbesserungsversuch

Verfasst: 24.07.2018, 17:08
von spirograph
Kost´ mich n Lächeln!