Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?

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Sunny13
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Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?

Beitrag von Sunny13 »

Hallo liebe Leute,

ich bereite zur Zeit einen Artikel über meine Zwischenergebnisse aus der Diss vor, der in einem Sammelband veröffentlicht werden soll. Ich habe zwei Betreuer: Meine Zweitgutachterin ist an meiner Hochschule, mit ihr befinde ich mich häufiger in fachlichem Austausch und sie kennt den Artikel bzw. hat mir auch inhaltliche Ratschläge zur Überarbeitung gegeben. Mein Erstgutachter ist an einer anderen Hochschule, ihn sehe ich mehrmals im Jahr zu Kolloquien, Tagungen etc. und er liest alle paar Monate Material von mir.

Den aktuellen Artikel habe ich dem Erstgutachter nicht geschickt und weiß auch nicht, ob ich das noch tun soll. Meine Überlegungen dazu sind:
1. Er hat ohnehin zurzeit Material von mir auf dem Schreibtisch und ich möchte ihn nicht mit neuem Stoff und der Bitte nach Feedback überhäufen (Zeitmangel gehört zu seinem Alltag, ist ja nicht unüblich)
2. Gleichzeitig finde ich es komisch, Zwischenergebnisse aus meiner Diss zu veröffentlichen, ganz ohne dass er davon vorher weiß. Als Erstbetreuer steht er ja später auch mit seinem Namen auf meiner Diss; sollte er also auch meine Zwischenveröffentlichungen "absegnen"?

Die Artikelabgabe ist natürlich auch mit einer Frist verbunden (noch 2 Wochen). Ich überlege nun, dem Erstbetreuer den Artikel sozusagen "zur Kenntnisnahme" zu schicken, also ohne die konkrete Bitte um Rückmeldung. Damit gebe ich ihm die Möglichkeit, ihn zu lesen und ggf. reinzugrätschen, wenn er bestimmte Inhalte für nicht vertretbar hält, fordere aber gleichzeitig keine Zeitinvestition von ihm.

Was haltet ihr davon, ist das so sinnvoll? Wie würde ihr damit umgehen? Über ein paar Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!
Eure
Sunny
flip
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Re: Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?

Beitrag von flip »

Na, du redest doch hier von einem Forschungsartikel der Einreichungsbereit ist. Also wird er sich freuen, das zu lesen.

Oder ist er jemand, der dann alles über den Haufen wirft?
FerdiFuchs
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Re: Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?

Beitrag von FerdiFuchs »

Die Einschätzung dieser Situation von außen ist schwierig, weil sie vollständig vom Betreuertyp abhängt. Den einen Betreuer würde die Einreichung ohne eigene Kenntnisnahme nicht jucken. Der nächste Betreuer wäre schon bestürzt, wenn er erst zwei Wochen vor der Einreichung von dem Paper erfährt: Wie soll er das, aus seiner Sicht unbedingt nötige, Lesen und Kommentieren in seinem vollgepackten Terminkalender unterbringen?

Die generelle Empfehlung lautet, dass man all diese Dinge vorab klären sollte, in einem "Meta-Gespräch", in dem es um die Erwartungen beider Seiten an die Betreuung geht.

Im hier vorliegenden Fall scheinst du die Erwartungen des Betreuers nicht zu kennen. Daher wäre meine konkrete Empfehlung ihn frühstmöglich in Kenntnis zu setzen, so dass ein eventueller Schaden minimiert werden kann. Danach solltest du das nächste Betreuungsgespräch nutzen um die Erwartungen definitiv zu klären.
daherrdoggda
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Re: Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?

Beitrag von daherrdoggda »

Der Erstbetreuer ist offenbar kein Autor und hatte mit der Arbeit an sich nix zu tun, also wuerde ich sagen, er muss nicht eingebunden werden. War bei uns jedenfalls nicht ueblich (ein Betreuer direkt im selben Labor war an allem beteiligt, der andere in einem ganz anderen Teil vom Campus war nur 1x im Jahr im Meeting dabei).
Sunny13
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Re: Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?

Beitrag von Sunny13 »

Danke für eure Rückmeldungen!

Dass mein Betreuer den ganzen Artikel "über den Haufen werfen" wird, glaube ich nicht; er gibt eher konkrete Hinweise oder stellt kritische Nachfragen, die auch immer sehr hilfreich sind. Das würde also schonmal dafür sprechen, ihm den Artikel einfach zu schicken und ihm selbst die Entscheidung zu überlassen, ob er dafür jetzt noch Zeit findet oder nicht. Und auch wie du sagst, daherrdoggda, stimmt ja: "Offiziell" gibt es keinen notwendigen Grund, dass er den Text absegnen müsste.

Was du, FerdiFuchs, ansprichst, ist denke ich der Knackpunkt: Auf der Metaebene haben mein Betreuer und ich den Umgang mit sowas nie besprochen, d.h. ich kenne seine Erwartungen nicht. Ich kann ihn aber nach den bisherigen gemeinsamen Jahren immerhin soweit einschätzen, dass ich weiß, dass er nicht an übergroßem Ego oder Standesdünkel leidet, um das so salopp zu sagen. Er legt schon großen Wert auf die Selbstständigkeit seiner Doktoranden und verhält sich beratend, unterstützend, auf Augenhöhe.

Jetzt wo ich so nachdenke, schätze ich ihn so ein: Wenn ich ihm vor drei Monaten geschrieben hätte, dass ich im Februar einen Artikel einreichen werde und gefragt hätte, ob ich ihm den vorher schicken soll/darf/muss, hätte er geantwortet "Wie es für dich am besten ist/was dir am meisten hilft, das ist deine Entscheidung". Gleichzeitig hätte er aber auch 'gemeckert' "Die Rückmeldung dauert ihre Zeit, ich weiß nicht, ob ich das zeitlich unterbringen kann."

Damit habe ich meine Entscheidung getroffen - ich schicke ihm jetzt den Artikel "zur Kenntnisnahme" und freue mich, falls er doch wider Erwarten kurzfristig Feedback gibt. Und beim nächsten Treffen werde ich ein grundsätzliches Gespräch über seine/meine Erwartungen führen.

Danke euch für eure Hinweise und Nachfragen, das hat mit sehr geholfen! :)
:blume:
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