Artikel veröffentlichen - wie viel Absprache mit Betreuer?
Verfasst: 01.02.2018, 11:29
Hallo liebe Leute,
ich bereite zur Zeit einen Artikel über meine Zwischenergebnisse aus der Diss vor, der in einem Sammelband veröffentlicht werden soll. Ich habe zwei Betreuer: Meine Zweitgutachterin ist an meiner Hochschule, mit ihr befinde ich mich häufiger in fachlichem Austausch und sie kennt den Artikel bzw. hat mir auch inhaltliche Ratschläge zur Überarbeitung gegeben. Mein Erstgutachter ist an einer anderen Hochschule, ihn sehe ich mehrmals im Jahr zu Kolloquien, Tagungen etc. und er liest alle paar Monate Material von mir.
Den aktuellen Artikel habe ich dem Erstgutachter nicht geschickt und weiß auch nicht, ob ich das noch tun soll. Meine Überlegungen dazu sind:
1. Er hat ohnehin zurzeit Material von mir auf dem Schreibtisch und ich möchte ihn nicht mit neuem Stoff und der Bitte nach Feedback überhäufen (Zeitmangel gehört zu seinem Alltag, ist ja nicht unüblich)
2. Gleichzeitig finde ich es komisch, Zwischenergebnisse aus meiner Diss zu veröffentlichen, ganz ohne dass er davon vorher weiß. Als Erstbetreuer steht er ja später auch mit seinem Namen auf meiner Diss; sollte er also auch meine Zwischenveröffentlichungen "absegnen"?
Die Artikelabgabe ist natürlich auch mit einer Frist verbunden (noch 2 Wochen). Ich überlege nun, dem Erstbetreuer den Artikel sozusagen "zur Kenntnisnahme" zu schicken, also ohne die konkrete Bitte um Rückmeldung. Damit gebe ich ihm die Möglichkeit, ihn zu lesen und ggf. reinzugrätschen, wenn er bestimmte Inhalte für nicht vertretbar hält, fordere aber gleichzeitig keine Zeitinvestition von ihm.
Was haltet ihr davon, ist das so sinnvoll? Wie würde ihr damit umgehen? Über ein paar Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!
Eure
Sunny
ich bereite zur Zeit einen Artikel über meine Zwischenergebnisse aus der Diss vor, der in einem Sammelband veröffentlicht werden soll. Ich habe zwei Betreuer: Meine Zweitgutachterin ist an meiner Hochschule, mit ihr befinde ich mich häufiger in fachlichem Austausch und sie kennt den Artikel bzw. hat mir auch inhaltliche Ratschläge zur Überarbeitung gegeben. Mein Erstgutachter ist an einer anderen Hochschule, ihn sehe ich mehrmals im Jahr zu Kolloquien, Tagungen etc. und er liest alle paar Monate Material von mir.
Den aktuellen Artikel habe ich dem Erstgutachter nicht geschickt und weiß auch nicht, ob ich das noch tun soll. Meine Überlegungen dazu sind:
1. Er hat ohnehin zurzeit Material von mir auf dem Schreibtisch und ich möchte ihn nicht mit neuem Stoff und der Bitte nach Feedback überhäufen (Zeitmangel gehört zu seinem Alltag, ist ja nicht unüblich)
2. Gleichzeitig finde ich es komisch, Zwischenergebnisse aus meiner Diss zu veröffentlichen, ganz ohne dass er davon vorher weiß. Als Erstbetreuer steht er ja später auch mit seinem Namen auf meiner Diss; sollte er also auch meine Zwischenveröffentlichungen "absegnen"?
Die Artikelabgabe ist natürlich auch mit einer Frist verbunden (noch 2 Wochen). Ich überlege nun, dem Erstbetreuer den Artikel sozusagen "zur Kenntnisnahme" zu schicken, also ohne die konkrete Bitte um Rückmeldung. Damit gebe ich ihm die Möglichkeit, ihn zu lesen und ggf. reinzugrätschen, wenn er bestimmte Inhalte für nicht vertretbar hält, fordere aber gleichzeitig keine Zeitinvestition von ihm.
Was haltet ihr davon, ist das so sinnvoll? Wie würde ihr damit umgehen? Über ein paar Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!
Eure
Sunny