vermutlich wurde diese Frage des Öfteren schon gestellt, aber ich mir ist es irgendwie noch immer nicht klar

Nun erstmal der Reihe nach:
Ich habe ein gesundheitswissenschaftliches Fach studiert und nun einen Platz im Doktorandenkolleg ergattert.
Jetzt habe ich die Qual der Wahl und kann mir aussuchen, was für einen "Doktor" ich machen möchte.
Zur Auswahl stehen:
- Dr. phil.
- Dr. rer. medic.
- Ph.D.
Ich tendiere zum PhD, weil mich die Promotionsordnung hierbei am ehesten anspricht und dennoch habe ich Zweifel.
Meine Betreuer aus Masterzeiten und meine promovierten Kollegen aus anderen Fachrichtungen raten mir klar zum PhD.
Was mich etwas stört, ist jedoch die Tatsache, dass wahrscheinlich kein Mensch außerhalb der Hochschulwelt etwas mit einem PhD anfangen kann - oder irre ich mich da?
Ich habe bereits ein "exotisches" Fach studiert - und nun auch noch eine "exotische" Promotion...ich will nicht immer erklären müssen. UNd ich habe ziemlich viel Kundenkontakt...
Andererseits weiß ich auch genau, dass das ein Luxusproblem ist und nicht die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Doktor bestimmen sollte.
Darf ich denn wenigstens nach Abschluss des PhD-Studiums "Dr. M. Mustermann" auf meinem Namensschild stehen haben - oder muss dann da "M. Mustermann Ph.D." stehen?
Ich habe hierzu unterschiedliche Angaben gefunden:
Aussage 1: "Ein in der EU erworbener Doktorgrad kann in Deutschland als Doktor ohne Zusatz geführt werden"
Ergo: ich erwerbe einen PhD an einer deutschen Uni -> ist also in der EU und ich kann mich "Dr. M. Mustermann" nennen.
ABER, es gibt auch Aussage 2: "Ein in Deutschland erworbener Doktorgrad darf nur so geführt werden wie er in der Promotionsurkunde steht"
Also nix mit "Dr. M. Mustermann" - und willkommen "M. Mustermann PhD", oder wie!?