Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen?

Dell
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Dell »

Wäre es nicht ausreichend, dass die Urkunde
anstatt 'Doktor der Philosophie' (Dr. phil.) einfach 'Doctor of Philosophy' (Dr. oder Ph.D.) angibt und schon kann er wie verliehen als Dr. benutzt werden?
Sebastian
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Sebastian »

Wierus hat geschrieben:Ich denke die Mühlen der Verwaltung mahlen eben sehr langsam.
Obacht, ganz dünnes Eis! Der Forenadmin ist leidenschaftlicher Öffentlich-Rechtler! :wink:
Das ganze Thema ist gesetzlich geregelt, also eine Aufgabe der vom Volke gewählten Legislative und gerade keine freie Entscheidung der Verwaltung als Exekutive. Wenn dort etwas als falsch empfunden wird, ist es erst einmal Volkes Wille und als solcher hinzunehmen.
Diese Idee wird sicher durch die landesbezogenen Regelungen etwas geschwächt, weil der Föderalismus immer nach Beliebigkeit riecht, aber im Grund ist sie gut.
Ich würde sogar vermuten, dass wir die ganze Diskussion hier, in der es am Ende um die ziemlich deutsche Frage nach der rechtlichen oder gesellschaftlichen Anerkennung eines Grades geht, nicht führen würden, wenn in Deutschland nicht über lange Zeit sehr konservativ mit Änderungen auf diesem Gebiet umgegangen worden wäre.
Ich bin mir aber sicher, dass die anerkannten Hochschulen die Rechtslage bei den Abschlüssen kennen und in ihren Angeboten so berücksichtigen, dass die Absolventen am Ende auch etwas davon haben. Sprich: Wenn man nur genau genug in die Programme und Abschlussbezeichnungen hineinschaut, wird man schon sehen, dass und wie sie es gelöst haben.
Sebastian
Wierus
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Re: Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Wierus »

Sebastian, ich gebe dir bei allem recht, was du geschrieben hast. Dennoch bleibe ich bei meiner Vermutung, dass die Regelungen zur Führung deutscher Grade aus einer Zeit stammen, in denen es noch keinen deutschen PhD gab. Ich vermute insbesondere, dass die Regelung, den Grad nur so zu führen, wie er in der Urkunde steht, auch heute noch in erster Linie verhindern soll, dass z.B. aus einem "Dr.med." im Laufe der Zeit etwas anderes wird, etwa ein "Dr.rer.nat."

Was die Verwaltung angeht: Die Fakultäten der Universitäten/Hochschulen sind teilselbständige Personalkörperschaften (?), die bei der Verleihung und Bezeichnung ihrer Grade einen gewissen Spielraum haben, oder nicht? Denn Dell hat doch recht: warum in den Urkunden nicht einfach "PhD bzw. Dr." oder ähnliches anführen? So war das mit den "Mühlen" zu verstehen (s.o.)
chariteur
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Re: Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von chariteur »

Hallo zusammen,

der Thread ist zwar schon etwas älter, allerdings habe ich gute Neuigkeiten für alle, die in Berlin einen PhD machen und sich gegenüber dem EU-Ausland benachteiligt fühlen, wenn sie glauben den Dr. nicht einfach so führen zu dürfen. Das Berliner Hochschulgesetz sagt folgendes:

§ 35
Promotion
(5) Auf Grund der Promotion wird der Doktorgrad verliehen. Der Doktorgrad kann auch in der Form des „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ verliehen werden. Der Grad „Doctor of Philosophy“ kann auch in der Form der Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz geführt werden; eine gleichzeitige Führung der Abkürzungen „Ph.D.“ und „Dr.“ ist nicht zulässig.

Damit ist die Sache, zumindest für mich als Berliner Doktorand, zufriedenstellend geregelt.
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