Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen?

UhuBubu
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Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von UhuBubu »

Hallo,

vermutlich wurde diese Frage des Öfteren schon gestellt, aber ich mir ist es irgendwie noch immer nicht klar :D
Nun erstmal der Reihe nach:
Ich habe ein gesundheitswissenschaftliches Fach studiert und nun einen Platz im Doktorandenkolleg ergattert.
Jetzt habe ich die Qual der Wahl und kann mir aussuchen, was für einen "Doktor" ich machen möchte.
Zur Auswahl stehen:
- Dr. phil.
- Dr. rer. medic.
- Ph.D.
Ich tendiere zum PhD, weil mich die Promotionsordnung hierbei am ehesten anspricht und dennoch habe ich Zweifel.
Meine Betreuer aus Masterzeiten und meine promovierten Kollegen aus anderen Fachrichtungen raten mir klar zum PhD.
Was mich etwas stört, ist jedoch die Tatsache, dass wahrscheinlich kein Mensch außerhalb der Hochschulwelt etwas mit einem PhD anfangen kann - oder irre ich mich da?
Ich habe bereits ein "exotisches" Fach studiert - und nun auch noch eine "exotische" Promotion...ich will nicht immer erklären müssen. UNd ich habe ziemlich viel Kundenkontakt...
Andererseits weiß ich auch genau, dass das ein Luxusproblem ist und nicht die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Doktor bestimmen sollte.
Darf ich denn wenigstens nach Abschluss des PhD-Studiums "Dr. M. Mustermann" auf meinem Namensschild stehen haben - oder muss dann da "M. Mustermann Ph.D." stehen?
Ich habe hierzu unterschiedliche Angaben gefunden:
Aussage 1: "Ein in der EU erworbener Doktorgrad kann in Deutschland als Doktor ohne Zusatz geführt werden"
Ergo: ich erwerbe einen PhD an einer deutschen Uni -> ist also in der EU und ich kann mich "Dr. M. Mustermann" nennen.
ABER, es gibt auch Aussage 2: "Ein in Deutschland erworbener Doktorgrad darf nur so geführt werden wie er in der Promotionsurkunde steht"
Also nix mit "Dr. M. Mustermann" - und willkommen "M. Mustermann PhD", oder wie!?
Zuletzt geändert von Sebastian am 22.01.2018, 08:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Themenbezeichnung etwas nachgeschärft.
flip
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von flip »

Ja, Aussage 2 schlägt Aussage 1.

Deine Annahme, keiner könne etwas mit dem PhD anfangen, ist schon hanebüchen. Das haben die ganzen Diplomer auch damals beim Bachelor/Master gesagt.

Deine Großeltern werden hingegen mit einem PhD genauso wenig anfange können, wie man einem Dr. rer. medic. Bzw. warum du auf einmal Dokor bist, aber keine Praxs hast.
Wierus
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Wierus »

Ist mit Aussage 2 nicht eigentlich gemeint, dass man aus einem "Dr.med." nach Urkundenausstellung keinen "Dr.rer.nat." machen darf und aus einem "Dr.rer.pol." keinen "Dr.jur.", selbst wenn man eine thematische Schnittstelle bearbeitet hat?

Die Frage ob Dr.med. oder Dr.rer.nat. stellen sich nämlich viele Doktoranden, die aus der naturwiss. Fakultät kommen und an medizinischen Fakultäten promovieren. Manch einer mag später mit seiner Entscheidung hadern.

Wenn ich mir die Handhabe des PhD/Dr in den USA und UK so anschaue, dann werden dort PhDs regelmäßig als Dr. geführt - prominente Beispiele: Dr. Martin Luther King, Dr. Cornel West, Dr. Jill Stein. Warum sollte das in D anders sein?
flip
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von flip »

Wierus hat geschrieben:
Warum sollte das in D anders sein?
Ganz einfach, wegen der obigen, korrekten Aussage:

"Ein in Deutschland erworbener Doktorgrad darf nur so geführt werden wie er in der Promotionsurkunde steht"

Das gilt für alle akademischen Grade. Sonst dürfte sich ein Master auch Diplom XY nennen.

Jill Stein hat keinen PhD, sondern einen MD. Es ist üblich, Ärzte mit Doktor anzussprechen. Ob man jetzt seinen Twitteraccount damit aufhübschen muss, fällt eher in die Kategorie Geltungsucht. Vielleicht war Jill Stein, MD schon vergeben und sie ist deswegen blau angelaufen.

Auch in Deutschland wäre es vollkommen legitim, einen PhD mit Doktor anzusprechen. Denn er/sie hat ja einen. In den USA wird manchmal der Dr explizit beim Anschreiben erwähnt, um auf die Bildung derjenigen Person bzw. deren Qualifikationen aufmerksam zu machen. Das kommt aber auf die Situation an. Bei den Bürgerrechtlern ergibt dies auch Sinn. Denn zu deren Zeiten waren promovierte Afroamerikaner eher selten anzutreffen. Und da lässt man es nicht darauf ankommen, dass der PhD hinter dem Namen ausversehen verschwindet.
Wierus
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Wierus »

flip hat geschrieben:Jill Stein hat keinen PhD, sondern einen MD. Es ist üblich, Ärzte mit Doktor anzussprechen. Ob man jetzt seinen Twitteraccount damit aufhübschen muss, fällt eher in die Kategorie Geltungsucht. Vielleicht war Jill Stein, MD schon vergeben und sie ist deswegen blau angelaufen.
Mein Fehler, hatte Stein irrtümlich als Biologin abgespeichert. Was ist mit dem Theologen MLK und mit dem Philosophen West?
flip hat geschrieben:
Wierus hat geschrieben:
Warum sollte das in D anders sein?
Ganz einfach, wegen der obigen, korrekten Aussage:

"Ein in Deutschland erworbener Doktorgrad darf nur so geführt werden wie er in der Promotionsurkunde steht"

Das gilt für alle akademischen Grade. Sonst dürfte sich ein Master auch Diplom XY nennen.
Deine oben erneut zitierte, vermeintlich "korrekte" Aussage ist falsch! Vermutlich ist das Zitat aus dem Kontext gerissen (ach ja, und dein letzter Satz ist übrigens ziemlicher Unsinn).

Warum? Ganz einfach, wegen behördlicher Aussagen wie der folgenden:
Senatskanzlei Berlin hat geschrieben:18. Ich habe in den USA einen “Ph.D.” erworben. Wie kann ich diesen Titel in Berlin führen?

Wenn der Ph.D an einer Universität der USA erworben worden ist, die auf der Carnegie-Liste als “Research University” geführt wird, können Sie den amerikanischen Ph.D. hier in der Form “Dr.” ohne Fachzusatz und ohne Herkunftszusatz führen. Dasselbe gilt für Doktortitel aus Japan, Israel, Australien und Kanada. Sie können diese Titel allerdings auch in der Originalform führen.

Wenn es sich um einen amerikanischen Ph.D. handelt, der von einer Universität stammt, die nicht als “Research University” geführt wird, können Sie den Titel in der Form “Ph.D.” mit Herkunftszusatz führen.
https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/ ... ge-fragen/
flip
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von flip »

WIllst du mich einfach nur kritisieren?
Dann empfehle ich dir wenigstens vorher die Fragestellung genau zu lesen. Es geht nicht um den ausländischen PhD, sondern den inländischen.

Und jetzt lies alles noch einmal genau (auch das zu den den beiden anderen Persönlichkeiten). Das ergibt schon Sinn, was da steht. Alles.


Zum Thema: Meines Wissens nach, ist es möglich, den PhD genau so umschreiben zu lassen, wie es bei den ausländischen der Fall ist. Dann aber zu den gleichen Konditionen, und das ist ein einmaliger Vorgang (also kein Zurück danach). Das heißt, man ist dann "Dr" ohne Zusatz. Ich weiß aber gerade nicht mehr wo das steht.
Wierus
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Wierus »

Ergänzend noch Zitate aus deutschen Graduiertenschulen/Promotionsordnungen:
LMU München hat geschrieben:§ 2
Akademischer Grad
1
Die Medizinische Fakultät verleiht denjenigen, die diesen Promotionsstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben, den akademischen Grad „Doctor of Philosophy“ (abgekürzt: „Ph.D.“).
2
Inhaber des nach Satz 1 verliehenen Grades „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ können diesen alternativ auch in der abgekürzten Form „Dr.“ führen.
Universität Heidelberg hat geschrieben:Das MD/PhD Programm ermöglicht besonders begabten Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät Heidelberg, im Rahmen einer naturwissenschaftlichen Zusatzausbildung die Promotion zum Dr. med. und Dr. rer. nat. Die Medizinische Fakultät unterstützt das MD/PhD Programm jährlich mit bis zu 6 Stipendien.
Graduiertenschule Bayreuth hat geschrieben:Führung des Titels

Der Titel Ph.D. wird hinter dem Namen geführt, zum Beispiel Franziska Mustermann, Ph.D. Entsprechend der gängigen wissenschaftlichen Konvention wird ein Ph.D. als Dr. angesprochen und der Grad wird wahlweise auch in dieser Form geführt.
Case closed.
Dell
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Dell »

Du kannst den PhD ruhigen Gewissens machen und wenn es das bessere Programm ist würde ich das auf jeden Fall auch tun. (Und am Ende wirst du ja für deine Forschungsleistung/Diss promoviert und es würde mich schon sehr stark überraschen wenn du da nicht nochmal deine Meinung bzgl. des genauen Grades ändern könntest, so lange er von der Fakultät angeboten wird).
Die Unis würden auch nie auf die Idee kommen einen Grad anzubieten der nicht den deutschen Gepflogenheiten entsprechend (Dr. Name) geführt werden könnte.

Flip's Standpunkt ist ein wenig antiquiert, genauso wie diese vermeintliche Gesetzeslage, da der PhD hier in Deutschland gerade erst Fahrt aufnimmt (und mittlerweile auch an jeder Dorf Uni zahllose 'Graduate Schools' und 'PhD Programs' unterhalten und weltweit vermarktet werden (und eben auch darauf einschwenken eben diesen angepriesenen Grad zu verleihen). Als sich die amerikanischen PhDs hier Dr. nannten kam ja so ein Schwachkopf auf die Idee, eben diese wegen 'Titelmissbrauch (?)' anzuzeigen. Dann wurde schnell und unbürokratisch die Regel PhD = Dr. für die research intensive schools eingeführt. Das Verfahren wurde sowieso eingestellt, da eben PhD und Dr. rer. abc. Doktorgrade auf vermeintlich gleichem Niveau sind.

International benutzen ja Leute 'Name, PhD' und 'Dr. Name' wie es gerade passt. Mit dem PhD hältst du dir beide Varianten offen.
Sebastian
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Sebastian »

Die Führbarkeit akademischer Grade ist landesrechtlich geregelt, d.h., dass es je nach Bundesland auch unterschiedliche Regelungen geben kann.
Für NRW z.B. in § 69 Abs 2 Hochschulgesetz:
§ 69 Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen
(1) Grade dürfen nur verliehen werden, wenn innerstaatliche Bestimmungen es vorsehen. Bezeichnungen, die Graden zum Verwechseln ähnlich sind, dürfen nicht vergeben werden.
(2) Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. (...)
D.h. wenn wirklich eine NRW-Hochschule einen PhD verleiht, dann ist es ein PhD und bleibt auch einer.
Die Übertragungsregelungen kenne ichbislang nur für im Ausland (EU oder weiter) erworbene Grade, das ist in NRW in der
Verordnung
über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich
. Dort findet man auch die Gleichstellungsregelungen für US-amerikanische, russische u.a.m. "Doktorgrade" zu einem "Dr." ohne Fachzusatz.

Unabhängig davon habe aber auch ich schon Stellen-/Programmausschreibungen etc. gesehen, in denen zwischen PhD und Dr nicht unterschieden wird, z.B. weil man auch ausländische Studierende ansprechen möchte (z. B. hier in Münster zwischen deutschem und englischem Text). Ich vermute, dass die genaue Festlegung erst zu einem späteren Zeitpunkt nötig wird.
Wierus
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Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von Wierus »

Es sieht so aus als ob manche Landeshochschulgesetzgebungen buchstäblich der Logik hinterher hinken, denn warum auch sollte ein PhD aus dem Ausland einem deutschen Dr. als gleichwertig erachtet werden, umgekehrt ein deutscher PhD der sämtlichen wiss. Anforderungen einer Promotion in Deutschland mindestens genauso entspricht aber nicht? Es geht ja nicht um deutliche Unterschiede, wie etwa zwischen den formal gleichwertigen aber eben nicht austauschbaren Studienabschlüssen Diplom, Magister und Master, die vom Aufbau und von den geforderten Prüfungsleistungen her völlig anders gestaltet sind.

Ich denke die Mühlen der Verwaltung mahlen eben sehr langsam. Ein weiterer Grund könnte auch sein, dass die Kultusministerkonferenz bereits eine Abstufung in herkömmliche Doktorgrade und in die in vielen Ländern und v.a. in den USA beliebten MDs/JDs diskutiert, sodass man sich mit einer abschließenden, relativ einheitlichen und v.a. nachvollziehbaren Regelung der Handhabe von heimischem PhD und Dr. noch Zeit lässt.
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