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Wissenschaftszeitgesetz und Promotionsstelle

Verfasst: 09.07.2017, 12:56
von Pieps
Hallo zusammen,

mir bereitet gerade das Wissenschaftszeitgesetz Kopfzerbrechen.
Folgender Fall: Für mich läuft nächstes Jahr nach dem Wissenschaftszeitgesetzt meine Institutsstelle in Fach1 aus. In der Zwischenzeit habe ich Fach2 studiert (andere Fakultät) und werde nächstes Jahr darin meinen Abschluß machen.
=> Frage: Kann ich in Fach2 anschließend eine Promotionsstelle annehmen und laufen die 12 Jahre dann wieder neu? Oder gilt die 12-Jahres-Regelung fachunabhängig, und kann ich eine Promotionsstelle nur dann erhalten, wenn aus Drittmitteln finanziert?

Und noch eine Frage, bei der ich mir allerdings recht sicher bin: Nach meiner Promotion in Fach1 hatte ich für ein Jahr keinen Vertrag, weil ich währenddessen ein Praktikum für Fach2 absolviert habe. Die Zeit zählt aber trotzdem zu den 6 Jahren nach der Promotion, oder?

Vielen Dank schon einmal für Antworten!

Viele Grüße
Pieps

Re: Wissenschaftszeitgesetz und Promotionsstelle

Verfasst: 09.07.2017, 15:44
von caipirinha11085
Ich weiß es nicht, aber nach kurzer Lektüre des Gesetzestextes bin ich auf
§ 2 Abs. 3 Wissenschaftszeitgesetz gesetoßen:

"(3) Auf die in Absatz 1 geregelte zulässige Befristungsdauer sind alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, die mit einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 abgeschlossen wurden, sowie entsprechende Beamtenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge nach § 3 anzurechnen. Angerechnet werden auch befristete Arbeitsverhältnisse, die nach anderen Rechtsvorschriften abgeschlossen wurden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Arbeitsverhältnisse nach § 6 sowie vergleichbare studienbegleitende Beschäftigungen, die auf anderen Rechtsvorschriften beruhen."

Im Zweifel würde ich aber mit DV und Personalstelle sprechen, die wissen vielleicht den ein oder anderen Ausweg.

Re: Wissenschaftszeitgesetz und Promotionsstelle

Verfasst: 09.07.2017, 17:40
von Pieps
Danke! Ich war mir nicht sicher, ob sich das nicht alles auf Beschäftigungen bezieht, die ich aufgrund meines Abschlusses in Fach1 annehmen konnte. Aber vielleicht spreche ich tatsächlich einmal die Personalabteilung darauf an.

Re: Wissenschaftszeitgesetz und Promotionsstelle

Verfasst: 10.07.2017, 00:46
von praktikum
Die Unis wollen vermeiden, dass sich jemand festklagt. Zudem ist das ganze Konstrukt dafür vorgesehen, dass möglichst junge Wissenschaftler nachkommen und die Lehrstühle nicht vergreist sind. Das macht auch Sinn, denn im Endeffekt gibt es nicht wirklich mehr Stellen an Lehrstühlen und der wissenschaftliche Nachwuchs wird benachteiligt, falls vorhandene Stellen blockiert werden.

Re: Wissenschaftszeitgesetz und Promotionsstelle

Verfasst: 10.07.2017, 09:50
von Jucy
Hallo und wilkommen im Forum :blume:


Ich hab es ehrlich gesagt noch nicht verstanden -
Nach meiner Promotion in Fach1
Hast du also eine Promotion bereits abgeschlossen und die Frage lautet eigentlich "Wenn ich nach einer Promotion eine weitere in einem anderen Fach anstrebe, laufen dann die 12 Jahre von neuem los?"

LG jucy