Wissenschaftszeitgesetz und Promotionsstelle
Verfasst: 09.07.2017, 12:56
Hallo zusammen,
mir bereitet gerade das Wissenschaftszeitgesetz Kopfzerbrechen.
Folgender Fall: Für mich läuft nächstes Jahr nach dem Wissenschaftszeitgesetzt meine Institutsstelle in Fach1 aus. In der Zwischenzeit habe ich Fach2 studiert (andere Fakultät) und werde nächstes Jahr darin meinen Abschluß machen.
=> Frage: Kann ich in Fach2 anschließend eine Promotionsstelle annehmen und laufen die 12 Jahre dann wieder neu? Oder gilt die 12-Jahres-Regelung fachunabhängig, und kann ich eine Promotionsstelle nur dann erhalten, wenn aus Drittmitteln finanziert?
Und noch eine Frage, bei der ich mir allerdings recht sicher bin: Nach meiner Promotion in Fach1 hatte ich für ein Jahr keinen Vertrag, weil ich währenddessen ein Praktikum für Fach2 absolviert habe. Die Zeit zählt aber trotzdem zu den 6 Jahren nach der Promotion, oder?
Vielen Dank schon einmal für Antworten!
Viele Grüße
Pieps
mir bereitet gerade das Wissenschaftszeitgesetz Kopfzerbrechen.
Folgender Fall: Für mich läuft nächstes Jahr nach dem Wissenschaftszeitgesetzt meine Institutsstelle in Fach1 aus. In der Zwischenzeit habe ich Fach2 studiert (andere Fakultät) und werde nächstes Jahr darin meinen Abschluß machen.
=> Frage: Kann ich in Fach2 anschließend eine Promotionsstelle annehmen und laufen die 12 Jahre dann wieder neu? Oder gilt die 12-Jahres-Regelung fachunabhängig, und kann ich eine Promotionsstelle nur dann erhalten, wenn aus Drittmitteln finanziert?
Und noch eine Frage, bei der ich mir allerdings recht sicher bin: Nach meiner Promotion in Fach1 hatte ich für ein Jahr keinen Vertrag, weil ich währenddessen ein Praktikum für Fach2 absolviert habe. Die Zeit zählt aber trotzdem zu den 6 Jahren nach der Promotion, oder?
Vielen Dank schon einmal für Antworten!
Viele Grüße
Pieps