Anwesenheitspflicht bei halber Stelle

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Joe

Anwesenheitspflicht bei halber Stelle

Beitrag von Joe »

Ich habe vor einigen Wochen mit der Promotion in einem naturwissenschaftlichen Fach angefangen und bin auch schon als Doktorand eingeschrieben. Da ich noch keinen Vertrag habe, kann ich kommen, wann ich will, und ich soll mich auch nur erst einmal in mein Promotionsthema einarbeiten. Den Vertrag über eine halbe Stelle soll ich bald bekommen.
Der Betreuer meiner Arbeit meinte aber neulich, dass ich, wenn ich angestellt bin, jeden Tag (Mo-Fr) von 9-16 Uhr da sein müsste. Soweit ich weiß, bedeutet doch eine halbe Stelle 80h/Monat, das wären dann in etwa 4h/Tag, wenn man jeden Tag arbeitet und keinen freien Tag hat.
Mir ist klar, dass man für die Promotion mehr als vier Stunden am Tag arbeiten muss, aber ich kann aus verschiedenen Gründen sehr viel besser und effizienter zu Hause arbeiten, v.a. auch weil mein Thema sehr theoretisch ist und viel Programmierarbeit beinhaltet, außerdem habe ich mein eigenes Thema und bin nur wenig auf die Kollegen angewiesen (und umgekehrt). Es wäre für mich und meine Arbeit nicht förderlich, wenn ich jeden Tag mehr als vier Stunden im Büro herumbringen müsste.

Was ich mich nun frage ist: Darf der Betreuer der Arbeit rechtlich gesehen wirklich jeden Tag sieben Stunden Anwesenheitspflicht verlangen (was in etwa 130h/Monat entspräche, wenn man noch 30 min Pause mitrechnet)?

Ich bin kein Jurist und habe davon nur wenig Ahnung, aber ich vermute nein.
Soweit ich gelesen habe, scheint es auch flächendeckend verbreitet zu sein, dass Doktoranden 40h und mehr pro Woche (im Institut) arbeiten müssen, also ist diese Praxis offensichtlich normal. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man sich weder unter den Kollegen noch bei dem Betreuer gute Freunde macht, wenn man ansprechen würde, die restliche Zeit zu Hause arbeiten zu wollen.
Aber kann es auch andere, drastischere Konsequenzen haben? Wie sind da eure Erfahrungen bzw. hat das überhaupt schon mal jemand angesprochen?
FerdiFuchs
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Re: Anwesenheitspflicht

Beitrag von FerdiFuchs »

Was ich mich nun frage ist: Darf der Betreuer der Arbeit rechtlich gesehen wirklich jeden Tag sieben Stunden Anwesenheitspflicht verlangen (was in etwa 130h/Monat entspräche, wenn man noch 30 min Pause mitrechnet)?
Die kurze und ernüchternde Antwort lautet: Rechtlich gesehen darf er das nicht. Es wäre jedoch strategisch unklug, sich auf diesen rechtlichen Standpunkt zurückzuziehen - schließlich soll dein Betreuer später einmal deine Arbeit positiv begutachten, daher bist du relativ stark auf sein Wohlwollen angewiesen.

Ich würde stattdessen die offene Kommunikation mit ihm suchen und verdeutlichen, warum es dem Erfolg deiner Arbeit zuträglich wäre, wenn du teilweise von zu Hause aus arbeiten darfst. Du könntest z.B. vorab einen exemplarischen Wochenablauf vorbereiten und ihm zeigen, dass größere Teile des Wochenablaufs keine besondere Kommunikation mit anderen Mitarbeitern erfordern.

Es kann auch nicht schaden, wenn du dir ein paar Verhandlungsoptionen überlegst. Beispielsweise könntest du dich dazu bereiterklären, bei konkretem Bedarf (etwa bevorstehenden Deadlines) länger im Büro anwesend zu sein.
caipirinha11085
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Re: Anwesenheitspflicht

Beitrag von caipirinha11085 »

Ich kenne diese Erwartungshaltung von verschiedenen Lehrstühlen. Arbeitsrechtlich gesehen kann dein Arbeitgeber dich nicht zwingen, mehr zu arbeiten, als vertraglich vereinbart.

Ich würde an deiner Stelle auch mit deinem Chef sprechen. Ganz nett fragen, ob es eine Möglichkeit gäbe, dass du nur 2,5 Tage am Institut bist, aus denundden Gründen.
Persönlich würde ich nicht darauf pochen und nicht die Arbeitsrechtskeule schwingen, jedenfalls nicht zu Beginn. ;)

Überlege dir auch folgendes: Wie kulant ist dein Chef umgekehrt mit Dingen, die er eigentlich nicht müsste, aber gerne für dich tut?
Die Bereitschaft deines Chefs, ggf. auch mal über Gebühr für dich zu leisten - so denn vorhanden - ist nicht zu unterschätzen.
daherrdoggda
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Re: Anwesenheitspflicht

Beitrag von daherrdoggda »

In den mir bekannten Vertraegen ist das so formuliert, dass man 100% Arbeitszeit bei 50% Bezahlung hat, weil 50% als Arbeitsleistung fuer das Institut verguetet werden und der Rest in deinem eigenen Interesse und nicht fuer das Institut ist (Arbeit fuer deinen Doktorgrad).
Paulchen
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Re: Anwesenheitspflicht

Beitrag von Paulchen »

daherrdoggda hat geschrieben:In den mir bekannten Vertraegen ist das so formuliert, dass man 100% Arbeitszeit bei 50% Bezahlung hat, weil 50% als Arbeitsleistung fuer das Institut verguetet werden und der Rest in deinem eigenen Interesse und nicht fuer das Institut ist (Arbeit fuer deinen Doktorgrad).
Was sind denn das für Verträge? Normalerweise bekommt man doch einen ganz normalen Arbeitsvertrag nach TV-L und da steht nur der Umfang der Stelle und die daraus resultierende Stundenzahl drin. Dass man nur halb bezahlt wird und voll arbeiten muss, steht da mit Sicherheit nicht drin. Dass das Usus an deutschen Universitäten ist, ist eine andere Frage. Aber das fixieren die mit Sicherheit nicht schriftlich.
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Re: Anwesenheitspflicht bei halber Stelle

Beitrag von daherrdoggda »

Wörtlich:
[Der Arbeitnehmer] verpflichtet sich, seine gesamte Arbeitskraft für die Bearbeitung des wissenschaftlichen Vorhabens zu verwenden; dies entspricht im Regelfall der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beschäftigte des Bundes in Vollzeitarbeit. Die Hälfte dieser für die Bearbeitung des wissenschaftlichen Vorhabens zu verwendenden Arbeitszeit gilt als Arbeitsleistung für [den Arbeitgeber]. Hierfür wird eine monatliche Vergütung in Höhe von 50 v. H. des Entgelts der Entgeltgruppe 13 Stufe 1 des TVöD gezahlt."
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Re: Anwesenheitspflicht bei halber Stelle

Beitrag von caipirinha11085 »

Diese Formulierung war mir bislang auch unbekannt. Wichtig für die vorliegende Frage ist aber: 100% Anwesenheitspflicht regelt die Klausel nicht - wäre juristisch auch einigermaßen fragwürdig.
Eigentlich ist diese Klausel eher positiv für Doktoranden, da sie 100% Arbeitszeit für das wissenschaftliche Vorhaben (= Diss) vorsieht und 50 % davon sind vergütet.
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